Politik

«Chatkontrolle» rückt näher: EU-Parlament ebnet Scan-Erlaubnis

Kehrtwende in Brüssel: WhatsApp & Co. könnten bald wieder private Chats scannen – trotz Datenschutzbedenken.

09.07.2026, 12:45 Uhr

Unternehmen wie WhatsApp, Microsoft oder Google könnten schon bald wieder private Chats nach Hinweisen auf sexuellen Kindesmissbrauch durchsuchen dürfen. Nach einer überraschenden Wende in der Debatte um die sogenannte Chatkontrolle hat das EU-Parlament in einer chaotischen Abstimmung grundsätzlich einer befristeten Ausnahme von den europäischen Datenschutzregeln zugestimmt, zugleich aber Änderungen an dem Vorschlag verlangt. Damit kann das Gesetzgebungsverfahren weitergehen.

Die Übergangsregelung soll nach aktuellem Stand bis April 2028 gelten. Bevor sie in Kraft treten kann, muss allerdings noch die EU-Kommission zu den Vorschlägen des Parlaments Stellung nehmen. Anschließend muss auch der Rat der Mitgliedstaaten endgültig zustimmen.

Eigentlich hatte sich bereits vor mehr als drei Monaten eine Mehrheit im Parlament gegen das Vorhaben gestellt. Dass die Sache nun doch wieder auf der Tagesordnung landete, geht auf ein ungewöhnliches Vorgehen von EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola zurück.

Worum es geht

Die Ausnahme soll Plattformen und Messengerdiensten eine Rechtsgrundlage geben, um im Kampf gegen Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs private Kommunikation zu durchsuchen. Eine solche Sonderregel gab es bereits, sie war jedoch im April ausgelaufen, nachdem das Europäische Parlament eine unveränderte Verlängerung abgelehnt hatte.

Offiziell soll die Regelung kein Aufbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erlauben, wie sie bei WhatsApp, Signal und ähnlichen Diensten Standard ist. Nach dem Vorschlag der Mitgliedstaaten wären aber automatisierte Kontrollen direkt auf den Geräten der Nutzer möglich.

Wo das Parlament Änderungen will

Genau an diesem Punkt setzt die Kritik vieler Abgeordneter an. Bei dem als Client-Side Scanning bezeichneten Verfahren würde Software auf Smartphone oder Computer Nachrichten, Fotos und Videos schon vor dem Versand prüfen – also noch bevor die Inhalte verschlüsselt werden.

Das Parlament will diesen Ansatz weitgehend nicht mittragen und fordert, dass auch Inhalte, die erst noch verschlüsselt werden sollen, unangetastet bleiben.

Hinzu kommt eine weitere Vorgabe: Verdachtsfälle dürften nicht automatisch an Ermittlungsbehörden weitergereicht werden. Zunächst müsste ein Mensch die Treffer verifizieren, um Fehlalarme der Programme auszuschließen.

Wie es zu der Wende kam

Anfang März vertrat eine Mehrheit der Europaabgeordneten noch die Linie, dass Kontrollen nur bei konkreten Verdachtsfällen möglich sein sollten. Weil der Rat der Mitgliedstaaten solche Einschränkungen bislang nicht mittragen wollte, scheiterten die Verhandlungen zunächst.

Auch Ende März blieb das Parlament bei seiner ablehnenden Haltung gegenüber einer bedingungslosen Verlängerung. Dass die bisherige Regelung daraufhin auslief und Plattformen damit die Rechtsgrundlage für die Suche nach entsprechendem Material fehlte, löste scharfe Kritik von Ermittlern, einigen Kinderschützern und Politikern aus. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem schweren „Rückschlag für den Schutz unserer Kinder“.

Eigentlich lag der Fokus zuletzt auf den parallel laufenden Verhandlungen über eine dauerhafte Lösung. Mitte Juni bekam die Debatte dann jedoch eine neue Richtung: Roberta Metsola setzte sich beim EU-Gipfel dafür ein, erneut an einer politischen Einigung über eine Übergangslösung zu arbeiten. Danach sprachen sich die EU-Staaten noch einmal formell für eine Verlängerung der Ausnahme aus – und ermöglichten dem Parlament damit einen dritten Anlauf.

Scharfe Kritik – auch an Metsola

Für zusätzlichen Streit sorgte ein von der Europäischen Volkspartei (EVP), zu der auch CDU und CSU gehören, beantragtes Eilverfahren, mit dem noch vor der Sommerpause abgestimmt werden sollte. In der Praxis ist ein solcher Ablauf ungewöhnlich und stieß auf deutliche Kritik aus mehreren Fraktionen.

Die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan sprach von einem demokratischen Skandal. Aus der Grünen-Fraktion hieß es, hier werde ein Verfahrensschlupfloch missbraucht. Der deutsche Grünen-Politiker Erik Marquardt warf Metsola vor, ihre Rolle massiv überschritten zu haben. Auch Martin Sonneborn und Sibylle Berg (beide Die Partei) kritisierten das Eilverfahren in einem Brief an Metsola als unzulässig.

So fiel die Abstimmung aus

Am Ende stimmten 592 Abgeordnete über die Ablehnung der Verlängerung ab. Für einen Stopp wäre eine absolute Mehrheit unter den derzeit 719 Sitzen nötig gewesen. 276 Abgeordnete votierten dafür, die Verlängerung zu stoppen, 286 dagegen, 30 enthielten sich.

Neben der EVP stimmten mehrheitlich auch die europäischen Sozialdemokraten für die Verlängerung.

EVP-Chef Manfred Weber (CSU) kündigte an, seine Fraktion werde weiter dafür kämpfen, den Schutz von Kindern vor Online-Missbrauch durchzusetzen. Mit Blick auf die vom Parlament verlangten Änderungen erklärte er: „Leider wurde eine wirksame Lösung heute unnötig verzögert.

Was nach der Übergangsregelung kommen soll

Unabhängig von der Übergangsregelung arbeitet die EU weiter an einer langfristigen Lösung für die Frage, was Online-Plattformen im Kampf gegen Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs tun dürfen oder sogar tun müssen. Über diesen dauerhaften Gesetzestext verhandeln das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten aber noch. Erst wenn beide Seiten eine Einigung erzielen, kann die Neuregelung in Kraft treten.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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