Die Neonazi-Aktivistin Marla Svenja Liebich ist aus Tschechien nach Deutschland überstellt worden. Das teilte die tschechische Polizei am Vormittag auf der Plattform X mit.
Nach Angaben der Justiz soll die verurteilte Rechtsextremistin in das Frauengefängnis im sächsischen Chemnitz gebracht werden. Ob sie dort tatsächlich ihre Haft verbüßt, muss jedoch erst die Leitung der Justizvollzugsanstalt nach ihrer Ankunft entscheiden.
Ursprünglich hätte Liebich ihre Freiheitsstrafe bereits Ende August 2025 antreten sollen. Stattdessen floh sie und wurde erst im April dieses Jahres in Tschechien festgenommen. Anschließend kam sie nach Pilsen. Ein Gericht dort entschied Anfang Juni, dass sie an die deutschen Behörden ausgeliefert werden soll. Später wies auch das Oberlandesgericht in Prag Beschwerden der 55-Jährigen gegen die Übergabe zurück.
Haftantritt in Chemnitz zunächst offen
Liebich war zum Haftantritt nach Chemnitz geladen worden, weil das Frauengefängnis von ihrer Meldeadresse aus als zuständige Anstalt gilt. Nach der Ankunft soll sie unter anderem medizinisch untersucht werden. Zuständige Vollstreckungsbehörde in Deutschland ist die Staatsanwaltschaft Halle.
Vor Gericht in Pilsen hatte Liebich erklärt, sie wolle nicht nach Deutschland gebracht werden. Zur Begründung führte sie an, sie fürchte um ihr Leben, falls sie in einem Männergefängnis untergebracht würde.
Seit Jahren im rechtsextremen Milieu auffällig
Liebich organisiert seit 2014 regelmäßig Demonstrationen, häufig auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Dabei kam es wiederholt zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Auch Gerichte beschäftigten sich mehrfach mit Vorwürfen gegen sie.
Im Juli 2023 verurteilte das Amtsgericht Halle die Rechtsextremistin, die damals noch als Mann unter dem Vornamen Sven auftrat, wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung.
In insgesamt sechs Anklagen hatte die Staatsanwaltschaft unterschiedliche Vorwürfe gegen die 1970 in Merseburg geborene Aktivistin erhoben. Einige der Fälle reichten damals bereits mehrere Jahre zurück. Die Richterin erklärte im Prozess, Liebich bewege sich an der Grenze und überschreite sie in manchen Fällen. In früheren Verfahren hatte es noch Geld- oder Bewährungsstrafen gegeben.
Gegen das Urteil legte Liebich Rechtsmittel ein, hatte damit aber keinen Erfolg. Nach der Verurteilung ließ sie ihren Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern und passte auch ihren Namen von Sven auf Marla Svenja an. Kritiker werteten das als Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.
Quelle: dpa, bearbeitet
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber