Deutschland hat vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag seine Waffenlieferungen an Israel als völkerrechtskonform verteidigt. Zu Beginn der Anhörung erklärte die deutsche Chefjuristin Julia Monar, sämtliche deutschen Rüstungsexporte nach Israel und in andere Staaten würden strengen Prüfungen unterzogen, die nach ihren Worten sogar über internationale Vorgaben hinausgingen.
Nicaragua hatte Deutschland vor den IGH gebracht und wirft Berlin Beihilfe zum Völkermord vor. Nach Darstellung des mittelamerikanischen Landes verstoßen die Exportgenehmigungen gegen die Genozid-Konvention, weil gelieferte Ausrüstung bei Israels Militäreinsätzen im Gazastreifen eingesetzt werde.
Deutschland weist die Vorwürfe zurück
Zum Auftakt der mehrtägigen Verhandlung wies Monar die Anschuldigungen entschieden zurück. Aus den ausführlichen Unterlagen, die Deutschland zu seinen Rüstungsausfuhren veröffentlicht habe, gehe hervor, dass diese mit dem internationalen Recht vereinbar seien. Zudem habe Deutschland seine Lieferungen mit Blick auf die Lage im Nahen Osten zeitweise eingeschränkt. Der IGH solle deshalb Nicaraguas Antrag auf einen Stopp deutscher Rüstungsexporte ablehnen.
Darüber hinaus stellte die deutsche Vertreterin die Zuständigkeit des Gerichts infrage. Weder Nicaragua noch Deutschland seien unmittelbar an dem Konflikt beteiligt, um den es inhaltlich gehe – dem israelisch-palästinensischen Konflikt. Monar argumentierte, der Gerichtshof werde hier erstmals aufgefordert, über einen Fall zu befinden, der nicht auf einen klassischen zwischenstaatlichen Streit zugeschnitten sei.

Kritik am Vorgehen Nicaraguas
Deutschland kritisierte auch das Verfahren Nicaraguas. Monar sagte, Berlin sei nicht ordnungsgemäß informiert worden und habe vor Einleitung des Verfahrens weniger als einen Monat Zeit für eine Reaktion erhalten. Dies spreche dafür, dass Nicaragua kein ernsthaftes Interesse an einer vorherigen Klärung mit Deutschland gehabt habe, sondern den Fall direkt vor Gericht bringen wollte. Üblicherweise werde von Staaten erwartet, dass sie zunächst versuchen, Konflikte außergerichtlich beizulegen.
Bereits 2024 hatte Deutschland in einem ersten Verfahrensschritt Erfolg. Damals lehnten die Richter des IGH einen Eilantrag Nicaraguas ab, mit dem ein sofortiger Stopp deutscher Waffenexporte nach Israel erreicht werden sollte. Eine vollständige Abweisung der Klage, wie von Deutschland gefordert, erfolgte jedoch nicht.
Entscheidung über ein Hauptverfahren offen
In der aktuellen Anhörung versucht die deutsche Seite nun zu erreichen, dass es gar nicht erst zu einem Hauptverfahren kommt. Die Rechtsvertreter legen dar, warum der Gerichtshof aus ihrer Sicht nicht zuständig ist. Nicaragua will am Dienstag darauf antworten. Wann die Richter über das weitere Vorgehen entscheiden, ist bislang offen.
Es handelt sich bereits um das zweite Verfahren vor dem IGH im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg und dem Vorwurf des Völkermords. Schon Ende 2023 hatte Südafrika Israel wegen mutmaßlichen Völkermords im Gazastreifen verklagt. Israel weist diese Vorwürfe zurück. In vorläufigen Entscheidungen hatte der Gerichtshof Israel aufgefordert, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um einen Völkermord zu verhindern.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber