Politik

Diese antisemitischen Symbole sollten Sie kennen – BfV

Wassermelone, Krake, Demo-Sprüche: Welche Zeichen laut Verfassungsschutz auf Extremismus und Antisemitismus hindeuten

12.05.2026, 10:00 Uhr

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat zwei neue Veröffentlichungen vorgelegt, um über verschiedene Erscheinungsformen von Antisemitismus zu informieren. Zugleich beschreibt die Behörde Strömungen innerhalb der Palästina-Solidarität, die sie als extremistisch einstuft.

Auf der Internetseite des Nachrichtendienstes gibt es dafür nun ein eigenes Unterkapitel zu nicht religiös geprägten propalästinensischen Gruppen. Nach Darstellung des BfV hat sich besonders in Berlin ein harter Kern gebildet, dem in relevantem Umfang extremistische Personen und Zusammenschlüsse angehören. Bei Pro-Palästina-Veranstaltungen komme es regelmäßig zu antiisraelischen, teils auch antisemitischen Äußerungen und Darstellungen.

Persönliche Betroffenheit als möglicher Faktor

Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes ist für säkularen propalästinensischen Extremismus typisch, dass die Politik Israels und das Vorgehen israelischer Sicherheitskräfte bei manchen Anhängern starke negative Emotionen auslösen. Das gelte vor allem dann, wenn Betroffene selbst oder in der Familie Erfahrungen mit dem Konflikt gemacht haben oder Angehörige verloren hätten. Wegen des jüdischen Charakters Israels würden diese Gefühle teils auf Jüdinnen und Juden insgesamt übertragen.

Zudem habe sich die Zusammenarbeit solcher propalästinensischer Gruppierungen mit deutschen Linksextremisten zuletzt weiter verstärkt. Das zeige sich nach Angaben der Behörde auch an gemeinsam organisierten Veranstaltungen und Demonstrationen.

Wassermelone, rotes Dreieck und umstrittener Slogan

Als mögliche Erkennungszeichen extremistischer Pro-Palästina-Aktivisten nennt das BfV unter anderem die Darstellung einer aufgeschnittenen Wassermelone, wenn diese in den Umrissen des Staates Israel gezeigt wird. Auch beim Slogan „From the river to the sea – Palestine will be free“ sei eine genaue Einordnung nötig. Deutsche Gerichte haben bereits entschieden, dass der Spruch nur dann als problematisch bewertet werden könne, wenn ein klarer Bezug zur in Deutschland verbotenen Terrororganisation Hamas erkennbar ist.

Neu verweist der Verfassungsschutz auch auf das rote Dreieck. Dieses Symbol sei der Hamas zuzuordnen, weil es in Propagandavideos der Kassam-Brigaden zur Markierung von Angriffszielen verwendet worden sei. Zugleich weist der Kontext darauf hin, dass rote Dreiecke ebenso wie Wassermelonen von Palästinensern auch als Ersatz für die Farben der Palästina-Flagge genutzt wurden, nachdem deren Zeigen in den besetzten Gebieten nach 1967 untersagt worden war.

Broschüre analysiert antisemitische Bildsprache und Codes

In einer neuen, rund 80 Seiten umfassenden Broschüre mit dem Titel „Versteckte Botschaften – Antisemitische Codes und Chiffren“ befasst sich das BfV mit typischen Bildern, Begriffen und Erzählmustern des Antisemitismus. Die Behörde definiert Antisemitismus darin als ablehnende, feindselige oder gewaltvolle Einstellungen gegenüber Jüdinnen und Juden oder gegenüber Menschen, die als jüdisch wahrgenommen werden.

Zu den von Antisemiten unterschiedlicher Couleur verwendeten Motiven zählt laut Verfassungsschutz auch die Krake. Dieses Bild stehe für die Vorstellung einer angeblichen „jüdischen Weltverschwörung“. Darüber hinaus nennt die Veröffentlichung Begriffe, die besonders im rechten Spektrum verbreitet seien, etwa „Holocaust-Religion“, „auferlegte Bußkultur“ oder „psychologischer Völkermord“. Solche Formeln zielten darauf ab, das Leid der jüdischen Opfer des Holocaust zu relativieren und eine angebliche Belastung der deutschen Tätergesellschaft in den Vordergrund zu rücken.

Jahrestage, Konfliktgeschichte und Debatte über Grenzen

In dieser Woche jährt sich die Gründung des Staates Israel am 14. Mai zum 78. Mal. Einen Tag später erinnern Palästinenser weltweit an die „Nakba“, also an Flucht und Vertreibung eines großen Teils der arabisch-palästinensischen Bevölkerung aus dem Gebiet des heutigen Israel. Der Konflikt um das frühere Mandatsgebiet Palästina dauert bis heute an.

Wo die Grenze zwischen Antisemitismus und legitimer Kritik an der Politik der israelischen Regierung verläuft, wird vor allem seit dem Hamas-Überfall vom 7. Oktober 2023 und dem anschließenden Gaza-Krieg intensiv diskutiert.

Kritik von Amnesty und Vorstoß aus Hessen

Amnesty International hat in seinem Jahresbericht 2025 mit Blick auf Deutschland aus Sicht der Organisation unverhältnismäßige Gewalt gegen friedliche Teilnehmer von Pro-Palästina-Demonstrationen kritisiert. Besorgt äußerte sich Amnesty auch über Einschränkungen der Meinungsfreiheit, etwa wenn bei Kundgebungen arabische oder hebräische Slogans pauschal verboten würden. Das Verbot des Rufes „From the River to the Sea“ bezeichnet die Organisation als pauschale Kriminalisierung.

Parallel dazu hat Hessen im Bundesrat beantragt, die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. Der Vorstoß wurde zunächst zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) betonte, Kritik am Handeln der israelischen Regierung bliebe auch bei einer möglichen Gesetzesänderung zulässig.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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