Ehemalige Polizeiangestellte in Nürnberg zu drei Jahren Gefängnis verurteilt
Eine frühere Mitarbeiterin der Polizei ist vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hatte sie sich aus der Asservatenkammer insgesamt fast 200.000 Euro genommen. Damit folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für die geständige Angeklagte eine Strafe auf Bewährung verlangt.
Auch der ehemalige Lebensgefährte der Frau stand mit vor Gericht. Er hatte einen Teil des Geldes zeitweise für sie verwahrt und erhielt dafür eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Nach Gerichtsangaben sind 126.000 Euro bereits an den Staat zurückgeflossen. Weitere 66.000 Euro muss die Verurteilte noch zurückzahlen.
Zwar wertete das Gericht das Geständnis der Frau strafmildernd. Zugleich betonte es jedoch, dass sie nicht nur das Vertrauen ihres Arbeitgebers missbraucht habe, sondern als Polizeibeschäftigte auch das Vertrauen der Öffentlichkeit. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.
Die Frau war in der Asservatenkammer eingesetzt. Laut Urteil nahm sie nach Dienstschluss ihrer beiden Kollegen den Schlüssel zum Tresor an sich und entnahm Bargeld aus Beuteln, die in einem Panzerschrank aufbewahrt wurden. Das Geld stammte aus anderen Straftaten, unter anderem aus Drogen- und Geldwäschegeschäften.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber