Niedersachsen

Schüsse in Stade: Sorgestreit-Beschwerde scheitert

War der Sorgerechtsstreit Auslöser für das Blutbad von Stade? Jetzt trifft das Gericht eine brisante neue Entscheidung.

29.07.2026, 12:14 Uhr

Das Oberlandesgericht Celle hat im Sorgerechtsverfahren um das Baby des mutmaßlichen Täters von Stade die Beschwerde der Eltern abgewiesen. Damit bleibt es dabei, dass der Mutter weder das Recht zusteht, über den Aufenthaltsort des Kindes zu entscheiden, noch über medizinische Belange. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin darf sie außerdem keine Angelegenheiten des Kindes mehr gegenüber Behörden vertreten.

Die Ermittler vermuten, dass der Streit um das Sorgerecht Auslöser für die tödliche Gewalttat in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade gewesen sein könnte. Der Vater des Kindes soll dort sechs Beschäftigte der Jugendhilfe erschossen haben. Später nahm er sich in der Haft das Leben. Das Baby lebt inzwischen getrennt von der Mutter in einer anderen Einrichtung.

Gegenstand des Verfahrens

Zuvor hatte bereits das Amtsgericht Neustadt am Rübenberge den Eltern wesentliche Sorgerechte entzogen und festgelegt, dass Mutter und Kind gemeinsam in der Einrichtung in Stade untergebracht werden sollten. Sowohl die Mutter als auch der Vater legten dagegen Beschwerde ein, scheiterten damit jedoch.

Mit seiner jetzigen Entscheidung bestätigte das OLG Celle den Beschluss der Vorinstanz, der nun nur noch die Mutter betrifft. Dabei handelt es sich zunächst um eine Entscheidung im Eilverfahren. In einem weiteren Verfahren soll der Sorgerechtsstreit noch eingehender geprüft werden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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