Alkoholfreier Glühwein darf nun offiziell so heißen
Entalkoholisierte Varianten auf Basis von Rot-, Rosé- oder Weißwein dürfen seit diesem Jahr offiziell als „alkoholfreier Glühwein“ verkauft werden. Möglich wurde das durch eine Änderung des EU-Rechts, wie das Deutsche Weininstitut (DWI) in Bodenheim mitteilte. Voraussetzung dafür ist, dass das Getränk weniger als 0,5 Volumenprozent Alkohol enthält.
Bisher waren nur Fantasienamen erlaubt
Bislang mussten solche Produkte unter Bezeichnungen wie etwa „Winterzauber“ oder „Glühpunsch“ angeboten werden. Der Grund: Nach bisheriger Rechtslage musste Glühwein mindestens sieben Volumenprozent Alkohol haben. DWI-Sprecher Ernst Büscher erklärte, die neue Regelung erleichtere nun die klare Unterscheidung zu anderen alkoholfreien, weihnachtlich gewürzten Heißgetränken.
Rechtlich bleibt Glühwein dennoch ein aromatisiertes weinhaltiges Getränk und zählt nicht als Wein im klassischen Sinn – unabhängig davon, ob er Alkohol enthält oder nicht. Laut Büscher liegt das daran, dass bei der Herstellung von Wein grundsätzlich keine Aromen zugesetzt werden dürfen.
Rezeptur ähnlich, Haltbarkeit kürzer
Inhaltlich unterscheiden sich alkoholfreie Glühweinvarianten meist kaum vom herkömmlichen Glühwein. Verwendet werden typischerweise Gewürze wie Zimt, Nelken, Sternanis sowie Orangen- oder Zitronenschalen. Durch die kräftigen Aromen und die ausgeprägte Süße kommen die alkoholfreien Versionen dem Original geschmacklich recht nahe.
Ein Unterschied zeigt sich jedoch bei der Haltbarkeit. Diese muss bei alkoholfreien Varianten auf dem Etikett angegeben werden. Nach dem Öffnen sollte die Flasche möglichst rasch verbraucht oder im Kühlschrank aufbewahrt werden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber