Während die Frist für die Steuererklärung näher rückt, bringen die Änderungen im Juli für viele Menschen Erleichterungen und teils auch mehr Geld. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:
Höhere Renten
Für mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner steigen die Bezüge um 4,24 Prozent. Wer bislang rund 1.000 Euro Rente im Monat erhält, bekommt künftig etwa 42,40 Euro zusätzlich. Die Anpassung orientiert sich wie jedes Jahr an der Lohnentwicklung.
Steuererklärung per App deutlich einfacher
Ab 1. Juli soll die Steuererklärung für erste Nutzergruppen bundesweit per Smartphone oder Tablet deutlich leichter werden. Über die App „MeinElster+“ können zunächst rund 11,5 Millionen Menschen von einem neuen Verfahren profitieren.
Dazu zählen zunächst alleinstehende, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentner und Pensionäre. Wer in der App registriert ist, erhält vom Finanzamt eine bereits vorausgefüllte Steuererklärung samt Vorschau auf den Steuerbescheid für das Steuerjahr 2025. Sind die Angaben korrekt, kann die Erklärung direkt mit einem Klick abgeschickt werden. Änderungen bleiben weiterhin möglich.
Abgabefrist für die Steuererklärung 2025
Die Steuererklärung für das Jahr 2025 muss grundsätzlich bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingehen. Wer steuerlich beraten wird, hat länger Zeit: Dann endet die Frist erst am 30. April 2027.
Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld
Für bisherige Bürgergeld-Empfänger gelten ab Juli strengere Vorgaben. Die Leistung trägt künftig den Namen Grundsicherungsgeld. An der Höhe der Zahlung ändert sich jedoch nichts.

Neu ist außerdem, dass die bisherige Karenzzeit entfällt. In dieser Phase durften Bezieher bislang mehr Vermögen behalten. Künftig gilt: Vermögen oberhalb bestimmter Freibeträge muss zunächst für den eigenen Lebensunterhalt eingesetzt werden, bevor ein Anspruch auf Grundsicherungsgeld besteht. Auch schärfere Sanktionen bis hin zu vollständigen Kürzungen sind möglich.
Geringere Ticketsteuer bei Abflügen aus Deutschland
Flüge, die in Deutschland starten, werden ab Juli bei der Ticketsteuer entlastet. Je nach Strecke sinkt die Abgabe um 2,50 Euro bis 11,40 Euro pro Flug.
Die neuen Sätze im Überblick:
- Kurzstrecke: von 15,53 Euro auf 13,03 Euro
- Mittelstrecke: von 39,34 Euro auf 33,01 Euro
- Langstrecke: von 70,83 Euro auf 59,43 Euro
Ob Reisende dadurch tatsächlich günstigere Flugpreise sehen, ist offen. Denn die Airlines müssen die Entlastung nicht automatisch an ihre Kunden weitergeben. Wegen hoher Kerosinkosten gilt das eher als unsicher.
Onlinebestellungen aus Nicht-EU-Ländern werden teurer
Wer Waren aus Ländern außerhalb der EU bestellt, muss ab 1. Juli mit höheren Kosten rechnen. Für Sendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro wird dann eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warenkategorie fällig. Diese kommt zusätzlich zur bereits geltenden Einfuhrumsatzsteuer hinzu.
Hinzu kommen bei manchen Paketdiensten noch weitere Gebühren für die Zollabwicklung, falls der Absender diese nicht schon übernommen hat. Gerade bei günstigen Produkten kann sich eine Bestellung deshalb schnell nicht mehr lohnen. Aus einem billigen Artikel kann am Ende ein deutlich teurerer Einkauf werden.
Innerhalb der EU fallen Steuern und Zölle in der Regel nicht an. Ausnahmen gibt es nur bei bestimmten Produkten wie Kaffee, Alkohol, Tabakwaren und entsprechenden Ersatzprodukten.
Eintritt im Kölner Dom
Der Kölner Dom verlangt ab dem 1. Juli für Besucher 12 Euro Eintritt. Damit sollen die gestiegenen Ausgaben für Erhalt, Sicherheit und laufenden Betrieb gedeckt werden.
Es soll allerdings Ausnahmen geben: An bestimmten Tagen im Jahr bleibt der Eintritt für alle frei. Auch für Gottesdienstbesucher und Betende soll der Zugang weiterhin kostenlos bleiben.
Handel mit Punkten in Flensburg verboten
Wer Verkehrsverstöße begeht, sammelt Punkte in Flensburg. Diese auf andere Personen zu übertragen oder übertragen zu lassen, ist ab 1. Juli ausdrücklich verboten.
Ein neuer Paragraph im Straßenverkehrsgesetz stellt sowohl Verstöße als auch entsprechende Versuche unter Strafe. Möglich sind Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.
Wölfe leichter jagdbar
Durch die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz als jagdbare Tierart können Wölfe in Deutschland künftig leichter abgeschossen werden. Die Bundesländer dürfen die Jagd dort erlauben, wo der Wolf als langfristig gesichert gilt, also ein günstiger Erhaltungszustand vorliegt.
Als reguläre Jagdzeit ist der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.
Unabhängig davon gilt: Hat ein Wolf Weidetiere gerissen oder verletzt, darf er auch außerhalb dieser Jagdzeit und unabhängig vom Erhaltungszustand getötet werden. Zudem können Länder Gebiete festlegen, in denen eine Bejagung nötig erscheint, weil Weidetiere dort nur schwer geschützt werden können.
Pflege-Mindestlöhne steigen zunächst in einem ersten Schritt
Beschäftigte in der Altenpflege erhalten ab 1. Juli mehr Geld. Für Pflegehilfskräfte steigt der Mindestlohn zunächst von 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro Stunde. Die Erhöhung ist Teil weiterer geplanter Anpassungen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber