Die Bundesregierung will die staatliche Förderung für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizungen in den kommenden Jahren spürbar zurückfahren. Grundlage ist eine Vorlage für den Haushaltsausschuss des Bundestags, der sich am Mittwoch damit befassen soll. Nach den Plänen könnte der Bund bis 2030 rund 2,1 Milliarden Euro einsparen.
Derzeit sind beim Wechsel auf eine klimafreundliche Heizung Zuschüsse von bis zu 70 Prozent möglich. Der maximale Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch liegt bislang bei 21.000 Euro. Diese Obergrenze soll für viele Haushalte nun schrittweise sinken.
Förderung soll alle sechs Monate reduziert werden
Für Menschen mit einem Jahreseinkommen von mehr als 30.000 Euro ist vorgesehen, die maximale Förderung noch in diesem Jahr von 21.000 auf 19.600 Euro zu senken. Danach soll sie im Halbjahresrhythmus weiter fallen – bis auf 13.200 Euro im Jahr 2030.
Für Haushalte mit mindestens 40.000 Euro Jahreseinkommen gilt schon jetzt eine maximale Fördersumme von 16.500 Euro. Nach den Regierungsplänen soll dieser Betrag in einem ersten Schritt 2026 auf 15.680 Euro sinken und anschließend weiter bis auf 8.800 Euro im Jahr 2030 zurückgehen.
Noch deutlicher wären die Einschnitte für Menschen mit mehr als 50.000 Euro Jahreseinkommen. Für sie soll der Zuschuss von derzeit 16.500 Euro zunächst auf 12.880 Euro sinken und danach Schritt für Schritt alle sechs Monate bis auf 6.600 Euro im Jahr 2030 reduziert werden.
Besserstellung für niedrige Einkommen
Vorübergehend profitieren sollen dagegen Menschen mit sehr niedrigen Jahreseinkommen unter 30.000 Euro. Wenn der Haushaltsausschuss die Vorlage billigt, könnten sie noch in diesem Jahr bis zu 22.400 Euro Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung erhalten.
Kinderbonus für Familien geplant
Zusätzlich ist ein Kinderbonus vorgesehen. Für Familien mit Kind soll die Einkommensgrenze für die höchste Fördersumme auf 40.000 Euro steigen. Der geplante Bonus von 10.000 Euro soll zudem auch bei höheren Einkommen greifen. Damit würden Familien bei den Fördergrenzen jeweils günstiger gestellt als kinderlose Haushalte.
Änderungen parallel zur Reform des Heizungsgesetzes
Die geplanten Kürzungen bei der Förderung fallen in eine Phase, in der die schwarz-rote Koalition auch das bisherige Heizungsgesetz neu ordnen will. Im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz sollen zentrale Punkte der früheren Ampel-Regelungen wieder geändert werden.
Konkret soll der Kern des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes entfallen: die 65-Prozent-Regelung, nach der neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Künftig sollen demnach auch neue Gas- und Ölheizungen weiter möglich sein – unter der Voraussetzung, dass sie schrittweise einen steigenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.
Grüne warnen vor Verunsicherung
Von den Grünen kommt bereits deutliche Kritik. Der Energieexperte Alaa Alhamwi sprach von einem verantwortungslosen Signal. Aus seiner Sicht löse jeder Förder-Euro zusätzliche Investitionen aus, stärke das Handwerk und die Wärmepumpenindustrie und sei wichtig für die Wärmewende.
Der Wärmepumpenanbieter Enpal bewertete die Entscheidung differenzierter. Das Unternehmen sieht in der Festlegung auf neue Förderbedingungen mehr Planungssicherheit für die Branche. Zugleich müsse emissionsarmes Heizen langfristig wettbewerbsfähig bleiben. Aus Sicht des Unternehmens sollte Deutschland außerdem an der CO2-Bepreisung festhalten, damit die Kosten von Öl und Gas deutlicher sichtbar werden.
Industrie mahnt Augenmaß und klare Umstellung an
Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie erklärte, die Bundesregierung wolle die Förderung sozial zielgenauer ausgestalten und zugleich ab 2027 Haushaltsmittel einsparen. Entscheidend sei aber, dass notwendige Investitionen in den Gebäudebestand nicht gebremst würden. Gerade in der Phase der Marktstabilisierung müssten Änderungen mit Augenmaß erfolgen. Der Verband stellte zudem die Frage, ob Anpassungen bereits im Jahr 2026 nötig seien.
Der Bundesverband Wärmepumpe forderte gemeinsam mit der KfW eine nahtlose und verbraucherfreundliche Umstellung auf die neuen Regeln. Eine Unterbrechung bei der Antragstellung wäre aus Sicht des Verbands das falsche Signal an Verbraucher, Handwerk und Marktteilnehmer.
Wärmepumpen vor allem im Neubau verbreitet
Bei neuen Wohngebäuden hat sich die Wärmepumpe zuletzt deutlich durchgesetzt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts werden 73,6 Prozent der rund 58.900 Wohngebäude, die 2025 fertiggestellt wurden, auf diese Weise beheizt.
Im Gebäudebestand ist die Lage jedoch eine andere. Laut Zensus 2022 werden mehr als die Hälfte der bestehenden Wohnhäuser mit Erdgas beheizt, bei rund einem Viertel kommt Heizöl zum Einsatz. Erneuerbare Energien spielen dort mit einem Anteil von gut zehn Prozent bislang nur eine untergeordnete Rolle. Gerade dieser Bestand gilt als zentrale Zielgruppe für den geförderten Heizungstausch.
Der Gebäudesektor ist für das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 besonders wichtig, weil er rund ein Drittel der CO2-Emissionen verursacht. Allerdings kommt die energetische Sanierung bestehender Gebäude bisher nur langsam voran.
Sparzwänge im Bundeshaushalt als Hintergrund
Aus dem Bundesfinanzministerium war bereits zuvor bekanntgeworden, dass Finanzhilfen zurückgefahren werden sollen. Davon ist nun auch die Heizungsförderung aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) betroffen. Hintergrund ist die angespannte Haushaltslage.
Bereits zugesagte Förderungen sollen nach den Planungen nicht gekürzt werden.
Nach dem Haushaltsentwurf sollen im kommenden Jahr außerdem Einnahmen aus dem Emissionshandel, die bislang in den KTF flossen, teilweise in den Kernhaushalt umgeleitet werden. Dabei geht es um 2,7 Milliarden Euro. Aus dem Fonds werden verschiedene Förderprogramme bezahlt, darunter auch die milliardenschwere Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber