Bayer hat im milliardenschweren Glyphosat-Rechtsstreit in den USA einen wichtigen Etappensieg vor dem Obersten Gericht des Landes erzielt. Nach dem Urteil kann der Konzern nicht wegen angeblich fehlender Krebswarnungen auf den Verpackungen seiner Unkrautvernichter verklagt werden.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass in den USA bundeseinheitliche Kennzeichnungsvorgaben gelten, die von der Umweltbehörde EPA vorgegeben werden. Abweichende Warnhinweise, die einzelne Bundesstaaten verlangen könnten, seien damit ausgeschlossen. Tausenden Klagen rund um den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup dürfte damit die rechtliche Grundlage entzogen werden.
Grundsatzurteil nach Fall aus St. Louis
An der Börse kam die Entscheidung sehr gut an: Die Bayer-Aktie legte zeitweise um rund 20 Prozent zu. Der Konzern bezeichnete das Urteil als gut für die Wissenschaft, für Landwirte und für Branchen, die auf regulatorische Klarheit für Innovationen angewiesen seien.
Bayer weist weiterhin ein Krebsrisiko von Roundup zurück. Die US-Umweltbehörde EPA hat mehrfach erklärt, sie gehe nicht davon aus, dass der Unkrautvernichter bei Menschen Krebs verursache. Deshalb seien auch keine entsprechenden Warnhinweise erforderlich. Dem steht jedoch die Einschätzung einer Forschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation WHO gegenüber, die Glyphosat vor rund zehn Jahren als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft hatte.
Ausgangspunkt des Grundsatzurteils war der Fall des Klägers John Durnell. In einem Verfahren in St. Louis waren Geschworene im Oktober 2023 zu dem Schluss gekommen, Bayer hätte auf Roundup vor Krebsgefahren warnen müssen. Durnell wurden damals 1,25 Millionen Dollar zugesprochen. Bayer nutzte diesen Fall anschließend für den Gang vor das oberste US-Gericht, um eine grundsätzliche Klärung herbeizuführen.
Konzern verweist auf Umweltbehörde
Der Konzern hatte argumentiert, dass die EPA bei sachgemäßer Anwendung keine Gesundheitsgefahren in dem Mittel sehe. Entsprechend sei das Produktetikett ohne Krebswarnung genehmigt worden. Deshalb dürften Schadenersatzforderungen auf Basis einzelstaatlichen Rechts nach Auffassung von Bayer keinen Bestand haben.
Allerdings fiel das Urteil nicht einstimmig: Zwei der neun Richter am Supreme Court, die liberale Ketanji Brown Jackson und der konservative Neil Gorsuch, widersprachen der Mehrheitsentscheidung.
In verschiedenen Verfahren in den USA waren Klägern teils hohe Schadenersatzsummen zugesprochen worden, in anderen Fällen konnte sich Bayer durchsetzen. Der Konzern setzt seit längerem sowohl auf eine Grundsatzentscheidung des Supreme Court als auch auf einen großen Sammelvergleich.
Folge der Monsanto-Übernahme
Die Glyphosat-Prozesse sind eine Spätfolge der Monsanto-Übernahme im Jahr 2018. Nach ersten Niederlagen in den USA war die Zahl der Klagen stark gestiegen. Bayer-Chef Bill Anderson, der den Konzern seit Juni 2023 führt, will die Rechtsstreitigkeiten bis Ende 2026 deutlich eindämmen.
Aus Sicht des Unternehmens dürfte das Urteil dazu beitragen, laufende Klagen abzuweisen und künftige Verfahren zu verhindern, soweit sie sich auf angeblich fehlende Warnhinweise stützen. Unabhängig davon arbeitet Bayer weiter daran, die endgültige Genehmigung eines bereits angekündigten großen Sammelvergleichs zu erhalten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber