Nordrhein-Westfalen

ICE-Sprengsatz: Der brisante Prozess startet

ICE-Horror bei Siegburg: Ein Mann verletzte zehn Menschen mit Sprengkörpern – nur zwei Helfer stoppten noch Schlimmeres.

08.11.2026, 05:00 Uhr

Prozess in Aachen: 20-Jähriger nach Vorfall in ICE wegen versuchten Mordes angeklagt

Vor dem Landgericht Aachen beginnt am Dienstag ein Prozess, der viele Fragen nach dem möglichen Ausmaß der Tat aufwirft. Angeklagt ist ein 20 Jahre alter Mann, der im April in einem ICE nahe Siegburg Sprengkörper gezündet und anschließend einen Messerangriff auf Mitreisende geplant haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord vor.

Explosionen in voll besetztem Zug

Der Vorfall ereignete sich am 2. April in einem ICE bei Siegburg bei Bonn. Nach bisherigen Erkenntnissen soll der Angeklagte, der aus Aachen stammt und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, in dem Zug mit rund 180 Menschen an Bord eine Sturmhaube getragen und zwei sogenannte Softair-Granaten gezündet haben.

Dabei wurden zehn Fahrgäste durch umherfliegende Plastikkugeln leicht verletzt. Mindestens eine Person erlitt ein Knalltrauma und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Weitere Reisende trugen oberflächliche Verletzungen davon. Viele der Passagiere kamen zwar körperlich unversehrt davon, standen jedoch erheblich unter Schock.

Geplanter Messerangriff im Zug

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf soll der Mann auf der Zugtoilette einen Rucksack, einen Helm und ein Messer deponiert haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass er vorhatte, mehrere Menschen im Zug mit dem Messer anzugreifen.

Kurz vor der Tat soll der 20-Jährige zudem ein ausführliches Manifest an mehrere Medien verschickt haben. Darin habe er einen Messerangriff angekündigt und erklärt, Menschen töten zu wollen. Gerade in einem ICE mit engen Gängen und wenigen Ausweichmöglichkeiten wäre ein solcher Angriff besonders gefährlich gewesen.

Prozessbeginn nach Anschlag in ICE
Vor dem Landgericht Aachen beginnt am 10. November der Prozess gegen einen Angeklagten wegen versuchten Mordes. (Archivbild) Quelle: Marius Fuhrmann/dpa

Bahnmitarbeiter und Fahrgast griffen ein

Nach Überzeugung der Anklage sollten die gezündeten Softair-Granaten offenbar als Ablenkung dienen, damit der geplante Messerangriff nicht frühzeitig erkannt wird.

Dazu kam es jedoch nicht. Als der mutmaßliche Täter nach den Explosionen die Zugtoilette aufsuchte, gelang es einem Bahnmitarbeiter gemeinsam mit einem Fahrgast, ihn dort bis zum Eintreffen der Bundespolizei einzuschließen. Am Bahnhof Siegburg nahmen Einsatzkräfte den 20-Jährigen schließlich fest. Der Zug sowie ein Teil des Bahnhofs wurden vorsorglich geräumt.

Die Passagiere wurden anschließend in einer nahegelegenen Turnhalle von der Feuerwehr betreut. Auch Notfallseelsorger standen zur Verfügung. Währenddessen durchsuchten Bundespolizisten den Zug, und Spezialisten sicherten Spuren, bevor Entwarnung gegeben wurde.

Motiv weiter unklar

Der Angeklagte sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft. Welches Motiv hinter dem Vorfall stand, ist bislang nicht abschließend geklärt. Zunächst hatten Ermittler Hinweise auf eine politisch motivierte Tat geprüft und den Verdächtigen dem rechten Spektrum zugeordnet. Dieser Verdacht bestätigte sich im weiteren Verlauf der Ermittlungen jedoch nicht.

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft wurden bei dem Mann Unterlagen mit Bezügen zu verschiedenen Ideologien gefunden. Ein psychiatrisches Gutachten kommt demnach zu dem Ergebnis, dass der 20-Jährige voll schuldfähig ist.

Die Staatsanwaltschaft erklärte zudem, der Beschuldigte sei bereits früher strafrechtlich aufgefallen. Dabei habe es sich um unterschiedliche Delikte gehandelt. Seine Wohnung wurde durchsucht, mehrere Gegenstände wurden sichergestellt, darunter auch sein Mobiltelefon.

Hohe Strafe möglich

Im Fall einer Verurteilung drohen dem Angeklagten bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe. Nach Angaben des Landgerichts soll außerdem geprüft werden, ob ein Vorbehalt der Sicherungsverwahrung in Betracht kommt.

Ein Verteidiger des 20-Jährigen wollte sich vor dem Prozess nicht äußern. Für das Verfahren hat das Landgericht insgesamt acht Verhandlungstage bis Mitte Dezember vorgesehen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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