Die Haftauflagen für den mutmaßlichen Sechsfachmörder aus Stade bei Hamburg waren bis kurz vor seinem Tod schrittweise gelockert worden. Das teilte ein Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums mit. Demnach stand der 45-Jährige zunächst unter besonderer Beobachtung, ehe eine Psychologin am Ende keine Gefahr mehr für Selbstverletzung oder Suizid sah.
Haftbedingungen wurden mehrfach angepasst
Nach Angaben des Ministeriums kam der Verdächtige am 30. Juni in Untersuchungshaft in die JVA Bremervörde. Noch am selben Tag habe es das übliche Zugangsgespräch gegeben. Dabei sei festgestellt worden, dass bei dem Mann die Gefahr einer Selbstverletzung bestehe.
Deshalb sei er zunächst in eine kameraüberwachte Zelle gebracht worden und habe lückenlos beobachtet werden müssen. Nach einer Woche seien die Maßnahmen erstmals gelockert worden: Der 45-Jährige sei in eine weiter kameraüberwachte Zelle mit Fernseher verlegt worden.
Am 9. Juli folgte laut Ministerium die nächste Lockerung. Auf Grundlage einer psychologischen Einschätzung sei der Gefangene nur noch abends und nachts besonders überwacht worden. Tagsüber habe er am regulären Gefängnisalltag teilnehmen können. Damit sei ab diesem Zeitpunkt auch Kontakt zu Mitgefangenen möglich gewesen.
Mitarbeiter der JVA mussten sich den Angaben zufolge zunächst alle 30 Minuten, später alle zwei Stunden persönlich davon überzeugen, dass es dem Mann körperlich gut geht. Am 13. Juli seien die Auflagen erneut angepasst worden: Die nächtliche Kameraüberwachung sei beendet worden, stattdessen habe es nur noch regelmäßige persönliche Kontrollen tagsüber und nachts gegeben.
Auflagen einen Tag vor dem Tod aufgehoben
Nur einen Tag vor seinem Tod wurden die besonderen Maßnahmen nach Angaben des Ministeriums vollständig beendet. Grundlage sei erneut die Einschätzung einer Psychologin gewesen. Aus dem Protokoll der JVA gehe hervor, dass keine Hinweise auf eine akute Gesundheitsgefahr oder Selbsttötungsabsicht dokumentiert gewesen seien.
Ob der Verdächtige selbst über das Ende der besonderen Auflagen informiert wurde, konnte das Ministerium nicht sagen. Fest steht nach Behördenangaben, dass die letzte Kontrolle am Montagabend gegen 20 Uhr stattfand. Als der Mann am nächsten Morgen gefunden wurde, war sein Körper bereits kalt.
Keine Hinweise auf Fremdverschulden
Ein Bediensteter der JVA Bremervörde entdeckte den Mann am Dienstagmorgen leblos in seiner Einzelzelle. Ein Notarzt stellte fest, dass der Gefangene durch Strangulation starb. Nach Angaben der Ermittler spricht derzeit alles für einen Suizid; Hinweise auf ein Gewaltverbrechen liegen nicht vor.
Laut Ministerium erfolgten sämtliche Maßnahmen auf Grundlage des niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes. Nach dem bisherigen Stand gebe es keine Anzeichen für Fehlverhalten der Justizvollzugsanstalt oder der beteiligten Psychologin. Die internen Prüfungen seien jedoch noch nicht abgeschlossen. Zudem werde untersucht, ob die landesweiten Vorgaben künftig geändert werden sollten.
Folgen für die Hinterbliebenen
Ein Sprecher des Justizministeriums sprach den Familien der Opfer sein Mitgefühl aus. Mit dem Tod des mutmaßlichen Täters werde den Angehörigen die Möglichkeit genommen, das Geschehen emotional und wohl auch in einem Gerichtsverfahren aufzuarbeiten.
Dem 45-Jährigen wurde vorgeworfen, Ende Juni in einer Mutter-Kind-Einrichtung sechs Menschen getötet zu haben. Unter den Opfern waren jeweils drei Beschäftigte des Jugendamts Hannover sowie der Einrichtung in Stade. Als mögliches Motiv gilt ein Streit um das Sorgerecht für seine zum Tatzeitpunkt drei Monate alte Tochter.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Mordverfahren ein, da in Deutschland keine Strafverfahren gegen Verstorbene geführt werden. Unabhängig davon dauern die Ermittlungen gegen die Lebensgefährtin des Verdächtigen und gegen die Fahrerin des Fluchtwagens an. Außerdem versuchen die Behörden weiterhin, den genauen Ablauf und die Hintergründe der Tat aufzuklären.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber