Politik

Heizungs-Hammer: Linke blitzt vor Gericht ab

Karlsruhe bremst die Linke aus: Das Heizungsgesetz darf in den Bundestag – jetzt kommt es zum Showdown!

09.07.2026, 13:09 Uhr

Linke scheitert in Karlsruhe mit Antrag gegen neues Heizungsgesetz

Die Linksfraktion im Bundestag hat vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Erfolg damit gehabt, die geplante Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes vorläufig zu verhindern. Wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte, wurde die Organklage als unzulässig verworfen. Zur Begründung hieß es, es fehle am notwendigen Rechtsschutzbedürfnis. Die Antragsteller hätten vor dem Verfahren gegenüber den Antragsgegnern nicht deutlich gemacht, dass sie ihre parlamentarischen Rechte verletzt sehen.

Damit kann der Bundestag das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz voraussichtlich noch in dieser Woche beschließen. Die Koalition hatte zuvor angekündigt, zunächst die Entscheidung aus Karlsruhe abwarten zu wollen.

Die Linke wollte erreichen, dass das Gesetz nicht mehr vor der Sommerpause verabschiedet wird. Aus ihrer Sicht droht durch die geplanten Regelungen eine noch größere Lücke bei den Klimazielen. Außerdem bemängelte die Fraktion, dass die Bundesregierung trotz mehrfacher Nachfragen keine ausreichenden Angaben zu den Klimafolgen des Gesetzes und zur Verfügbarkeit von Biogas gemacht habe. Mit dem Eilantrag sollte Zeit gewonnen werden, um diese Informationen nachzureichen.

Weiterhin Einbau von Gas- und Ölheizungen möglich

Die schwarz-rote Koalition plant mit dem neuen Gesetz, zentrale Elemente der von der früheren Ampel-Regierung eingeführten Heizungsregeln zurückzunehmen. Künftig sollen nicht nur Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse, Hybridheizungen und Biomasseanlagen zulässig sein. Auch neue Gas- und Ölheizungen sollen weiterhin eingebaut werden dürfen – allerdings unter der Bedingung, dass sie ab dem 1. Januar 2029 schrittweise einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.

Vorgesehen ist dafür eine sogenannte "Biotreppe", die den Übergang zu klimafreundlicherem Heizen erleichtern soll. Für bereits bestehende Heizungen ist zudem ab 2028 eine "Grüngasquote" geplant, die von den Energieversorgern eingehalten werden muss.

Parallelen zum Verfahren von 2023

Der Vorstoß der Linken erinnert an einen ähnlichen Fall aus dem Sommer 2023. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht nach einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann die Verabschiedung des damaligen Heizungsgesetzes der Ampel-Regierung gestoppt. Begründet wurde dies damit, dass den Abgeordneten nicht genügend Zeit für die Beratung des Entwurfs geblieben war. Das Gesetz wurde anschließend erst nach der Sommerpause beschlossen.

Am 23. Juli will das Gericht nun im Hauptsacheverfahren über Heilmanns Klage entscheiden. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob es für die Beratung von Gesetzentwürfen ein verfassungsrechtlich vorgegebenes zeitliches Mindestmaß gibt. Nach den Worten der Vorsitzenden Richterin Ann-Katrin Kaufhold könnte das Gericht mit seinem Urteil Maßstäbe für künftige parlamentarische Abläufe setzen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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