Die Bundesregierung will den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Asyl-, Visums- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren voranbringen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett nun beschlossen. Hintergrund sind weiterhin hohe Fallzahlen und begrenzte personelle Kapazitäten in den zuständigen Behörden. Zugleich soll die Verwaltungspraxis bundesweit stärker vereinheitlicht werden.
Das geplante KI-Migrationsverwaltungsgesetz (KIMVG) soll dafür den datenschutzrechtlichen Rahmen für die Entwicklung und den praktischen Einsatz intelligenter Analyse- und Auswertungssysteme schaffen. Nach Darstellung des Bundesinnenministeriums soll so ein rechtssicherer und datenschutzkonformer Einsatz von KI-Technologien in der Migrationsverwaltung ermöglicht werden.
Künftig sollen Behörden wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kommunale Ausländerbehörden und das Auswärtige Amt Antragsdaten rechtlich abgesichert nutzen dürfen, um KI-Modelle zu trainieren, zu validieren und zu testen. Außerdem ist vorgesehen, bereits abgeschlossene Verfahren dateiübergreifend auszuwerten. Damit sollen verallgemeinerbare Erkenntnisse über Entscheidungsstrukturen gewonnen, Bearbeitungsstandards angeglichen und Potenziale zur Beschleunigung der Verfahren sichtbar gemacht werden.
Abgleich mit Daten aus dem Internet
Der Entwurf sieht zudem vor, dass Behörden Angaben von Antragstellern unter bestimmten Voraussetzungen automatisiert mit frei zugänglichen Informationen aus dem Internet abgleichen dürfen. Das soll möglich sein, wenn bei entscheidungserheblichen Angaben begründete Zweifel an deren Richtigkeit bestehen.
Die rechtliche Würdigung und die abschließende Entscheidung im Einzelfall sollen jedoch weiterhin ausschließlich bei menschlichen Sachbearbeitern liegen. Die eingesetzten Systeme sind damit nur als unterstützende Assistenz vorgesehen.
Bedenken von Verbänden und Kommunen
Aus Fachwelt und Zivilgesellschaft kommt zwar grundsätzlich Zustimmung zum Modernisierungsziel, an der konkreten Ausgestaltung gibt es aber deutliche Kritik. Organisationen wie Pro Asyl und die Arbeiterwohlfahrt warnen vor algorithmischen Verzerrungen und davor, dass überlastete Beschäftigte automatisierte Hinweise womöglich ungeprüft übernehmen. Der Deutsche Caritasverband verweist zudem auf Fehlerrisiken beim Rückgriff auf öffentlich zugängliche Online-Daten.
Auch die kommunalen Spitzenverbände sehen Nachbesserungsbedarf. Zwar begrüßen sie die angestrebte Entlastung der Ausländerbehörden, halten die Annahme eines Umsetzens ohne zusätzlichen Erfüllungsaufwand aber für unrealistisch. Sie fordern deshalb eine finanzielle Absicherung für Schulungen und die nötige IT-Infrastruktur.
Besonders scharf fällt die Kritik von AlgorithmWatch aus. Die Organisation wirft der Bundesregierung vor, Menschen in Migrationsverfahren als Testfeld für unausgereifte KI-Systeme mit hoher Fehleranfälligkeit zu benutzen. Aus ihrer Sicht fehlt es dem Entwurf an Transparenz, ausreichender Differenzierung und wirksamen Schutzmechanismen gegen Diskriminierung – obwohl in Asyl- und Migrationsverfahren hochsensible persönliche Daten und Fluchterfahrungen verarbeitet werden.
Nach dem Kabinettsbeschluss geht der Gesetzentwurf nun in das parlamentarische Verfahren. Beratungen in Bundestag und Bundesrat sind für den Herbst vorgesehen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber