Politik

Jetzt Pflicht: Hersteller müssen reparieren

Akku kaputt und kein Tausch möglich? Neue Reparatur-Regeln sollen Hersteller unter Druck setzen – jetzt entscheidet der Bundestag.

20.05.2026, 05:05 Uhr

Bundestag befasst sich mit Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur

Der Bundestag diskutiert am Mittwochabend erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der ein Recht auf Reparatur stärken soll. Damit will die Regierung eine entsprechende EU-Vorgabe in deutsches Recht übertragen. Die Umsetzungsfrist läuft am 31. Juli ab. Erarbeitet wurde der Entwurf im Bundesjustizministerium, das für den Verbraucherschutz zuständig ist. Vorgesehen sind vor allem schärfere Pflichten für Hersteller.

Was die Reform vorsieht

Künftig sollen Produzenten bestimmter Geräte verpflichtet werden, Reparaturen während der üblichen Nutzungsdauer zu einem angemessenen Preis zu ermöglichen. Das soll unabhängig davon gelten, ob die Garantie bereits abgelaufen ist. Ausgenommen wären lediglich Verträge zwischen Unternehmen.

Betroffen sind unter anderem:

  • Waschmaschinen, Trockner und Waschtrockner
  • Geschirrspüler und Kühlgeräte
  • Staubsauger und Schweißgeräte
  • Server und Datenspeicherprodukte
  • Mobiltelefone, Tablets und bestimmte Computer ohne Tastatur
  • Drucker und schnurlose Telefone
  • E-Scooter und E-Bikes

Zudem sollen Produkte künftig reparaturfreundlich gebaut sein. Wenn etwa ein Akku so fest verbaut wird, dass er nicht ausgetauscht werden kann, oder wenn Software eine Instandsetzung blockiert, würde das gegen die neuen Vorgaben verstoßen. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten in solchen Fällen Gewährleistungsansprüche geltend machen.

Ein weiterer Punkt: Wer sich innerhalb der Gewährleistungsfrist gegen ein kostenloses Neugerät und stattdessen für eine unentgeltliche Reparatur des defekten Produkts entscheidet, soll länger geschützt sein. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist gegenüber dem Verkäufer würde dann von zwei auf drei Jahre steigen.

Hubig sieht Vorteile für Verbraucher und Umwelt

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bewertet die geplanten Regeln als klaren Anreiz, eher reparieren zu lassen als ein neues Produkt zu verlangen. Ihre Haltung: Reparieren sei sinnvoller als Wegwerfen – sowohl finanziell als auch mit Blick auf den Umweltschutz.

Mit einem Reparaturbonus, wie es ihn teils in Städten oder Bundesländern gibt, hat der Gesetzentwurf allerdings nichts zu tun.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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