Familiennachzug: Nur ein kleiner Teil betrifft Geflüchtete
In politischen Diskussionen steht der Familiennachzug häufig im Mittelpunkt. Tatsächlich entfällt jedoch nur ein vergleichsweise kleiner Anteil auf Angehörige von Menschen mit Flucht- oder Schutzstatus. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor.
Demnach wurden zwischen Jahresbeginn 2025 und dem 23. April insgesamt 177.382 Entscheidungen über nationale Visa zum Familiennachzug getroffen. In 23.273 Fällen und damit bei rund 13 Prozent ging es um den Nachzug zu Personen, die in Deutschland als Flüchtlinge, Asylberechtigte oder mit einem anderen Schutzstatus leben.
Etwa 27.000 Entscheidungen betrafen den Nachzug von Ehepartnern zu deutschen Staatsangehörigen. In weiteren 67.097 Fällen ging es um Ehegatten von Ausländern mit anderem Aufenthaltstitel, zum Beispiel Fachkräften. Hinzu kamen vor allem Entscheidungen zu Kindern von Ausländern, die nicht als Schutzsuchende eingereist waren.
Viele Ehegatten aus Indien und der Türkei
Beim Ehegattennachzug zu Ausländern ohne Fluchthintergrund entfielen im genannten Zeitraum unter anderem rund 9.000 Fälle auf indische Ehepartner sowie gut 9.800 auf Personen aus der Türkei.
In mehreren Herkunftsländern müssen Angehörige derzeit allerdings lange auf einen Termin zur Antragstellung warten. Teilweise beträgt die Wartezeit inzwischen mehr als ein Jahr.
Nachzug für subsidiär Schutzberechtigte ausgesetzt
Seit Ende Juli vergangenen Jahres ist der Familiennachzug zu Menschen mit subsidiärem Schutzstatus für zunächst zwei Jahre ausgesetzt. Von dieser Regelung sind viele Syrer betroffen. Nur in besonderen Härtefällen dürfen Ehepartner, minderjährige Kinder sowie bei unbegleiteten Minderjährigen auch die Eltern weiterhin nachziehen.
Subsidiären Schutz erhalten Personen, die keine individuelle Verfolgung nachweisen können, in ihrem Herkunftsland aber dennoch ernsthafte allgemeine Gefahren für Leib und Leben befürchten müssen. Die aktuelle Aussetzung gilt ausschließlich für diese Gruppe, nicht jedoch für anerkannte Asylberechtigte oder Personen, die unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen.
Bislang nur wenige Härtefall-Visa
Nach Angaben der Bundesregierung waren bis zum Stichtag 15. Mai im Rahmen der Härtefallregelung erst sieben Visa für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt worden. 285 weitere Verfahren befanden sich noch in einer vertieften Prüfung.
Kritik an der Debatte
Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Clara Bünger, kritisierte die öffentliche Diskussion. Der Familiennachzug zu Geflüchteten mache nur einen kleinen Teil des gesamten Familiennachzugs aus, dennoch sei er in den vergangenen Jahren immer wieder Gegenstand "alarmistischer Debatten" gewesen. Diese hätten aus ihrer Sicht häufig als Begründung für schärfere gesetzliche Regelungen gedient. Durch den Stopp des Nachzugs für subsidiär Schutzberechtigte würden viele Familien auf unbestimmte Zeit auseinandergerissen bleiben.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion