Sachsen-Anhalt

Jetzt darf Tschechien Liebich ausliefern

Prag weist letzte Einwände ab: Jetzt soll Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich nach Deutschland ausgeliefert werden.

07.07.2026, 11:09 Uhr

Tschechien darf die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich an Deutschland ausliefern. Das Oberlandesgericht in Prag wies die Beschwerden der 55-Jährigen gegen die Übergabe zurück, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Einwände seien unbegründet gewesen. Damit bestätigte das Gericht die Entscheidung der Vorinstanz.

Die tschechischen Behörden sollen sich nun innerhalb einer Frist von zehn Tagen beim Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt melden. Das sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der Staatsanwaltschaft Halle der Deutschen Presse-Agentur. Die Staatsanwaltschaft Halle ist in Deutschland die zuständige Vollstreckungsbehörde. Nach Einschätzung der Ermittler dürfte Liebich in den kommenden Tagen in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz gebracht werden. Ob sie ihre Haft dort vollständig verbüßt oder in eine andere Einrichtung verlegt wird, entscheidet anschließend die Anstaltsleitung in Chemnitz.

Bereits Anfang Juni hatte das Landgericht im tschechischen Pilsen (Plzen) entschieden, dass Liebich zur Vollstreckung ihrer Haftstrafe an die deutschen Behörden übergeben werden soll. In Deutschland war sie wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.

Befangenheitsantrag gegen Richterin gescheitert

Liebich hatte erklärt, sie wolle nicht nach Deutschland gebracht werden, weil sie befürchte, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Zudem stellte sie einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin in Pilsen. Beide Beschwerden wurden in einer nicht öffentlichen Sitzung abgewiesen.

Die Entscheidung ist rechtskräftig. Nach Gerichtsangaben erfolgt die Auslieferung im Regelfall innerhalb von zehn Tagen. Für die Durchführung sind die Polizeibehörden zuständig.

Theoretisch könnte Liebich noch das Verfassungsgericht in Brünn (Brno) anrufen. Das gilt allerdings als eher unwahrscheinlich. Die abschließende administrative Entscheidung über die Auslieferung liegt beim tschechischen Justizminister Jeronym Tejc. Der Jurist und frühere Sozialdemokrat wurde von der rechtspopulistischen Partei ANO des Regierungschefs und Milliardärs Andrej Babis für das Amt nominiert.

Auslieferungshaft in Gefängnis von Pilsen

Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April im tschechischen Krasna bei Asch (As) nahe der deutschen Grenze festgenommen worden. Seitdem sitzt sie in Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens. Die Haftbedingungen dort gelten als hart; untergebracht sind mehr als 1.200 Häftlinge, darunter auch Schwerverbrecher.

Namens- und Geschlechtsänderung nach Verurteilung

Verurteilt worden war die Rechtsextremistin im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle – damals noch unter dem Vornamen Sven. Nach der Verurteilung ließ sie ihr Geschlecht von männlich auf weiblich ändern und passte auch ihren Namen in Marla Svenja an. Kritiker werteten das als Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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