Gutachten sieht realistische Chancen für AfD-Verbotsverfahren
Ein von Juristinnen, Juristen und weiteren Fachleuten erstelltes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass ein Verbotsantrag gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht aussichtsreich sein könnte. Verfasst wurde die Untersuchung von acht Autorinnen und Autoren im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Als zentrale Gründe nennen sie vor allem mögliche Verstöße gegen das Demokratieprinzip sowie gegen die Garantie der Menschenwürde.
Einen Antrag auf ein Parteiverbot dürfen nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung in Karlsruhe einreichen. Ob die AfD tatsächlich als verfassungswidrig eingestuft würde, entscheidet am Ende allein das Bundesverfassungsgericht. Politisch ist jedoch umstritten, ob ein solcher Schritt überhaupt gegangen werden sollte.
Experten: Keine wirksame Abgrenzung von Radikalen mehr
Nach Angaben der GFF wurde das Gutachten durch private Spenden finanziert. Darin heißt es, innerhalb der AfD gebe es inzwischen keine parteiinterne Strömung mehr, die sich öffentlich und dauerhaft gegen radikale Kräfte stelle. Ebenso fehle eine erkennbare konsequente Trennung von diesen Positionen durch parteiinterne Disziplinarmaßnahmen.
Zwar komme es immer wieder zu Parteiausschlüssen, doch träfen diese nach Einschätzung der Gutachter gerade nicht jene Mitglieder, die besonders deutlich mit verfassungsfeindlichen Aussagen auffielen. Genannt werden in diesem Zusammenhang unter anderem Parteichefin Alice Weidel, der Europaabgeordnete Maximilian Krah sowie Hans-Thomas Tillschneider aus Sachsen-Anhalt.
Auch die sogenannte Unvereinbarkeitsliste der AfD, auf der verschiedene extremistische Organisationen aufgeführt sind, werten die Fachleute nicht als Beleg für eine klare Abgrenzung. Aus ihrer Sicht unterscheidet die Parteiführung bewusst zwischen einer formalen Mitgliedschaft und politischem Austausch. Dadurch werde eine faktische Zusammenarbeit mit dem extrem rechten Umfeld ermöglicht, während nach außen Distanz signalisiert werde.
Zudem verweisen die Autoren auf Äußerungen mehrerer AfD-Politiker gegen Ex-Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Diese ließen erkennen, dass eine politisch motivierte Strafverfolgung zu den Zielen der Partei gezählt werde.
Vorwurf der Abwertung ganzer Bevölkerungsgruppen
In der Zusammenfassung des Gutachtens heißt es weiter, das politische Konzept der AfD richte sich auf die Ausgrenzung, Herabsetzung und weitgehende rechtliche Benachteiligung bestimmter Gruppen. Genannt werden dabei Ausländer, Deutsche mit Einwanderungsgeschichte, Musliminnen und Muslime sowie weitere Teile der Gesellschaft.
Gerichtsverfahren zur Einstufung der AfD läuft weiter
Das Verwaltungsgericht Köln hatte bereits im Februar in einem Eilverfahren festgestellt, es gebe hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt würden. Zugleich sah das Gericht die Partei in ihrer Gesamtheit jedoch noch nicht so geprägt, dass insgesamt eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.
Die AfD war gegen ihre Einstufung der Bundespartei vorgegangen. Derzeit wird sie vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet.
Grüne drängen auf Gespräche über Verbotsantrag
Die Vorsitzenden der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, nahmen das Gutachten zum Anlass, die Fraktionsspitzen von Union, SPD und Linken erneut zu Gesprächen über einen möglichen AfD-Verbotsantrag aufzufordern. In einem Schreiben betonen sie, es brauche keine weiteren Warnsignale mehr, und der Schutz der Demokratie dürfe nicht weiter verschoben werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber