EU plant Bearbeitungsgebühr für kleine Importpakete ab November
Die Europäische Union will im Kampf gegen die massenhafte Einfuhr günstiger Waren aus dem Online-Handel eine neue Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen einführen. Nach Angaben der Mitgliedstaaten soll die Abgabe ab dem 1. November für Produkte gelten, die im Internet bestellt und in die EU eingeführt werden. Erhoben werden soll sie von den nationalen Behörden. Grundlage ist eine Einigung, die Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten bereits im März erzielt hatten. Bevor die Regelung wirksam werden kann, muss das Europaparlament noch formell zustimmen.
Wie hoch die Gebühr ausfallen wird, muss die EU-Kommission noch festlegen. Zahlen sollen nach dem Willen der Mitgliedstaaten die Online-Marktplätze selbst – also nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa.
Vor allem Sendungen aus China im Fokus
Von der Neuregelung dürften insbesondere Plattformen wie Shein, Temu, AliExpress und auch Amazon betroffen sein. Die Abgabe soll dazu beitragen, die steigenden Kosten abzufedern, die durch die stark wachsende Zahl kleiner Pakete entstehen – etwa für Prüfung, Erfassung und Kontrolle bei der Einfuhr.
Nach Angaben der EU-Staaten bearbeiteten die europäischen Zollbehörden im Jahr 2025 rund sechs Milliarden Pakete von Onlinehändlern. Etwa 90 Prozent dieser Sendungen kamen demnach aus China.
Seit Juli zusätzliche Zollkosten auf günstige Waren
Unabhängig von der neuen Bearbeitungsgebühr werden seit Juli auch auf preiswerte Waren aus dem Ausland Zölle erhoben. Dabei fallen pauschal drei Euro pro Warengruppe in einer Sendung an. Zuständig dafür sind grundsätzlich Verkäufer oder Importeure. Allerdings geben manche Händler diese Kosten an ihre Kundschaft weiter, sodass für Verbraucher höhere Preise entstehen.
EU-weite Zahlen dazu, wie sich die Zahl der Pakete seit Einführung dieser Regel verändert hat, gibt es bislang noch nicht. In Frankreich ging die Einfuhr kleiner Sendungen seit Juli nach Angaben des dortigen Wirtschaftsministeriums bis Ende August jedoch um bis zu 40 Prozent zurück.
Teil einer umfassenden Zollreform
Die nun bestätigte Bearbeitungsgebühr ist Bestandteil einer größeren Reform des EU-Zollsystems. Weitere Maßnahmen sollen laut den Mitgliedstaaten den internationalen Handel vereinfachen, die Erhebung von Zöllen effizienter machen und die Kontrolle über nicht konforme, gefährliche oder unsichere Produkte verschärfen.
Geplant ist außerdem der Aufbau einer neuen EU-Zollbehörde, die 2027 in Lille ihre Arbeit aufnehmen soll.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber