Deutsche Umwelthilfe plant Verfassungsbeschwerde gegen neues Heizungsgesetz
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will das neue Heizungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, nach der Veröffentlichung des endgültigen Gesetzestextes arbeite Anwalt Remo Klinger nun an der Verfassungsbeschwerde. Die Einreichung in Karlsruhe sei für September vorgesehen.
Das Gesetz, das offiziell den Namen Gebäudemodernisierungsgesetz trägt, wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Nach Einschätzung der DUH wiegt vor allem ein Punkt besonders schwer: Mit den neuen Regelungen sei das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 im Gebäudebereich nicht erreichbar. Metz kritisierte, dass auch nach 2044 weiterhin Öl- und Gasheizungen eingebaut werden könnten. Ein solches Verbot habe im bisherigen Gebäudeenergiegesetz noch existiert, sei nun aber weggefallen.
Reform schwächt Vorgaben für erneuerbare Energien ab
Das neue Gesetz erlaubt weiterhin den Einbau verschiedener Heizsysteme. Neben Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridheizungen und Biomasseanlagen sollen demnach auch neue Gas- und Ölheizungen zulässig bleiben. Bedingung ist, dass diese ab dem 1. Januar 2029 schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.
Für bereits bestehende Heizungen ist ab 2028 eine sogenannte Grüngasquote geplant. Sie soll zunächst bei bis zu einem Prozent liegen, wobei viele Einzelheiten bislang noch nicht festgelegt sind.

Damit entfällt ein zentraler Bestandteil des ursprünglichen Heizungsgesetzes der Ampel-Koalition: die Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Auch andere Verbände und Fachleute haben bereits verfassungsrechtliche Zweifel an dem Gesetz angemeldet.
Kritik an möglichen Belastungen für Mieter
Metz sieht zudem Probleme für Mieterinnen und Mieter. Diese hätten keinen Einfluss darauf, welche Heiztechnik in einem Gebäude eingebaut werde. Zugleich eröffne das Gesetz erneut die Möglichkeit, auf Öl- und Gasheizungen zu setzen — mit unklaren finanziellen Folgen für die Betroffenen.
Besonders kritisch bewertet die DUH die sogenannte „Biotreppe“, also die schrittweise Pflicht zur Nutzung von Biogas. Diese könne teuer werden, weil offen sei, ob ausreichende Mengen solcher Brennstoffe überhaupt verfügbar sein werden. Zudem reichten die derzeitigen Regelungen nur bis 2040, während für die Zeit danach viele Fragen unbeantwortet blieben.
Artikel 20a des Grundgesetzes als zentraler Punkt
Bei der geplanten Beschwerde soll nach Angaben von Metz vor allem Artikel 20a des Grundgesetzes eine wichtige Rolle spielen. Dieser verpflichtet den Staat, auch im Interesse künftiger Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.
Aus Sicht der DUH hätte ein Scheitern der Klimaneutralität im Gebäudesektor Auswirkungen auf das gesamte Klimaziel Deutschlands. Da der Gebäudebereich für einen erheblichen Teil der CO2-Emissionen verantwortlich sei, stelle das Gesetz einen zentralen Baustein der Klimapolitik dar. Metz argumentiert, dass damit nicht nur Artikel 20a berührt werde, sondern auch die Freiheitsrechte kommender Generationen.
Zunächst müsse das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde überhaupt zur Entscheidung annehmen. Die DUH rechne jedoch damit. Anders als bei einer früheren Beschwerde zum Tempolimit gehe es diesmal nicht um eine Einzelmaßnahme, sondern um ein Gesetz mit Bedeutung für den gesamten Gebäudesektor. Nach Einschätzung von Metz stellt die Neuregelung einen deutlichen Rückschritt beim Klimaschutz dar.
Sollte das Gericht die Beschwerde annehmen, könnte eine Entscheidung nach optimistischer Einschätzung in etwa einem bis anderthalb Jahren fallen. Im Erfolgsfall könnte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz ganz oder teilweise für verfassungswidrig erklären. Dann müsste der Gesetzgeber nachbessern.
Verweis auf wegweisendes Klima-Urteil von 2021
Die DUH stützt sich auch auf das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Damals stellten die Richter klar, dass Artikel 20a den Staat zum Klimaschutz verpflichtet. Zugleich betonten sie, dass einschneidende Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasen nicht zulasten junger Menschen auf später verschoben werden dürfen.
Infolge dieses Urteils musste die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz überarbeiten. Die DUH hatte damals Verfassungsbeschwerden von jungen Klägerinnen und Klägern sowie von Menschen aus dem Ausland unterstützt, die bereits vom Klimawandel betroffen sind. Auch damals gehörte Remo Klinger zu den Vertretern der Beschwerdeführer.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber