Obwohl die Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich offiziell als Frau geführt wird, soll sie ihre Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt für Männer verbüßen. Nach Angaben des sächsischen Justizministeriums entschied dies die Leitung des Frauengefängnisses in Chemnitz.
Nach ihrer Auslieferung aus Tschechien nach Deutschland am Mittwoch war Liebich zunächst in die JVA Chemnitz gebracht worden. Noch am selben Tag wurde sie jedoch in die JVA Zeithain im Landkreis Meißen verlegt.
Entscheidung nach Gespräch und Untersuchung
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) begrüßte das schnelle Vorgehen der Anstaltsleitung. Diese habe rasch Klarheit geschaffen und sich nicht auf Inszenierungen eingelassen, erklärte sie sinngemäß. Die Entscheidung fiel dem Ministerium zufolge unter anderem nach einem Gespräch mit Liebich sowie nach einer Untersuchung. Bei der Abwägung spielte auch die Sicherheit der Frauen im Chemnitzer Justizvollzug eine wichtige Rolle.
Seit Liebichs Ankunft in der JVA Chemnitz liegt die Zuständigkeit für den Vollzug bei der sächsischen Justiz. Die Staatsanwaltschaft Halle bleibt aber weiterhin die zuständige Vollstreckungsbehörde. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Dennis Cernota stand Halle schon vor der Entscheidung über die Verlegung in engem Austausch mit den Verantwortlichen in Chemnitz. Der Transfer nach Zeithain sei auch Ergebnis einer engen Abstimmung aller beteiligten Behörden gewesen, einschließlich der Stellen in Tschechien.
Entscheidung über Geschlechtseintrag noch offen
Bereits 2025 war bekanntgeworden, dass Liebich den Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja hatte ändern lassen. Kritiker werteten das als Provokation und als möglichen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Vor dem Amtsgericht Halle ist weiterhin offen, ob diese Änderungen wieder rückgängig gemacht werden. Der Saalekreis hatte nach eigenen Angaben im Dezember 2025 rechtliche Schritte zur Berichtigung des Eintrags eingeleitet.
Im Juli 2023 war Liebich, damals noch unter dem Vornamen Sven, vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Eigentlich hätte die Haft bereits Ende August 2025 beginnen sollen.
Weil Liebich nach der Änderung offiziell als Frau gilt, war sie zunächst zum Haftantritt in das Frauengefängnis Chemnitz geladen worden. Die Anstalt ist die nächstgelegene JVA zu ihrer Meldeadresse. Allerdings trat sie die Strafe im vergangenen Jahr nicht an, sondern floh ins Ausland. Erst im April dieses Jahres wurde sie in Tschechien gefasst.
Liebich wehrte sich gegen Rückkehr nach Deutschland
Nach der Festnahme kam sie nach Pilsen. Vor einem Gericht dort erklärte Liebich, sie wolle nicht nach Deutschland überstellt werden, weil sie befürchte, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Die tschechische Justiz genehmigte die Auslieferung dennoch.
Liebich hatte seit 2014 regelmäßig Demonstrationen organisiert, häufig auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Dabei kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Mehrfach befassten sich Gerichte mit Vorwürfen gegen sie.
In dem Verfahren, das zur rechtskräftigen Freiheitsstrafe führte, hatte die Staatsanwaltschaft Halle in sechs Anklagen verschiedene Vorwürfe gegen die 1970 in Merseburg im Saalekreis geborene Rechtsextremistin zusammengefasst. Einige der Taten lagen zu Beginn des Prozesses bereits mehrere Jahre zurück.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber