Bafin nimmt KI-Einsatz in der Finanzbranche stärker unter die Lupe
Die Finanzaufsicht Bafin will den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Banken und Versicherungen künftig intensiver kontrollieren. Grundlage dafür ist eine europäische Verordnung, durch die die Behörde in Deutschland zusätzliche Befugnisse erhält.
Bafin-Präsident Mark Branson erklärte, Verbraucherinnen und Verbraucher müssten darauf vertrauen können, dass ihre Grundrechte auch beim Einsatz von KI gewahrt bleiben. Die Aufsicht solle unter anderem sicherstellen, dass Finanzdienstleistungen fair zugänglich sind und niemand durch automatisierte Systeme benachteiligt wird. Zugleich betonte die Behörde, dass sie technische Neuerungen nicht ausbremsen wolle.
KI kommt in vielen Finanzbereichen zum Einsatz
Künstliche Intelligenz wird in der Finanzwirtschaft bereits an zahlreichen Stellen genutzt – etwa bei Chatbots im Kundenservice, bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit oder bei Risikoanalysen in der Lebens- und Krankenversicherung. Nach Angaben von Bafin-Experte Jens Obermöller will die Aufsicht stichprobenartig Anwendungen prüfen, die von vielen Instituten in besonders wichtigen Bereichen eingesetzt werden.
Im Fokus steht dabei, ob Unternehmen die vorgeschriebenen Transparenzregeln einhalten und keine verbotenen KI-Praktiken anwenden. Außerdem werde geprüft, ob Firmen ihre Beschäftigten im Umgang mit KI ausreichend schulen und deren Kompetenzen stärken. Mit dieser Überwachung beginne die Bafin unmittelbar.
Ab 2027 auch Kontrolle von Hochrisiko-KI
Ab Dezember 2027 übernimmt die Bafin zusätzlich die Aufsicht über sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme. Dazu gehören etwa Anwendungen, mit denen Versicherer individuelle Aufschläge in der Krankenversicherung berechnen oder Banken die Bonität bei Kreditanträgen beurteilen.
Bei Verstößen gegen die europäische KI-Verordnung drohen Unternehmen empfindliche Sanktionen. Im Extremfall kann die Bafin Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
Obermöller hob jedoch hervor, dass weiterhin viel Spielraum für Innovationen bestehe. Vorgesehen seien unter anderem Reallabore und Tests unter realen Bedingungen, in denen Unternehmen neue KI-Anwendungen in geschütztem Rahmen erproben können. Entscheidend sei für die Bafin, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Innovationsförderung und dem Schutz grundlegender Rechte zu schaffen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber