Politik

Neues Kindschaftsrecht: Mehr Schutz für Gewaltopfer?

Weniger Elternkrieg, mehr Schutz für Mütter: Hubig legt einen brisanten Plan fürs Familienrecht vor.

11.05.2026, 10:48 Uhr

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will mit einer Reform des Kindschaftsrechts unverheirateten Eltern das Leben erleichtern und Konflikte zwischen getrennt lebenden Eltern verringern. Ein Gesetzentwurf sieht dazu mehrere Änderungen vor.

Mehr Entscheidungsfreiheit im Betreuungsalltag

Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht sollen künftig in der Zeit, in der sie das Kind betreuen, Alltagsfragen selbstständig entscheiden können. Damit sollen Auseinandersetzungen über praktische Dinge des täglichen Lebens entschärft werden.

In der Praxis könnte das etwa bedeuten: Möchte die Mutter, dass der Sohn im Fußballverein spielt, kann sie ihn während ihrer Betreuungszeit auch ohne Zustimmung des Vaters anmelden und zum Training bringen. Gilt eine Entscheidung allerdings über die eigene Betreuungszeit hinaus, bleibt es bei der gemeinsamen Verantwortung beider Eltern. Besteht der Verein also auf einer regelmäßigen Teilnahme jede Woche, wäre weiterhin die Zustimmung des anderen Elternteils nötig.

Kinderrechte sollen gestärkt werden

Der Entwurf stellt außerdem die Rechte von Kindern stärker in den Mittelpunkt. Künftig sollen Kinder ab 14 Jahren angehört werden müssen, wenn die Eltern bestimmte Absprachen über ihren Alltag treffen.

Ein Beispiel: Vereinbaren Mutter und Vater, dass das Kind donnerstags nach der Schule immer zur Großmutter geht und dort die Hausaufgaben erledigt, soll ein Jugendlicher ab 14 dazu gefragt werden.

Kein gesetzlicher Vorrang für ein bestimmtes Betreuungsmodell

Hubig will zwar eine partnerschaftliche Betreuung nach Trennungen fördern. Eine feste gesetzliche Vorgabe für ein bestimmtes Modell, etwa das Wechselmodell mit hälftiger Betreuung, ist aber nicht geplant.

Stattdessen soll im Einzelfall das Betreuungsmodell gewählt werden, das unter den tatsächlichen Möglichkeiten und Umständen dem Kindeswohl am besten entspricht.

Gewalt soll im Umgangsrecht stärker berücksichtigt werden

Ein zentraler Punkt der Reform ist der Schutz von Kindern und betroffenen Elternteilen in Fällen häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt. Die bisherige Annahme, dass der Kontakt zu beiden Elternteilen grundsätzlich dem Kindeswohl dient, soll dann nicht mehr automatisch gelten, wenn ein Elternteil dem anderen Gewalt angetan hat.

In solchen Fällen soll das Umgangsrecht künftig eingeschränkt oder auch vollständig ausgeschlossen werden können.

Kind soll besser vor den Folgen von Gewalt geschützt werden

Im Mittelpunkt stehen dabei zwei Aspekte. Erstens soll stärker berücksichtigt werden, dass Kinder nicht nur unter direkter Gewalt leiden. Auch das Miterleben von Übergriffen zwischen den Eltern kann ihre psychische, soziale und geistige Entwicklung beeinträchtigen.

Zweitens geht es um den Schutz des betroffenen Elternteils, meist der Mutter. Denn regelmäßiger Umgang des Kindes mit dem gewalttätigen Elternteil kann dazu führen, dass es immer wieder zu Kontakt mit dem Täter kommt und dadurch neue Risiken entstehen.

Gerichte sollen Einzelfall genauer prüfen

Ein vollständiger Ausschluss des Umgangs ist ein schwerwiegender Eingriff. Deshalb sollen Familiengerichte die Umstände in jedem Einzelfall genau prüfen und bewerten. Berücksichtigt werden sollen insbesondere Art, Ausmaß, Häufigkeit und Begleitumstände der Gewalt sowie eine mögliche Wiederholungsgefahr.

Umgangspflegschaft auch zum Schutz eines Elternteils

Wenn der Umgang trotz früherer Gewalt nicht vollständig ausgeschlossen wird, sollen Familiengerichte weiterhin besondere Schutzmaßnahmen anordnen können. Dazu zählt die sogenannte Umgangspflegschaft.

Das kann etwa bedeuten, dass bei der Übergabe des Kindes eine weitere Person anwesend ist, wenn der Vater das Kind bei der Mutter abholt. Bislang ist eine solche Maßnahme vor allem für Fälle gedacht, in denen zu befürchten ist, dass ein Elternteil Umgangsregeln missachtet oder Treffen behindert. Künftig soll sie ausdrücklich auch dem Schutz des von Gewalt betroffenen Elternteils dienen können.

Außerdem sollen Familiengerichte ein Elternteil, das Gewalt ausgeübt hat, in Kinderschutzverfahren zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen und Gewaltpräventionsberatungen verpflichten können.

Weniger Bürokratie für unverheiratete Eltern

Für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, will Hubig die Verfahren vereinfachen. Erkennt der Vater die Vaterschaft an und erhebt die Mutter keinen Widerspruch, sollen beide automatisch das gemeinsame Sorgerecht erhalten.

Bisher ist dafür mehr Aufwand nötig: Der Vater muss die Vaterschaft anerkennen, die Mutter zustimmen und zusätzlich müssen beide gemeinsame Sorgeerklärungen abgeben, die öffentlich beurkundet werden.

Eher behutsame Reform

Mit größerem Streit in der schwarz-roten Koalition wird bei dem Entwurf eher nicht gerechnet. Ein zentraler Punkt steht bereits im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD: Häusliche Gewalt soll als Kindeswohlgefährdung gelten und im Sorge- und Umgangsrecht zulasten des Gewalttäters besonders berücksichtigt werden.

Die Vorgängerregierung hatte deutlich weitergehende Änderungen im Kindschafts- und Abstammungsrecht geplant. Dazu kam es jedoch nicht mehr, zunächst wegen großem Abstimmungsbedarf innerhalb der Ampel und später wegen des Bruchs der Koalition.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen