Bayern verschärft Schutz von Gefangenen nach Gablingen-Affäre
Nach den Misshandlungsvorwürfen in der JVA Augsburg-Gablingen sollen Inhaftierte in Bayern künftig auch gesetzlich besser geschützt werden. Der Landtag hat dazu neue Regelungen beschlossen – einstimmig und damit mit Zustimmung von Regierung und Opposition, was im Parlament eher ungewöhnlich ist.
Richter entscheidet bei längerer Unterbringung
Kern der Neuregelung ist ein sogenannter Richtervorbehalt: Soll ein Gefangener länger als 72 Stunden in einem besonders gesicherten Haftraum bleiben, muss darüber künftig ein Gericht entscheiden. Justizminister Georg Eisenreich (CSU) erklärte im Landtag, eine Kontrolle durch unabhängige Richter sei sinnvoll und notwendig.
Zudem gilt Flucht- oder Befreiungsgefahr künftig nicht mehr als Begründung für die Unterbringung in einem solchen Raum. Betroffene Häftlinge erhalten außerdem das Recht, ihren Anwalt über die Maßnahme zu informieren. Dieser kann dann gegebenenfalls eine gerichtliche Überprüfung veranlassen. Die neuen Vorschriften sollen am 15. September in Kraft treten.
Gablingen-Fall als Auslöser
Die besonders gesicherten Hafträume standen im Zentrum der Affäre um die JVA Gablingen. Dort sollen Gefangene während ihrer Unterbringung misshandelt worden sein. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen in zwei Schritten Anklage erhoben: zunächst gegen die frühere Gefängnisleiterin, ihre damalige Stellvertreterin und ein ehemaliges Mitglied der Sicherungsgruppe, später dann auch gegen weitere Bedienstete. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Weitere Maßnahmen angekündigt
Neben den gesetzlichen Änderungen kündigte Eisenreich weitere Konsequenzen an, die ohne Gesetzesänderung umgesetzt werden können, etwa über Verwaltungsvorschriften. So hatte eine unabhängige Kommission in ihrem Abschlussbericht Ende 2025 empfohlen, sogenannte besondere Schutzräume als mildere Alternative zu den besonders gesicherten Hafträumen zu schaffen.
Außerdem soll die Zahl der Plätze in den psychiatrischen Abteilungen der Justizvollzugsanstalten steigen. Damit sollen psychisch auffällige Gefangene besser betreut werden können.
Eisenreich versicherte, dass sich die Vorgänge von Gablingen nicht wiederholen dürften. Zugleich stellte er klar, dass sich die große Mehrheit der Beschäftigten im Strafvollzug korrekt verhalte und keinen Anlass für Verdächtigungen gebe.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber