Wirtschaft

Paris und Berlin planen Schlag gegen Handels-Tricks

Merz und Macron wollen Europas Firmen vor China-Tricks schützen – mit einem brisanten EU-Plan. Was genau steckt dahinter?

05.10.2026, 15:22 Uhr

Deutschland und Frankreich dringen auf neue EU-Instrumente, um gegen unfaire Handelspraktiken aus Drittstaaten vorzugehen. In einem Schreiben an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen warnen Bundeskanzler Friedrich Merz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, dass systematische Marktverzerrungen den Wettbewerb europäischer Unternehmen beeinträchtigten und zugleich neue Abhängigkeiten schafften. Die bislang verfügbaren Mittel reichten aus ihrer Sicht nicht mehr aus.

Die beiden Regierungschefs schlagen daher zwei neue Maßnahmen vor. Zum einen soll ein Diversifizierungsinstrument verhindern, dass sich Unternehmen zu stark von Zulieferern aus einzelnen Ländern abhängig machen. Zum anderen regen sie ein Verfahren an, mit dem ein Drittstaat in dringenden Fällen rasch vom europäischen Binnenmarkt ausgeschlossen werden könnte.

Ein solcher Schritt solle möglich sein, wenn Staaten gezielt politische oder wirtschaftliche Mittel einsetzten, um faire Wettbewerbsbedingungen zu unterlaufen und so erhebliche sowie dauerhafte Verzerrungen im EU-Binnenmarkt verursachten, heißt es in dem Schreiben.

EU will Unternehmen besser vor chinesischer Konkurrenz abschirmen

Zwar nennen Merz und Macron kein konkretes Land. Der Vorstoß dürfte sich jedoch vor allem vor dem Hintergrund der Handelspolitik Chinas richten. Die Europäische Union verzeichnet ein hohes Handelsdefizit gegenüber China und will ihre Industrie stärker vor unlauterem Wettbewerb schützen. Peking wird vorgeworfen, mit staatlichen Subventionen den Markt zu beeinflussen, Überkapazitäten zu fördern und dadurch Dumpingpreise zu ermöglichen, mit denen europäische Unternehmen kaum konkurrieren können.

Damit ein solches Schutzinstrument im Ernstfall schnell greift, soll die EU-Kommission weitreichende Befugnisse erhalten. Der Mechanismus könnte demnach sofort angewendet werden, sofern die Mitgliedstaaten ihn nicht mit qualifizierter Mehrheit ausdrücklich ablehnen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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