Wer einen gebuchten Flug nicht nutzt, hat Anspruch auf die Rückzahlung bestimmter im Ticketpreis enthaltener Steuern und Gebühren. Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) behalten jedoch einige Airlines diese Beträge zu Unrecht ein. Deshalb sammelt der Verband nun konkrete Fälle als mögliche Grundlage für eine Sammelklage.
Nach Darstellung des VZBV müssen bei nicht angetretenen Flügen zumindest die Luftverkehrsteuer, die Luftsicherheitsgebühr für Passagierkontrollen sowie weitere Abgaben erstattet werden. Auf innereuropäischen Strecken mit Billigfluggesellschaften könne sich der zurückzuzahlende Betrag laut den Verbraucherschützern auf etwa 25 bis 30 Euro belaufen.
VZBV kritisiert irreführenden Eindruck bei Airlines
Viele Fluggesellschaften vermittelten laut VZBV den Eindruck, dass Kundinnen und Kunden bei einem verfallenen oder nicht genutzten Ticket grundsätzlich kein Geld zurückbekämen. Das sorge für Verunsicherung und halte viele Betroffene davon ab, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Die VZBV-Referentin für Sammelklagen, Katarzyna Guzenda, erklärte laut Mitteilung, mit einer Umfrage solle ermittelt werden, wie häufig dieses Problem auftrete und gegen welche Airlines ein rechtliches Vorgehen per Sammelklage möglich sei.
Konkrete Unternehmen nennt der Verband bislang nicht. Gesucht werden Berichte von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die einen Flug verpasst, storniert oder nicht angetreten haben und anschließend keine Erstattung der entsprechenden Gebühren erhielten. Betroffene können ihren Fall in einer kurzen Umfrage schildern und sich bei Interesse für weitere Informationen auf eine E-Mail-Liste setzen lassen. Eine automatische Teilnahme an einer möglichen Sammelklage ist damit jedoch nicht verbunden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber