Zeuge beschreibt sich im Fall Block als Getäuschten
Im Prozess um die mutmaßliche Entführung von zwei Kindern der Unternehmerin Christina Block hat sich der 35-jährige Zeuge Jonathan G. vor dem Landgericht Hamburg selbst als Ausgenutzten dargestellt. Der frühere Model- und Fitnesstrainer sagte auf Englisch über einen Dolmetscher, er fühle sich als Opfer und mache sich Vorwürfe, auf die Sache hereingefallen zu sein.
Zuvor hatte Rechtsanwalt Sascha Böttner, der einen 36-jährigen mutmaßlichen Mitbeteiligten vertritt, den Zeugen zu einer früheren schriftlichen Einlassung bei der Polizei befragt. Darin soll Jonathan G. erklärt haben, er habe sich von Christina Block und David Barkay betrogen gefühlt.
Christina Block weist die Vorwürfe zurück
Christina Block zählt zu den Hauptangeklagten in dem Verfahren. Nach Darstellung der Anklage soll sie im Zuge des jahrelangen Sorgerechtsstreits mit ihrem Ex-Mann Stephan Hensel eine israelische Sicherheitsfirma beauftragt haben, die beiden jüngsten Kinder aus dem Umfeld des Vaters herauszuholen. Block bestreitet die Vorwürfe.
Nach ihrer Darstellung habe die Sicherheitsfirma in der Silvesternacht 2023/24 eigenmächtig gehandelt. Die beiden Kinder, damals 10 und 13 Jahre alt, wurden beim Feuerwerk im dänischen Gråsten in ein Auto gebracht und anschließend nach Deutschland gefahren.
Ermittler sehen Sicherheitschef als Organisator
Nach Auffassung der Ermittler wurde die Aktion von David Barkay, dem Leiter der Sicherheitsfirma, organisiert. Er soll dafür ein Team zusammengestellt haben. Der 69-jährige Israeli hatte als Zeuge erklärt, ihm sei wiederholt versichert worden, die Rückführung der Kinder sei nach deutschem Recht zulässig. Diese Darstellung habe er auch an die übrigen Beteiligten weitergegeben.
Barkay, Jonathan G. und drei weitere Israelis hatten sich erst während des laufenden Prozesses gemeldet und für ihre Aussagen sicheres Geleit erhalten. Gegen sie könnten später ebenfalls Anklagen erhoben werden. Insgesamt gibt es in dem umfangreichen Verfahren noch sechs weitere Angeklagte. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Verhandlung zeitweise ohne Öffentlichkeit
Am Morgen war die Öffentlichkeit während der Befragung von Jonathan G. vorübergehend ausgeschlossen worden. Das Gericht begründete dies mit dem Schutz des Zeugen, weil ein Verteidiger Fragen zu sehr persönlichen Themen stellen wollte. Bereits am Vortag hatte G. erklärt, dass es ihm psychisch derzeit schlecht gehe.
In seiner schriftlichen Erklärung an die Ermittler hatte er zudem Erlebnisse aus seiner Vergangenheit geschildert, zu denen er nun näher befragt werden sollte. Auch für die Verlesung einer Krankenakte des Sohnes wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Prozessbeobachter warfen danach die Frage auf, ob dies Auswirkungen auf die späteren Plädoyers haben könnte und ob diese womöglich ebenfalls nicht öffentlich stattfinden.
Zeuge sprach von vermeintlicher Rettungsmission
Jonathan G. sagte vor Gericht außerdem, ihm sei im Dezember 2023 vermittelt worden, die Rückführung der Kinder sei legal. Er und die anderen Beteiligten hätten sich deshalb als Helfer oder sogar als Helden gesehen. Nach seiner Schilderung sei ihnen eingeredet worden, die Kinder müssten aus den Händen eines angeblich schlimmen Vaters befreit werden.
Er sei in das Team geholt worden, weil er Deutsch spreche und längere Zeit in Hamburg gelebt habe. Seine Aufgabe habe darin bestanden, mit den Kindern zu kommunizieren.
Den Vorwurf, er habe in der Tatnacht Stephan Hensel geschlagen, wies Jonathan G. zurück. Das hatte zuvor der 36-jährige Angeklagte aus Israel behauptet, der von Anwalt Böttner vertreten wird. Böttner sprach anschließend von einer Falschaussage des Zeugen. Auch andere Verteidiger bekräftigten ihre Einschätzung, die Aussagen der israelischen Zeugen seien unglaubwürdig und widersprüchlich.
Fortsetzung Ende Juli
Der Prozess wird am 27. Juli fortgesetzt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber