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Wegen Tierquälerei: Transporteur muss in Haft

Tierquälerei-Vorwürfe am Schlachthof: Über drei Jahre später ist das Urteil da – und es hat es in sich.

05.10.2026, 14:54 Uhr

Ein 57 Jahre alter Tiertransporter ist vom Amtsgericht Obernburg wegen mehrfacher quälerischer Misshandlung von Tieren zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt; die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zusätzlich muss der Mann 3.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte, ein Mitarbeiter einer Viehvermarktungsgenossenschaft, hatte die Vorwürfe eingeräumt. Nach Überzeugung des Gerichts brachte er in mehreren Fällen zwischen September 2022 und August 2023 Rinder zu einem Schlachthof am Untermain, obwohl die Tiere nicht transport- oder schlachtfähig gewesen sein sollen. Laut Anklage handelte es sich unter anderem um kranke, verletzte oder trächtige Rinder.

Gericht folgt weitgehend der Staatsanwaltschaft

Mit seiner Entscheidung schloss sich das Gericht im Wesentlichen der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung beantragt. Die Verteidigung hatte dagegen lediglich auf eine hohe Geldstrafe plädiert.

Weitere Urteile im Zusammenhang mit dem Schlachthof

Bereits im Februar 2025 waren zwei Landwirte – einer aus Hessen, einer aus dem Landkreis Schweinfurt – in Zusammenhang mit Vorgängen an demselben Schlachthof wegen Tierquälerei zu Geldstrafen verurteilt worden. Der frühere Betreiber des Schlachthofs erhielt schon im vergangenen Dezember eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung.

Schlachthof nach Videoveröffentlichungen im Fokus

Der Schlachthof im Landkreis Miltenberg war ebenso wie der Schlachthof Aschaffenburg nach der Veröffentlichung von Videoaufnahmen einer Tierrechtsorganisation ins Blickfeld der Behörden geraten. Wegen schwerwiegender Verstöße gegen den Tierschutz untersagte das Landratsamt Miltenberg dem Betrieb im Sommer 2023 mit sofortiger Wirkung die weitere Arbeit.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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