Bayern übt deutliche Kritik am Aktionsplan des Bundes gegen Steuerbetrug
Der von der Bundesregierung vorgestellte Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Geldwäsche wird in Bayern mit großer Zurückhaltung aufgenommen. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) kritisierte in München, es sei kein guter Stil, wenn der Bund Vorhaben im Alleingang ankündige, deren Folgen anschließend vor allem von den Ländern getragen werden müssten. Für die Zukunft erwarte er eine deutlich bessere und gleichberechtigte Zusammenarbeit.
Nach Fürackers Einschätzung verfügen Bayern und die übrigen Länder bereits über umfangreiche und sehr erfolgreiche Erfahrung im Vorgehen gegen Steuer- und Finanzkriminalität. Dass dieses Wissen bei der Ausarbeitung des Aktionsplans aus seiner Sicht nicht einbezogen worden sei, bezeichnete er als überraschend und enttäuschend.
Zuvor hatten Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) in Berlin ein gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll angekündigt. Geplant ist außerdem, besonders schwere Steuerdelikte strenger zu ahnden. Künftig sollen Selbstanzeigen zudem nicht mehr automatisch Straffreiheit ermöglichen. Darüber hinaus soll der Ankauf von Daten zur Aufdeckung von Steuerbetrug ausgeweitet werden.
Füracker: Länder haben bereits wirksame Strukturen
Füracker verwies darauf, dass Bayern seit Jahren erfolgreich gegen Steuerhinterziehung vorgehe. Mit Spezialeinheiten und der Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug werde in vielen Bereichen konsequent ermittelt, auch bei Influencern und im Zusammenhang mit Kryptogeschäften. Man müsse daher nicht bei null beginnen, vielmehr müsse der Bund das Gespräch mit den Ländern suchen.
Einige Elemente des Plans unterstützen nach seinen Worten Forderungen, die die Länder schon länger erheben. Dazu gehörten ein besserer Austausch von Daten sowie ein einfacheres Steuerrecht. Andere Vorhaben sieht Bayern dagegen kritisch. So widerspreche eine mögliche Verlängerung der Belegaufbewahrungspflicht dem Ziel, Bürokratie abzubauen. Deshalb müsse die Notwendigkeit eines solchen Schritts genau geprüft werden.
Kritik an geplantem öffentlichen Pranger
Mit Blick auf die Regeln zur Selbstanzeige sprach sich Füracker für eine praxistaugliche Lösung aus. Steuersündern müsse weiterhin die Möglichkeit eröffnet werden, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.
Besonders scharf wandte er sich gegen die Überlegung, Unternehmen nach einer Sanktion wegen Steuerstraftaten öffentlich zu benennen. Ein solcher Pranger könne unkalkulierbare wirtschaftliche Folgen und erhebliche Reputationsschäden verursachen, die weit über einzelne Firmen hinaus auch den Wirtschaftsstandort Deutschland treffen könnten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber