Sachsen-Anhalt

Magdeburgs Todesfahrer legt jetzt Revision ein

Nach dem Horror vom Magdeburger Weihnachtsmarkt geht der Todesfahrer weiter vor – jetzt prüft der BGH das Urteil.

01.07.2026, 11:56 Uhr

Revision gegen Urteil im Fall des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt

Der verurteilte Fahrer des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt will das Urteil des Landgerichts nicht hinnehmen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin hat seine Verteidigung Revision eingelegt. Damit befasst sich nun der Bundesgerichtshof mit dem Verfahren und prüft, ob dem Landgericht bei der Anwendung des Rechts Fehler unterlaufen sind.

Das Landgericht Magdeburg hatte den 51-Jährigen am 26. Juni unter anderem wegen sechsfachen Mordes sowie in mehr als 200 Fällen wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. Verhängt wurde eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine Entlassung nach 15 Jahren Haft praktisch kaum in Betracht kommt.

Gericht sah Schuld als eindeutig an

Der aus Saudi-Arabien stammende Mann hatte vor der Tat als Psychiater im Maßregelvollzug gearbeitet, also in einer Einrichtung für psychisch kranke Straftäter. Am 20. Dezember 2024 fuhr er mit einem 340 PS starken Mietwagen durch eine Lücke zwischen Betonbarrieren direkt auf den stark besuchten Weihnachtsmarkt. Bei dem Angriff kamen fünf Frauen und ein neunjähriger Junge ums Leben, zahlreiche weitere Menschen wurden verletzt.

Nach Einschätzung des Gerichts geht von dem Mann eine erhebliche Gefahr aus. Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg sagte bei der Urteilsverkündung, der Angeklagte habe während der Tat keinerlei Mitgefühl für andere gezeigt. Seine Fähigkeit zu Empathie könne er gewissermaßen nach Belieben an- und ausschalten. Ein psychiatrischer Gutachter diagnostizierte bei ihm eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Zweifel an seiner Schuldfähigkeit sah das Gericht jedoch nicht.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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