Der Widerstand gegen die milliardenschweren Sparpläne im Gesundheitswesen nimmt weiter zu. Neben den Ländern geht nun auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband bundesweit auf Konfrontationskurs mit dem von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geplanten Paket. Vor der ersten Beratung des Gesetzentwurfs in der kommenden Woche liegen aus den Ausschüssen des Bundesrats bereits zahlreiche Einwände vor.
Co-Vorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth bezeichnete die vorgesehenen Kürzungen als völlig plan- und wahllos. Damit werde die hausärztliche Versorgung ohne Rücksicht geschwächt. Sie warnte vor weniger Praxen, einer schlechteren medizinischen Betreuung und längeren Wartezeiten.
Mails an Bundestagsabgeordnete und Protest in Praxen
Der Verband setzt auf eine bundesweite E-Mail-Kampagne, mit der Patientinnen und Patienten ihre Bundestagsabgeordneten direkt ansprechen sollen. Dafür sollen knapp 50.000 Hausarztpraxen Plakate und Informationsmaterial erhalten. In einem vorbereiteten Mailtext heißt es unter anderem, viele Praxen arbeiteten schon jetzt dauerhaft am Limit und die Lage werde sich durch die geplanten Einschnitte weiter verschärfen.
Zusätzlich ruft der Verband in Baden-Württemberg Praxen dazu auf, in der kommenden Woche symbolisch jeden zweiten Platz im Wartezimmer zu sperren. Damit soll sichtbar gemacht werden, welche Folgen die Sparmaßnahmen nach Ansicht der Hausärzte für die Versorgung haben könnten.
Das vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Sparpaket soll die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2027 um insgesamt 16,3 Milliarden Euro entlasten. Ziel ist es, ein erwartetes Defizit auszugleichen und weitere Anhebungen der Zusatzbeiträge möglichst zu verhindern. Geplant sind Ausgabenbremsen bei Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken und der Pharmaindustrie. Hinzu kommen höhere Zuzahlungen bei Medikamenten sowie Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte zudem vorgegeben, dass der Sparpuffer nicht kleiner werden dürfe.
Der Hausärzteverband wendet sich insbesondere gegen den Wegfall zusätzlicher Vergütungen, etwa für Beratungen zur Organspende. Kritisch gesehen wird außerdem, dass erst vor Kurzem aufgehobene Honorarbegrenzungen für Hausärztinnen und Hausärzte teilweise wieder zurückgenommen werden sollen.
Kritik auch aus dem Bundesrat
Der Entwurf soll am 12. Juni im Bundesrat beraten werden und voraussichtlich auch im Bundestag auf der Tagesordnung stehen. Die Länderkammer gibt zunächst eine Stellungnahme ab und entscheidet, welche Ausschussempfehlungen sie übernimmt. Zwar ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig, die Länder könnten das Vorhaben aber deutlich verzögern oder politischen Druck für Änderungen aufbauen.
Mehrere Ausschüsse fordern, verschiedene Ausgabenbremsen bei Kliniken, Praxen, Apotheken und der Pharmabranche zu streichen. Besonders scharf fällt die Kritik am Krankenhausbereich aus.
Warnung vor „Kliniksterben“
Der federführende Gesundheitsausschuss des Bundesrats warnt, die Sparmaßnahmen dürften nicht in ein Kliniksterben und eine kalte, ungesteuerte Strukturbereinigung münden. Zwar müsse auch der Krankenhaussektor zur Stabilisierung der Kassenfinanzen beitragen. Die vorgesehenen Maßnahmen bedeuteten aber eine überproportional starke Belastung der Kliniken und könnten das Insolvenzrisiko erhöhen.
Bei den Krankenhäusern sollen Ausgaben von rund 4,6 Milliarden Euro vermieden werden. Die Ausschüsse empfehlen jedoch, mehrere Instrumente zu streichen. Dazu zählt unter anderem die Regelung, dass Tariflohnsteigerungen oberhalb einer bestimmten Schwelle nicht mehr vollständig von den Krankenkassen übernommen würden, sondern nur noch zur Hälfte. Ebenfalls wegfallen soll aus Sicht der Ausschüsse ein Limit für den Anstieg des Pflegebudgets, aus dem die Kosten für das Pflegepersonal finanziert werden.
Einwände auch bei Zahnersatz und Terminvergabe
Weitere Kritik richtet sich gegen Kürzungen bei anderen Leistungen. So sehen die Ausschüsse Probleme bei der geplanten Senkung der Festzuschüsse für Zahnersatz von 60 auf 50 Prozent. Allgemeine Kostensteigerungen, etwa in Laboren, würden dabei aus ihrer Sicht nicht ausreichend berücksichtigt. Für Versicherte könnten dadurch zusätzliche Belastungen entstehen.
Auch die geplante Vorgabe, wonach bestimmte Operationen erst nach Einholung einer zweiten ärztlichen Meinung von den Krankenkassen vergütet werden sollen, stößt auf Vorbehalte. Nach Einschätzung der Ausschüsse könnte dies zu zusätzlichen Wartezeiten führen.
Ablehnung gibt es zudem gegen die vorgesehene Abschaffung finanzieller Anreize für Praxen, wenn diese schnellere Termine vermitteln. Die Bundesregierung begründet den Schritt damit, dass die bisherigen Regelungen keine ausreichenden Verbesserungen gebracht hätten. Ebenfalls kritisch gesehen werden größere Preisrabatte, die Apotheken und Arzneimittelhersteller den Krankenkassen gewähren sollen.
Weitere Forderungen der Länder
Die Ausschüsse mahnen außerdem an, dass der Bund die Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehern stärker aus Steuermitteln mitfinanzieren sollte. Zudem müssten die geplanten Reformen aus Akzeptanzgründen auch in der Versorgung von Beamtinnen und Beamten nachvollziehbar abgebildet werden. Bei möglichen Änderungen an der Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge fällig werden, dürfe die breite Mitte der Beitragszahler nicht zusätzlich belastet werden. Im Gesetzentwurf ist für 2027 eine weitere Anhebung vorgesehen.
Kritik kommt auch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Deren Vorstand Eugen Brysch erklärte, Sozialgesetze dürften nicht in wissenschaftlichen Zirkeln entstehen. Notwendig sei ein politischer Diskurs. Unterstützung für den Sparkurs kam dagegen vom Ersatzkassenverband: Verbandschefin Ulrike Elsner sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, es sei unseriös, wenn die Länder weitere Aufweichungen verlangten, ohne Alternativvorschläge vorzulegen.
Parallel dazu: Mehr Geld für Apotheken
Unabhängig vom Sparkurs ist für Apotheken eine seit Langem geforderte Erhöhung des Honorars für rezeptpflichtige Medikamente vorgesehen. Nach einer vom Bundeskabinett zur Kenntnis genommenen Verordnung soll der fixe Vergütungsbestandteil pro Packung zum 1. Juli von 8,35 Euro auf 9,00 Euro steigen. Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Anhebung auf 9,50 Euro geplant.
Die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbarte Erhöhung war zunächst zurückgestellt worden. Für die vollständige Anhebung werden jährliche Mehrkosten von rund 875 Millionen Euro veranschlagt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion