Bayer hat im milliardenschweren Glyphosat-Rechtsstreit in den USA einen bedeutenden Etappensieg vor dem Obersten Gericht des Landes erzielt. Nach dem Urteil kann der Konzern nicht wegen angeblich fehlender Krebswarnungen auf den Verpackungen seiner Unkrautvernichter verklagt werden.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass in den USA bundeseinheitliche Kennzeichnungsvorgaben gelten. Abweichende Warnhinweise, die einzelne Bundesstaaten verlangen könnten, seien damit ausgeschlossen. Für zahlreiche Klagen rund um den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup dürfte damit die rechtliche Grundlage entfallen.
An der Börse kam die Entscheidung gut an: Die Bayer-Aktie legte zeitweise um rund 15 Prozent zu. Der Konzern sprach von einem Urteil, das gut für die Wissenschaft, für Landwirte und für Branchen sei, die auf regulatorische Klarheit angewiesen seien. Bayer weist weiterhin ein Krebsrisiko von Roundup zurück.
Ausgangspunkt des Grundsatzurteils war der Fall des Klägers John Durnell. In einem Verfahren in St. Louis waren Geschworene im Oktober 2023 zu dem Schluss gekommen, Bayer hätte auf Roundup vor Krebsgefahren warnen müssen. Durnell wurden damals 1,25 Millionen Dollar zugesprochen. Bayer nutzte diesen Fall anschließend für den Gang vor das oberste US-Gericht, um eine grundsätzliche Klärung herbeizuführen.
Der Konzern hatte argumentiert, dass die US-Umweltbehörde EPA bei sachgemäßer Anwendung keine Gesundheitsgefahren in dem Mittel sehe. Entsprechend sei das Produktetikett ohne Krebswarnung genehmigt worden. Deshalb dürften Schadenersatzforderungen auf Basis einzelstaatlichen Rechts nach Auffassung von Bayer keinen Bestand haben.
Die Glyphosat-Prozesse sind eine Spätfolge der Monsanto-Übernahme im Jahr 2018. Nach ersten Niederlagen in den USA war die Zahl der Klagen stark gestiegen. Bayer-Chef Bill Anderson, der den Konzern seit Juni 2023 führt, will die Rechtsstreitigkeiten bis Ende 2026 deutlich eindämmen.
Aus Sicht des Unternehmens dürfte das Urteil dazu beitragen, laufende Klagen abzuweisen und künftige Verfahren zu verhindern, soweit sie sich auf angeblich fehlende Warnhinweise stützen. Unabhängig davon arbeitet Bayer weiter daran, die endgültige Genehmigung eines bereits angekündigten großen Sammelvergleichs zu erhalten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber