Politik

Gutachten: AfD-Verbot plötzlich realistisch?

AfD auf dem Prüfstand: Experten zerlegen Programm, Anträge und Aussagen von Funktionären – mit brisantem Ergebnis.

25.06.2026, 11:17 Uhr

Gutachten hält AfD-Verbotsverfahren für aussichtsreich

Ein von Juristinnen, Juristen und weiteren Fachleuten erstelltes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass ein Verbotsantrag gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht realistische Erfolgschancen haben könnte. Verfasst wurde die Untersuchung von acht Autorinnen und Autoren im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Als zentrale Gründe nennen sie vor allem mögliche Verstöße gegen das Demokratieprinzip und gegen die Garantie der Menschenwürde.

Einen Antrag auf ein Parteiverbot dürfen nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung in Karlsruhe einreichen. Ob die AfD am Ende tatsächlich als verfassungswidrig eingestuft wird, entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht. Politisch bleibt ein solcher Schritt jedoch umstritten.

Experten: Keine wirksame Abgrenzung von Radikalen mehr

Nach Angaben der GFF wurde das Gutachten durch private Spenden finanziert. Darin heißt es, innerhalb der AfD gebe es inzwischen keine parteiinterne Strömung mehr, die sich öffentlich und dauerhaft gegen radikale Kräfte stelle. Ebenso fehle eine erkennbare konsequente Trennung von diesen Positionen durch parteiinterne Disziplinarmaßnahmen.

Zwar komme es immer wieder zu Parteiausschlüssen, doch träfen diese nach Einschätzung der Gutachter gerade nicht jene Mitglieder, die besonders deutlich mit verfassungsfeindlichen Aussagen auffielen. Genannt werden in diesem Zusammenhang unter anderem Parteichefin Alice Weidel, der Europaabgeordnete Maximilian Krah sowie Hans-Thomas Tillschneider aus Sachsen-Anhalt.

Auch die sogenannte Unvereinbarkeitsliste der AfD, auf der verschiedene extremistische Organisationen aufgeführt sind, werten die Fachleute nicht als Beleg für eine klare Abgrenzung. Aus ihrer Sicht unterscheidet die Parteiführung bewusst zwischen einer formalen Mitgliedschaft und politischem Austausch. Dadurch werde eine faktische Zusammenarbeit mit dem extrem rechten Umfeld ermöglicht, während nach außen Distanz signalisiert werde.

Zudem verweisen die Autoren auf Äußerungen mehrerer AfD-Politiker gegen Ex-Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Diese ließen erkennen, dass eine politisch motivierte Strafverfolgung zu den Zielen der Partei gezählt werde. Kritisch bewertet das Gutachten außerdem Aussagen von AfD-Funktionären, die sich auf Entscheidungen der Justiz beziehen und sich gegen bestimmte Richter und Staatsanwälte richten.

Vorwurf der Abwertung ganzer Bevölkerungsgruppen

In der Zusammenfassung des Gutachtens heißt es weiter, das politische Konzept der AfD richte sich auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung bestimmter Gruppen. Genannt werden dabei Ausländer, Deutsche mit Migrationsgeschichte, Musliminnen und Muslime sowie weitere Teile der Gesellschaft.

Gerichtsverfahren zur Einstufung der AfD läuft weiter

Das Verwaltungsgericht Köln hatte bereits im Februar in einem Eilverfahren festgestellt, es gebe hinreichende Gewissheit dafür, dass innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt würden. Zugleich sah das Gericht die Partei in ihrer Gesamtheit jedoch noch nicht so geprägt, dass insgesamt eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.

Die AfD war gegen die Einstufung der Bundespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung vorgegangen. Aktuell wird sie vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet.

Grüne drängen auf Gespräche über Verbotsantrag

Die Vorsitzenden der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, nahmen das Gutachten zum Anlass, die Fraktionsspitzen von Union, SPD und Linken erneut zu Gesprächen über einen möglichen AfD-Verbotsantrag aufzufordern. In einem Schreiben betonen sie, es brauche keine weiteren Warnsignale mehr, und der Schutz der Demokratie dürfe nicht weiter verschoben werden.

Bas und Klingbeil sehen zusätzlichen Handlungsbedarf

Auch in der SPD wird das Gutachten als Warnsignal verstanden. Parteichef Lars Klingbeil sagte, die Angriffe der AfD auf Demokratie und Gesellschaft seien keine Ausrutscher, sondern gehörten zu ihrem Kern. Er erwarte nun, dass sich die Sicherheitsbehörden intensiv mit den neu zusammengetragenen Belegen befassen. Zugleich müsse die AfD politisch hart gestellt werden.

SPD-Co-Vorsitzende Bärbel Bas betonte, wenn die Demokratie bedroht sei, seien alle Demokratinnen und Demokraten zum Handeln verpflichtet. Für die SPD gehöre deshalb neben der politischen Auseinandersetzung mit der AfD auch eine juristische Antwort zum Schutz der Demokratie dazu.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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