Politik

Jetzt Pflicht: Hersteller müssen reparieren

Akku kaputt und kein Tausch möglich? Neue Reparatur-Regeln sollen Hersteller unter Druck setzen – jetzt entscheidet der Bundestag.

20.05.2026, 05:05 Uhr

Bundestag debattiert Recht auf Reparatur – Opposition fordert Nachbesserungen

Der Bundestag hat in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Recht auf Reparatur beraten. Mit der Reform soll eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden; die Frist dafür endet am 31. Juli. Ausgearbeitet wurde der Entwurf im Bundesjustizministerium, das auch für den Verbraucherschutz zuständig ist. Vorgesehen sind vor allem strengere Pflichten für Hersteller.

Was die Reform vorsieht

Künftig sollen Hersteller bestimmter Produkte verpflichtet werden, Reparaturen während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu ermöglichen. Das soll unabhängig davon gelten, wie lange die Produktgarantie läuft. Ausnahmen sind nur bei Verträgen zwischen Unternehmen vorgesehen.

Betroffen wären unter anderem:

  • Waschmaschinen, Trockner und Waschtrockner
  • Haushaltsgeschirrspüler und Kühlgeräte
  • Staubsauger und Schweißgeräte
  • Server und Datenspeicherprodukte
  • Mobiltelefone, Tablets und Computer ohne Tastatur
  • Drucker und schnurlose Telefone
  • E-Roller und E-Bikes

Außerdem sollen Produkte künftig so konstruiert sein, dass sie sich tatsächlich reparieren lassen. Wird etwa ein Akku so fest eingebaut, dass er nicht ausgetauscht werden kann, oder verhindert Software eine Instandsetzung, würde das gegen die neuen Vorgaben verstoßen. Käuferinnen und Käufer könnten in solchen Fällen Gewährleistungsansprüche geltend machen.

Ein weiterer Punkt betrifft die gesetzliche Gewährleistung: Wer sich innerhalb der Gewährleistungsfrist gegen einen kostenlosen Austausch und stattdessen für eine unentgeltliche Reparatur des mangelhaften Produkts entscheidet, soll länger geschützt sein. Die Frist gegenüber dem Verkäufer würde dann von zwei auf drei Jahre steigen.

Hubig: Reparieren statt Wegwerfen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht in der verlängerten Gewährleistung einen konkreten Anreiz, sich eher für eine Reparatur als für ein neues Produkt zu entscheiden. Ihre Botschaft: Reparieren sei besser als Wegwerfen – für den Geldbeutel und für die Umwelt.

Unterstützung kommt auch aus der kommunalen Abfallwirtschaft. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) bezeichnete den Gesetzentwurf als wichtigen Hebel, um Ressourcen zu schonen. Der beste Abfall sei der, der gar nicht erst entstehe.

Kritik aus Opposition und Wirtschaft

In der Bundestagsdebatte stießen die Regierungspläne aber auch auf Vorbehalte. Die AfD warnte vor überzogenen Haftungsrisiken zulasten kleiner Händler. Grünen und Linken geht der Gesetzentwurf dagegen nicht weit genug. Sie verlangen unter anderem klarere Vorgaben, verbindlichere Fristen und einen staatlichen Reparaturbonus.

Auch aus der Wirtschaft kommt Kritik. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bemängelt unklare Formulierungen und Vorgaben, die in der Praxis kaum umsetzbar seien. Das könne zusätzliche Bürokratie, Rechtsunsicherheit und unnötige Belastungen verursachen.

Nach Einschätzung der DIHK stellen sich für viele Betriebe offene Fragen: Wie teuer darf eine Reparatur künftig sein? Und wie lange darf sie dauern? Solche Unsicherheiten könnten das grundsätzlich unterstützte Ziel bremsen, durch mehr Reparaturen Ressourcen zu schonen.

Wichtig dabei: Mit dem Reparaturbonus, wie es ihn bereits in einigen Städten oder Bundesländern gibt, hat die geplante Gesetzesänderung selbst nichts zu tun.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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