Baden-Württemberg

Drei Tote nach Crash – jetzt gesteht der Fahrer

Drei Tote bei Freiburg: Jetzt bricht der Fahrer, selbst Angehöriger der Opfer, vor Gericht sein Schweigen – mit bewegenden Worten.

29.07.2026, 12:16 Uhr

Angeklagter räumt Vorwürfe nach tödlichem Unfall bei Freiburg ein

Im Verfahren um einen Verkehrsunfall mit drei Todesopfern in der Nähe von Freiburg hat der 47 Jahre alte Angeklagte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe eingeräumt. In einer vor dem Amtsgericht Freiburg von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung ließ er mitteilen, dass ihn das Geschehen seitdem täglich beschäftige. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, unter Alkoholeinfluss den Straßenverkehr fahrlässig gefährdet und dadurch in Tateinheit den Tod von drei Menschen sowie Verletzungen verursacht zu haben.

Nach Darstellung der Anklage hatte der Mann am Abend des Unfalls Anfang Mai 2025 gemeinsam mit seinem 27-jährigen Neffen eine Geburtstagsfeier in Schallstadt bei Freiburg besucht. Dort traf er auf seine frühere 34 Jahre alte Partnerin und deren vier Kinder, von denen drei seine eigenen sind. Nach Angaben des Angeklagten hätten die Kinder darauf bestanden, dass alle zusammen nach Hause fahren. Dass er diesem Wunsch nachgegeben habe, könne er sich bis heute nicht verzeihen.

Fahrzeug war überbelegt

Auf der Rückfahrt war die siebenköpfige Familie auf der Bundesstraße 3 zwischen Schallstadt und Freiburg unterwegs. Laut Staatsanwaltschaft saßen der Angeklagte und seine Ex-Partnerin vorne, während der Neffe und die vier Kinder unangeschnallt auf der Rückbank Platz genommen hatten. Das Fahrzeug war jedoch nur für fünf Personen zugelassen.

Als der 47-Jährige von der B3 auf einen parallel verlaufenden Parkplatz abbog, stieß das Auto frontal mit einem dort ordnungsgemäß abgestellten Sattelzug-Anhänger zusammen. Dabei kamen der 27-jährige Neffe sowie zwei Mädchen im Alter von sechs und 13 Jahren ums Leben. Die Sechsjährige war die leibliche Tochter des Angeklagten. Das 13 Jahre alte Mädchen stammte aus einer früheren Beziehung seiner ehemaligen Partnerin, wurde von ihm aber ebenfalls als sein Kind angesehen. Während ihrer gemeinsamen Zeit hatten der Mann, die 34-Jährige und alle Kinder zusammengelebt.

Beim Angeklagten wurde nach dem Unfall laut den Ermittlern ein Blutalkoholwert von 1,4 Promille festgestellt. Mit einem Urteil wird noch im Laufe des Tages gerechnet.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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