Sachsen-Anhalt

Hundebiss endet tödlich: Mädchen (4) stirbt

Tragödie in Sachsen-Anhalt: Ein 4-jähriges Mädchen stirbt nach Hundeattacke – selbst Einsatzkräfte brauchten Hilfe.

09.07.2026, 08:31 Uhr

In der Ortschaft Drosa in der Gemeinde Osternienburger Land in Sachsen-Anhalt ist ein vier Jahre altes Mädchen nach dem Angriff eines Familienhundes ums Leben gekommen. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten, gehörte das Tier der Familie.

Der Hund, ein American Staffordshire Terrier, griff das Kind den Angaben zufolge beim Spielen an und biss es mehrfach. Mehrere anwesende Personen versuchten laut den Ermittlern, das Tier von dem Mädchen zu trennen. Dennoch erlitt die Vierjährige schwerste Verletzungen. Ein alarmierter Notarzt konnte noch vor Ort nur noch den Tod des Kindes feststellen. Der Vorfall ereignete sich am Mittwochnachmittag in Drosa.

Ermittlungen gegen Mutter und Bekannten

Nach dem Angriff wurden Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen die 32 Jahre alte Mutter des Mädchens sowie einen 30 Jahre alten Bekannten der Familie eingeleitet. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft sollen die Ermittlungen zur Aufklärung des Geschehens beitragen und dauern derzeit noch an.

Die Mutter wurde nach Polizeiangaben von Notfallseelsorgern betreut. Auch eingesetzte Polizeibeamte erhielten Unterstützung durch ein Kriseninterventionsteam. Weitere Einzelheiten dazu, wie es zu dem tödlichen Vorfall kam, nannten die Behörden zunächst nicht.

Der Hund wurde nach dem Vorfall in ein Tierheim gebracht. Nach Angaben einer Sprecherin des Ordnungsamts der Gemeinde Osternienburger Land kam das Tier in die Tierpension Staßfurt. Zuständig für den Hund bleibt demnach vorerst weiterhin die Halterin, die auch die Kosten für die Unterbringung tragen muss. Wie es mit dem Tier weitergeht, hängt laut Ordnungsamt von den laufenden polizeilichen Ermittlungen ab.

Innenministerium prüft Hundegesetz

Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt will den Vorfall nach eigenen Angaben umfassend prüfen und auswerten. Sollten sich daraus Hinweise auf Änderungsbedarf ergeben, werde eine Anpassung des Hundegesetzes Sachsen-Anhalt geprüft.

Ziel des Gesetzes sei es nach Ministeriumsangaben, die Bevölkerung, insbesondere Kinder, vor den von Hunden ausgehenden Gefahren zu schützen. Einen allgemeinen Hundeführerschein gibt es in Sachsen-Anhalt bislang nicht. Nach derzeitiger Einschätzung des Ministeriums gelten die bestehenden Regelungen jedoch als ausreichend.

Neu hinzu kommt der Hinweis, dass es keine bundesweit einheitliche Regelung zur Haltung von Kampfhunden oder als gefährlich eingestuften Hunden gibt. Welche Rassen als gefährlich gelten, legen die Bundesländer jeweils selbst fest. Für solche Tiere gelten je nach Land besondere Vorgaben, etwa eine Genehmigungspflicht, Leinen- und Maulkorbzwang oder eine Versicherungspflicht. In fast allen Ländern werden zudem ein Sachkundenachweis der Halter und ein Wesenstest für die Tiere verlangt.

In Sachsen-Anhalt gilt der American Staffordshire Terrier nach dem Hundegesetz als gefährliche Rasse.

Landrat spricht Mitgefühl aus

Der Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, Andy Grabner (CDU), zeigte sich nach dem Vorfall tief betroffen. „Ein Kind von nur vier Jahren sollte unbeschwert aufwachsen dürfen“, erklärte er. „Stattdessen hinterlässt diese unfassbare Tragödie eine Lücke, die niemals geschlossen werden kann.“ Der Familie sprach Grabner sein Mitgefühl aus. Mit den Worten „Ruhe in Frieden, kleine Seele. Du wirst nicht vergessen sein“ nahm er Abschied von dem Kind.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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