Politik

Nach AKW-Protest: Diese Geldstrafe bleibt

Protest auf dem Strommast: Jetzt soll der AKW-Aktivist zahlen – und ein weiterer Prozess könnte für ihn richtig teuer werden.

11.05.2026, 14:31 Uhr

Geldstrafe nach Protest an AKW Grafenrheinfeld reduziert

Ein Mann, der vor der Sprengung der Kühltürme des stillgelegten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld in einen abgesperrten Bereich eingedrungen und dort auf einen Strommast geklettert war, muss eine Geldstrafe zahlen. Das Landgericht Schweinfurt senkte jedoch das Strafmaß aus dem Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt vom September: Statt 80 Tagessätzen zu je 50 Euro wurden nun 60 Tagessätze zu je 30 Euro festgesetzt. Als Grund für die mildere Strafe wegen Hausfriedensbruchs nannte die Richterin unter anderem das umfassende Geständnis des 38-Jährigen.

In allen übrigen Punkten blieb die Berufung des Mannes aus Karlsruhe ohne Erfolg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der studierte Chemiker hatte erklärt, mit seiner Aktion die für den Sommer 2024 geplante Sprengung zumindest hinauszögern und zugleich ein Zeichen gegen den Atomausstieg setzen zu wollen. Während sein Verteidiger in der Berufungsverhandlung auf Freispruch plädiert hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft, die Berufung als unbegründet zurückzuweisen.

Angeklagter sieht sich unfair behandelt

Nach eigenen Angaben steht der 38-Jährige weiterhin zu seinem Verhalten und empfindet sich nicht als schuldig. Er habe niemandem geschadet, sagte der Mann aus Baden-Württemberg und verwies dabei auf Protestaktionen von Klimaaktivisten, die aus seiner Sicht teils deutlich radikaler vorgingen und mehrfach auffällig geworden seien.

Er führte an, dass Mitglieder der Klimaschutzgruppe Letzte Generation nach Blockaden auf Flughäfen teilweise geringere Strafen erhalten hätten, obwohl dadurch zahlreiche Flüge ausgefallen und viele Reisende betroffen gewesen seien. Die Richterin entgegnete, dass unter den verurteilten Klimaaktivisten auch jüngere Täter gewesen sein könnten, während der Angeklagte zur Tatzeit bereits erwachsen war.

Das stillgelegte Kernkraftwerk Grafenrheinfeld
Im August 2024 wurden die Kühltürme des stillgelegten Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld gesprengt. Der Angeklagte hatte dabei für Verzögerungen gesorgt. (Archivbild) Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Aktion sollte Sprengung verzögern

Die Kühltürme des ehemaligen Kernkraftwerks Grafenrheinfeld sollten nach langer Vorbereitung am 16. August 2024 gesprengt werden. Für diesen Tag galt nach Angaben des Landratsamts Schweinfurt per Allgemeinverfügung ein Betretungsverbot für den Sperrbereich.

Der in Pforzheim geborene Angeklagte gab an, bereits in der Nacht vor der Sprengung in das gesperrte Gelände gegangen zu sein. Am Tag der Sprengung kletterte er gegen 17.30 Uhr auf einen Strommast.

Die Sprengung verzögerte sich dadurch um knapp anderthalb Stunden, weil der Mann zunächst aus rund sechs Metern Höhe und anschließend aus dem Gefahrenbereich geholt werden musste. Nach seinen Angaben wollte er mit einem friedlichen Protest gegen den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg demonstrieren.

Der Staatsanwalt hatte darauf hingewiesen, dass sich allein für die rund 200 eingesetzten Polizeikräfte der Einsatz dadurch um mindestens anderthalb bis zwei Stunden verlängerte.

Auch Zivilverfahren läuft

Unabhängig vom Strafprozess ist in Schweinfurt auch ein Zivilverfahren gegen den 38-Jährigen anhängig. Der Kraftwerksbetreiber Preussenelektra verlangt wegen der Aktion Schadenersatz in Höhe von rund 7.000 Euro. Der Streitwert wurde laut Landgericht auf 12.000 Euro festgesetzt.

Zudem soll der Mann nach dem Willen des Unternehmens eine Unterlassungserklärung abgeben, damit es künftig nicht zu vergleichbaren Störaktionen kommt. Ein Verhandlungstermin steht bislang noch nicht fest.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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