Sachsen-Anhalt

Weihnachtsmarkt-Todesfahrer: Jetzt fällt das Urteil

Nach der Todesfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt fällt heute das Urteil – droht dem Fahrer jetzt die Höchststrafe?

26.06.2026, 04:30 Uhr

Lebenslange Haft für den Todesfahrer von Magdeburg

Das Landgericht Magdeburg hat den Todesfahrer vom Anschlag auf den Weihnachtsmarkt im Dezember 2024 zu lebenslanger Haft verurteilt. Der aus Saudi-Arabien stammende 51-Jährige, Taleb Al-Abdulmohsen, wurde unter anderem wegen Mordes in sechs Fällen und versuchten Mordes in mehr als 200 Fällen schuldig gesprochen. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Damit ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren faktisch nahezu ausgeschlossen. Eine Entscheidung über die Sicherungsverwahrung traf das Gericht nicht sofort, sondern behielt sie sich für einen späteren Zeitpunkt vor. Die Richter bescheinigten dem Mann zugleich eine große Gefährlichkeit. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte beantragt, die Sicherungsverwahrung direkt anzuordnen, das Gericht sah die Voraussetzungen dafür zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht als erfüllt an.

Viele Betroffene bei der Urteilsverkündung im Saal

Zur Urteilsverkündung kamen nach Gerichtsangaben so viele Betroffene wie an keinem der 40 vorherigen Verhandlungstage. Auf den Tischen im Saal standen Fotos der Todesopfer. Ihnen gegenüber saß der Angeklagte hinter Sicherheitsglas in einer Glaskabine, bewacht von maskierten Spezialkräften der Justiz. Er verfolgte die Verkündung aufmerksam, blieb dabei aber regungslos.

Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg verlas lange die Namen der Betroffenen und ihre teils schweren Verletzungen. Für das Verfahren war eigens ein Interims-Gerichtsgebäude in Leichtbauweise errichtet worden.

Urteil musste wegen Technikpanne erneut verkündet werden

Bei der Urteilsverkündung kam es zu einer technischen Panne. Nachdem der Vorsitzende Richter den Urteilstenor bereits verlesen hatte und das Publikum sich gesetzt hatte, wies die Verteidigung darauf hin, dass in der Glaskabine des Angeklagten nichts zu hören gewesen sei. Daraufhin musste der Schuldspruch erneut verkündet werden.

Tat auf dem Weihnachtsmarkt

Am 20. Dezember 2024 war der inzwischen 51-Jährige mit einem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Mietwagen durch eine Öffnung zwischen Betonbarrieren auf das stark besuchte Marktgelände gefahren. Nach Feststellungen des Gerichts raste er dabei mit bis zu 48 Stundenkilometern über den Weihnachtsmarkt.

Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge wurden getötet, Hunderte weitere Menschen teils schwer verletzt. Der Fahrer wurde noch im Fahrzeug festgenommen.

Motiv: Rache, Kränkung und Geltungsdrang

Nach den Feststellungen des Gerichts lag der Tat ein ganzes Motivbündel zugrunde. Der Vorsitzende Richter sagte, der Angeklagte habe sich am deutschen Volk rächen wollen, das er mit dem deutschen Staat gleichgesetzt habe. Hinzu gekommen seien ein verlorener Zivilprozess gegen eine Flüchtlingsorganisation aus Köln und die damit verbundene narzisstische Kränkung.

Zugleich habe der Mann öffentliche Aufmerksamkeit für seine eigenen Themen erreichen wollen. Nach Überzeugung des Gerichts plante er spätestens ab 2023 eine schwere Gewalttat. Wegen angeblicher Versäumnisse Deutschlands habe er sich rächen wollen.

Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigte dem Angeklagten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Dennoch sei er uneingeschränkt schuldfähig gewesen. Das Gericht folgte dieser Einschätzung. Der Richter stellte zudem fest, der Angeklagte habe während der Tat kein Mitgefühl für andere empfunden und könne seine Empathie gewissermaßen an- und abschalten.

Leben in Deutschland

Der studierte Mediziner war 2006 nach Deutschland gekommen. Er war hier als Asylberechtigter anerkannt worden, erhielt seine Facharztanerkennung und arbeitete bis unmittelbar vor der Tat als Psychiater im Maßregelvollzug in Bernburg in Sachsen-Anhalt. Öffentlich stellte er sich selbst als Aktivist für die Rechte saudischer Frauen dar und geriet immer wieder mit Behörden aneinander.

Urteil in zentralen Punkten

Mit dem Urteil folgte das Landgericht in wesentlichen Punkten der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft und auch der Nebenklage, die auf die Höchststrafe gedrängt hatten. Anders als von der Anklage beantragt, ordnete das Gericht die Sicherungsverwahrung jedoch nicht sofort an. Eine spätere Anordnung bleibt möglich.

Zugleich stellte das Gericht fest, der Angeklagte habe einen Hang zur Begehung schwerer Straftaten und sei deshalb für die Allgemeinheit gefährlich.

Ein Verfahren von außergewöhnlichem Ausmaß

Mehr als 200 Betroffene beteiligten sich als Nebenkläger an dem Verfahren. Das Land Sachsen-Anhalt ließ eigens ein Interims-Gerichtsgebäude errichten, damit der Prozess in dieser Größenordnung überhaupt stattfinden konnte.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers wurden 109 Zeugen vernommen. Hinzu kamen Sachverständige aus Rechtsmedizin, Psychiatrie und Unfallanalyse. Rund 4.000 Seiten Akten wurden im Selbstleseverfahren in das Verfahren eingeführt, um Zeit im Sitzungssaal zu sparen.

Der Prozess lief unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Der Angeklagte saß zusammen mit einem Verteidiger in einer Glaskabine. Mehrfach mussten Justizkräfte eingreifen, weil er die Beherrschung verlor. Unter anderem eskalierte eine Situation, als nach mehreren Ermahnungen das Mikrofon in der Kabine abgeschaltet wurde.

Aussagen der Opfer und Hinterbliebenen

Im Prozess schilderten zahlreiche Betroffene als Zeugen ihre Erlebnisse, mehrere äußerten sich auch in persönlichen Plädoyers. Eine 39-jährige Frau sagte, sie habe bis zu diesem Abend nicht gewusst, wie sich Todesangst anfühle. Sie war mit ihrer Sportgruppe auf dem Weihnachtsmarkt verabredet, ihre Kinder hatte sie zu Hause gelassen. Das Auto habe sie am Rucksack erfasst und an der linken Hand die Finger überrollt.

Weil sie medizinische Fachangestellte ist, half sie unmittelbar nach der Tat Verletzten. Bis heute, sagte sie, höre sie die Schreie und spüre das Gefühl völliger Überforderung.

Viele Betroffene berichteten, seit dem Anschlag seien Leichtigkeit und Unbeschwertheit aus ihrem Leben verschwunden. Für sie gebe es nur noch ein Davor und ein Danach. Genannt wurden Schlafstörungen, Angstzustände, Panikattacken, ständige Anspannung und das Meiden großer Menschenmengen. Unter den Opfern sind auch viele Kinder und Jugendliche. Einige Verletzte wurden zu Pflegefällen, andere können bis heute nicht in ihren Beruf zurückkehren.

Reaktionen auf das Urteil

Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris erklärte, kein Urteil könne das Geschehene ungeschehen machen. In die Entscheidung des Gerichts habe man Vertrauen. Eine Genugtuung oder gar Wiedergutmachung könne es nicht geben. Ihr Mitgefühl gelte besonders den Menschen, deren Leben durch die Tat dauerhaft verändert wurde.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze sagte, die Opfer würden nicht allein gelassen. Dieses Versprechen gelte auch nach dem Urteil weiter. Wer Hilfe brauche, werde sie weiterhin bekommen.

Der Rechtsanwalt und frühere Landesinnenminister Holger Stahlknecht, der den Sohn einer getöteten Frau vertritt, sagte, sein Mandant sei zum Urteil erstmals ins Gericht gekommen. Er habe den Täter einmal sehen und dabei sein wollen, wenn Gerechtigkeit geschehe. Stahlknecht sagte, er glaube, dass heute Gerechtigkeit widerfahren sei – auch wenn die Narben blieben.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen