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Nacktszene eskaliert: Wenders stoppt Film vorerst

Nacktszene-Zoff um Nastassja Kinski: Wim Wenders zieht „Falsche Bewegung“ überraschend aus allen Auswertungen zurück.

03.06.2026, 15:42 Uhr

Nach dem Streit um eine Nacktszene mit Nastassja Kinski wird Wim Wenders’ Film „Falsche Bewegung“ vorerst nicht mehr gezeigt. Wie die Wim Wenders Stiftung mitteilte, wird der Film aus allen aktuellen Auswertungsformen zurückgezogen. Auch Streamingdienste, TV-Sender und Vertriebspartner wurden angewiesen, den Film nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen.

Wenders bat in der Mitteilung ausdrücklich um Entschuldigung. Als einziger heute noch lebender Verantwortlicher des Films sehe er, dass Nastassja Kinski damals besser hätte geschützt werden müssen. Dafür bitte er sie „ohne Wenn und Aber“ um Entschuldigung.

Zugleich erklärte der Regisseur, die vielen Reaktionen, Hinweise und Gespräche der vergangenen Tage hätten seinen Blick auf die damaligen Ereignisse weiter geschärft. Er zeigte sich dankbar für die Debatte und betonte, die Gesellschaft müsse angemessene Umgangsweisen für umstrittene Filmwerke des 20. Jahrhunderts finden und sich neuen Lernprozessen und Perspektiven öffnen.

Worum es in dem Fall geht

Hintergrund ist eine rund zweiminütige Szene aus dem Jahr 1975, in der die damals 13-jährige Kinski mit nacktem Oberkörper zu sehen ist. In der Passage trägt sie nur eine Unterhose; ein Mann ohrfeigt sie und streichelt anschließend ihr Gesicht.

Nach eigenen Angaben bittet die Schauspielerin Wenders seit Jahren darum, die Szene aus dem Film zu entfernen. Der „Süddeutschen Zeitung“ sagte sie: „Obwohl ich mit 13 noch nicht so viel wusste, habe ich schon gemerkt, dass das nicht in Ordnung war.“

Die Stiftung kündigte an, nun einen breiten Austausch zu suchen – unter anderem mit der Deutschen Filmakademie, dem DFF – Deutsches Filminstitut & Filmmuseum, weiteren Institutionen zum Filmerbe und generationsübergreifenden Gruppen. Erst danach solle über das weitere Vorgehen entschieden werden. Eine erneute Freigabe des Films werde es erst geben, wenn eine einvernehmliche Lösung vorliegt – auch in Absprache mit Kinski.

Frühere Äußerungen von Wenders und neue Kritik daran

Wenders hatte bereits beim Deutschen Filmpreis erklärt, dass er die Szene heute „nie mehr so machen“ würde. Sein damaliges jüngeres Ich wolle er jedoch nicht verurteilen; er habe den Film in seiner Zeit gemacht. Zugleich stellte er die grundsätzliche Frage, wie mit Filmerbe umzugehen sei.

Dabei fragte der Regisseur auch, ob und ob man eine Szene herausschneiden solle, wenn sie einer Schauspielerin wehtue, „die ich sehr verehrt habe und verehre“. Außerdem stellte er öffentlich die Frage, ob ein Film im Nachhinein gekürzt werden könne. Schon bei der Gala bat er die Deutsche Filmakademie um eine Debatte.

Kinskis Anwalt Christian Schertz hatte diese Haltung scharf kritisiert und Wenders vorgeworfen, sich seiner persönlichen Verantwortung entziehen zu wollen. Laut Schertz verweigere Wenders seit Jahren ein persönliches Gespräch mit Kinski zu der Szene. Deshalb hatte der Anwalt bereits vor der jetzigen Mitteilung formale juristische Schritte angekündigt.

Die nun veröffentlichte Erklärung von Wenders begrüßte Schertz zwar, nannte sie jedoch „längst überfällig“. Er bedauerte, dass der Schritt erst unter öffentlichem Druck erfolgt sei. Wenders habe in seiner Rede beim Deutschen Filmpreis zunächst versucht, Verantwortung abzugeben und das Anliegen Kinskis indirekt als Zensur erscheinen lassen – das sei „wirklich infam“ gewesen, sagte Schertz.

Zugleich betonte der Anwalt, dass frühere Bemühungen von Kinski und ihm über mehr als zehn Jahre gescheitert seien. Nun müsse sich erst zeigen, was das angekündigte Gesprächsangebot konkret beinhalte.

Zusätzlicher Druck aus der Debatte

Der Umgang mit der Szene und Wenders’ Rede lösten auch über die Filmbranche hinaus Diskussionen aus. So forderte etwa Alice Schwarzer den Regisseur in der Zeitschrift „Emma“ auf, die Passage endlich aus dem Film zu entfernen. Wörtlich appellierte sie an ihn, er solle aufhören zu reden und „diese verdammten zwei Minuten“ herausschneiden.

Weitere umstrittene Fälle

Kinski war bereits im Zusammenhang mit dem „Tatort: Reifezeugnis“ aus dem Jahr 1977 gegen eine Nacktszene vorgegangen. Damals spielte sie eine Schülerin, die ein Verhältnis mit ihrem Lehrer hat. Ihr Anwalt bestätigte eine Einigung mit dem NDR, nannte jedoch keine Einzelheiten. Auch der Sender äußerte sich dazu nicht weiter.

Der Fall reiht sich in eine breitere Debatte über problematische Dreharbeiten und sexualisierte Darstellungen ein. Als besonders gravierend gilt bis heute die Sexszene zwischen Marlon Brando und Maria Schneider in Bernardo Bertoluccis Film „Der letzte Tango in Paris“ von 1972. Schneider sagte später, sie habe sich verletzt gefühlt und teilweise sogar „wie vergewaltigt“.

Ein weiteres prominentes Beispiel ist Brooke Shields, die mit 14 Jahren in „Die blaue Lagune“ einen Teenager spielte, der zum ersten Mal Sex hat. Später kritisierte sie in einer Dokumentation, der Film habe damals ihr sexuelles Erwachen ausgenutzt.

Wim Wenders zählt mit Filmen wie „Der Himmel über Berlin“, „Buena Vista Social Club“ und „Perfect Days“ zu den bekanntesten deutschen Regisseuren. Mit Nastassja Kinski drehte er auch „Paris, Texas“. In diesem Jahr erhielt er den Ehrenpreis der Deutschen Filmakademie.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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