Nächtliche Sabotage an Autos: Drei junge Angeklagte in Ulm verurteilt
Auf Bildern einer Überwachungskamera sind in der Nacht mehrere dunkel gekleidete Personen zu sehen, die von Auto zu Auto gehen, kurz anhalten, sich bücken und dann schnell weiterlaufen. Die Aufnahmen stammen vom 11. Dezember 2024 gegen 1.59 Uhr. Was zunächst wie ein dummer Streich wirken konnte, bekam später eine weit größere Bedeutung: Ermittler vermuten hinter den Taten einen möglichen Zusammenhang mit russischer Einflussnahme. Nun hat das Amtsgericht Ulm drei junge Erwachsene wegen Sachbeschädigung schuldig gesprochen.
Gezielte Angriffe in mehreren Städten
Nach Überzeugung des Gerichts beschädigte die Gruppe an mehreren Tagen im Dezember 2024 zahlreiche Fahrzeuge in Blaubeuren, Langenau und Ulm in Baden-Württemberg, in Neu-Ulm in Bayern sowie in Schönefeld und Berlin.
Dabei brachten die Täter Bauschaum in die Auspuffrohre der Autos ein. Zusätzlich befestigten sie Aufkleber mit der Aufschrift „SEI GRÜNER!“ sowie einem Foto des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck an Karosserie oder Scheiben. Für die Fahrzeughalter war das besonders ärgerlich, weil sich ausgehärteter Montageschaum nur schwer entfernen lässt. Der laut Anklage entstandene Gesamtschaden beläuft sich auf 13.663,82 Euro.
Die Vorgehensweise war arbeitsteilig: Eine Person klebte die Sticker an, eine andere sprühte den Schaum in oder an das Fahrzeug, eine dritte dokumentierte die Aktion mit Fotos. Auf die Spur kamen die Ermittler der Gruppe bei einer Polizeikontrolle in Brandenburg, bei der Beamte Bauschaum und Aufkleber entdeckten.
Drei junge Erwachsene gestehen
Vor Gericht standen zwei Männer im Alter von 18 und 22 Jahren sowie eine 21 Jahre alte Frau. Sie stammen ursprünglich aus Bosnien, Serbien und Rumänien und leben heute in Deutschland. Alle drei räumten die Vorwürfe vollständig ein. Zu Prozessbeginn ließen sie über ihre Verteidiger erklären, dass sie ihre Taten zutiefst bereuten.
Ursprünglich war auch gegen einen weiteren jungen Mann Anklage erhoben worden. Er befindet sich inzwischen wegen einer anderen Straftat in Haft.
Verdacht auf Auftrag aus dem Ausland
Aus Sicht der Ermittler ging es nicht nur um einfache Sachbeschädigung. Die Aktionen seien offenbar darauf angelegt gewesen, Ärger und Ablehnung gegenüber den Grünen zu schüren. Der Zeitpunkt kurz vor der Bundestagswahl im Februar 2025 verstärkte diesen Verdacht.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ein Hintermann die Gruppe zu den Taten angestiftet hat, um Einfluss auf die politische Stimmung und womöglich auf das Wahlverhalten in Deutschland zu nehmen. Einer der Beschuldigten sagte nach Angaben der Ermittler aus, der Auftrag sei von einem mutmaßlich serbischen Staatsangehörigen gekommen, der sich in Russland aufgehalten habe. Versprochen worden seien 100 Euro pro beschädigtem Auto.
Wer die möglichen Auftraggeber tatsächlich waren, konnte jedoch nicht geklärt werden. Die Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Drahtzieher wurden eingestellt.
Keine politische Überzeugung erkennbar
Nach Angaben der Ermittler gibt es keine Hinweise darauf, dass die Angeklagten selbst politisch motiviert gehandelt hätten. Sie äußerten sich dazu vor Gericht nicht näher. Lediglich der 18-Jährige ließ über seinen Anwalt erklären, keinen Auftraggeber zu kennen.
Ein Ermittler sagte als Zeuge aus, vieles spreche dagegen, dass eine solche Reise quer durch mehrere Bundesländer nur aus Jux unternommen worden sei. Für die Behörden passt das Muster eher zu einer gelenkten Sabotageaktion.
Sicherheitsbehörden warnen vor „Wegwerf-Agenten“
Der Fall berührt nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden eine größere politische Dimension. Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt seit Längerem davor, dass russische Geheimdienste in Deutschland sogenannte „Wegwerf-Agenten“ für Spionage und Sabotage anwerben. Gemeint sind Helfer ohne nachrichtendienstliche Ausbildung, die häufig über soziale Medien kontaktiert werden und für vergleichsweise wenig Geld Schäden verursachen.
Solche Einsätze gelten als Teil einer hybriden Bedrohung, der Deutschland besonders seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ausgesetzt ist. Nach Einschätzung von Sicherheitsbehörden sind klassische Geheimdienstoperationen durch Sanktionen und die erhöhte Wachsamkeit westlicher Dienste schwieriger geworden. Stattdessen würden einfacher zu ersetzende Handlanger eingesetzt. Ziel der Hintermänner sei es, demokratische Gesellschaften zu verunsichern und zu destabilisieren.
Urteil nach Jugendstrafrecht
Das Amtsgericht Ulm verurteilte alle drei Angeklagten nach Jugendstrafrecht. Keiner von ihnen muss ins Gefängnis.
Die beiden Männer im Alter von 18 und 22 Jahren müssen jeweils 3.000 Euro an die Staatskasse zahlen. Die 21-jährige Frau, die nach den Feststellungen des Gerichts nur an einer Tat beteiligt war, wurde zu 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In seiner Begründung stellte der Richter klar, dass die drei nicht aus politischer Überzeugung gehandelt hätten. Entscheidend sei allein das Geld gewesen. Sie seien, so das Gericht, zu „billigen Werkzeugen“ geworden und hätten sich kaufen lassen, ohne nach den Hintergründen oder dem Ziel der Aktion zu fragen.
Zugleich machte der Richter deutlich, dass der Schaden über die beschädigten Fahrzeuge hinausreiche. Eine Demokratie lebe vom Vertrauen, dass Wahlen nicht im Verborgenen manipuliert und politische Stimmungen nicht gezielt von außen beeinflusst würden. Einen solchen Vertrauensverlust zu beheben, sei deutlich schwieriger als einen verstopften Auspuff zu reparieren.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber