Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich ist aus Tschechien nach Deutschland ausgeliefert worden. Nach Angaben der Justiz wurde sie von der Ländergrenze direkt in das Frauengefängnis im sächsischen Chemnitz gebracht. Ob sie dort auch ihre Haft verbüßt, muss nun die Leitung der Justizvollzugsanstalt entscheiden.
Bei ihrer Ankunft in der JVA Chemnitz um 11.40 Uhr habe Liebich „voll kooperiert“, besondere Vorkommnisse habe es nicht gegeben, sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota der Deutschen Presse-Agentur. Ursprünglich hätte sie ihre Freiheitsstrafe bereits Ende August 2025 antreten sollen. Stattdessen war sie geflohen und wurde erst im April dieses Jahres in Tschechien festgenommen.
Anschließend kam Liebich ins tschechische Pilsen. Ein Gericht dort entschied Anfang Juni, dass sie an die deutschen Behörden ausgeliefert werden soll. Später wies auch das Oberlandesgericht in Prag Beschwerden der 55-Jährigen gegen die Übergabe zurück. Diese seien unbegründet gewesen, hieß es.
Unterbringung in Chemnitz wird noch geprüft
Liebich war zum Haftantritt nach Chemnitz geladen worden, weil das Frauengefängnis von ihrer Meldeadresse aus als nächstgelegene zuständige Anstalt gilt. Vor dem Gericht in Pilsen hatte sie erklärt, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen. Sie begründete das damit, sie fürchte um ihr Leben, falls sie in einem deutschen Männergefängnis untergebracht werde.
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) erklärte nach der Ankunft, Sicherheit und Ordnung innerhalb der Justizvollzugsanstalten hätten bei der Entscheidung über Liebichs Unterbringung oberste Priorität. Das rechtskräftige Urteil könne nun „konsequent, rechtsstaatlich“ vollstreckt werden. Geiert dankte den tschechischen Behörden sowie den Ermittlern aus Sachsen-Anhalt für die Zusammenarbeit. Zuständige Vollstreckungsbehörde bleibt die Staatsanwaltschaft Halle.
Seit Jahren im rechtsextremen Milieu auffällig
Liebich organisiert seit 2014 regelmäßig Demonstrationen, häufig auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Dabei kam es wiederholt zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Auch Gerichte befassten sich mehrfach mit Vorwürfen gegen sie.
Im Juli 2023 verurteilte das Amtsgericht Halle die Rechtsextremistin, die damals noch als Mann unter dem Vornamen Sven auftrat, wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung.
In sechs Anklagen hatte die Staatsanwaltschaft unterschiedliche Vorwürfe gegen die 1970 in Merseburg geborene Aktivistin erhoben. Einige der Fälle lagen zu Beginn des Prozesses bereits mehrere Jahre zurück. Die Richterin erklärte damals, Liebich bewege sich an der Grenze des Rechts und überschreite sie in manchen Fällen. In früheren Verfahren hatte es noch Geld- oder Bewährungsstrafen gegeben.
Gegen das Urteil legte Liebich Rechtsmittel ein, blieb damit aber erfolglos. Anfang 2025 war bekanntgeworden, dass sie ihren Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich sowie ihren Vornamen von Sven auf Marla Svenja hatte ändern lassen. Kritiker werteten das als Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.
Vor dem Amtsgericht Halle ist inzwischen noch offen, ob diese Änderungen wieder rückgängig gemacht werden können. Nach Angaben des Saalekreises wurden im Dezember 2025 rechtliche Schritte eingeleitet. Demnach wurde ein Antrag zur Berichtigung der bestehenden Eintragung nach Paragraf 48 des Personenstandsgesetzes gestellt, in Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber