Ein 45-jähriger Mann ist nach dem tödlichen Messerangriff auf seine Frau vom Landgericht Landshut zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn des Mordes aus niedrigen Beweggründen schuldig. Zu Beginn des Prozesses hatte der Angeklagte die Tat gestanden. Nach den Ermittlungen riss er das Messer seinem Sohn aus der Hand, der seine Mutter schützen wollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Vorsitzende Richter bezeichnete das Geschehen als eine "katastrophale Tat", die an Tragik kaum zu überbieten sei. Besonders schwer wiege, dass die drei gemeinsamen Kinder das Verbrechen unmittelbar miterlebten und direkt in das Tatgeschehen eingebunden waren. Die Söhne waren zum Tatzeitpunkt zwischen 6 und 15 Jahre alt.
Nach Darstellung der Anklage griff der Vater die 39-Jährige vor dem Wohnhaus in Wallersdorf im Landkreis Dingolfing-Landau an. Als die Frau flüchtete, liefen die Kinder ihr zunächst hinterher und suchten dann bei Nachbarn Schutz. Einige Häuser weiter holte der Mann seine Frau ein und stach auf sie ein. Als sie zusammenbrach, verfing sich der Kragen ihrer Jacke in den Spitzen eines Gartenzauns, sodass die Tote daran hängen blieb.
Trennung, neue Beziehung und Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die ebenfalls lebenslange Haft wegen Mordes gefordert hatte. Zusätzlich hatte die Anklägerin die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verlangt. Die Verteidigung wertete die Tat dagegen als Totschlag und überließ das Strafmaß dem Gericht.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der deutsche Angeklagte seine Frau bereits während der Beziehung misshandelt haben. Wenige Wochen vor der Tat habe er erfahren, dass sie sich trennen wollte und bereits einen neuen Partner hatte. In seiner Erklärung vor Gericht ließ der Mann über seinen Verteidiger unter anderem massive finanzielle Probleme als Auslöser der Ehekonflikte anführen.
Die Staatsanwältin sah das Motiv jedoch vor allem in einem ausgeprägten Besitzdenken gegenüber seiner Frau. Deren Bedürfnisse seien ihm gleichgültig gewesen. Zudem habe er schon zuvor davon gesprochen, sie umzubringen, falls sie einen anderen Partner haben sollte.
Belastung für die Kinder und Aussagen von Nachbarn
Besonders schwer wiegt nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft die Folge für die Kinder. Dem Angeklagten sei gleichgültig gewesen, was die Tat für seine Söhne bedeuten würde. Als besonders belastend gilt demnach die Situation für den Sohn, der das Messer ergriffen hatte, um seine Mutter zu verteidigen. Er könnte sich deshalb sein Leben lang Vorwürfe machen. Nach Ansicht der Anklägerin habe der Vater auch das Leben seiner Kinder zerstört.
Mehrere Nachbarn schilderten zum Prozessauftakt ihre Eindrücke aus der Tatnacht. Ein Zeuge sprach von einem verstörenden Erlebnis. Die Kinder hätten laut um Hilfe geschrien. Zwei der Söhne habe er bei sich aufgenommen, während der dritte davongelaufen sei. Auf die Frage, was geschehen sei, habe der Angeklagte zunächst nicht geantwortet und sei dann ruhig die Straße entlanggegangen. Der Nachbar sei ihm gefolgt – bis zum Tatort und zur getöteten Frau.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber