Die besonderen Haftauflagen für den mutmaßlichen Sechsfachmörder aus Stade bei Hamburg waren bis kurz vor seinem Tod schrittweise gelockert worden. Das teilte ein Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums mit. Demnach stand der 45-Jährige nach seiner Einlieferung zunächst unter ständiger Beobachtung, ehe eine Psychologin zuletzt keine Hinweise mehr auf Selbstgefährdung sah.
Ein Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Bremervörde fand den Mann am Dienstagmorgen leblos in seiner Einzelzelle. Ein Notarzt stellte nach Behördenangaben fest, dass der Gefangene durch Strangulation starb. Die Ermittler gehen derzeit von einem Suizid aus; Hinweise auf ein Gewaltverbrechen gibt es nicht.
Haftbedingungen wurden mehrfach angepasst
Nach Angaben des Ministeriums kam der Verdächtige am 30. Juni in Untersuchungshaft in die JVA Bremervörde. Noch am selben Tag habe das übliche Zugangsgespräch stattgefunden. Mithilfe eines standardisierten Formulars werde dabei unter anderem geprüft, ob bei einem Gefangenen das Risiko von Selbstverletzungen besteht.
In diesem Fall sei eine solche Gefahr zunächst bejaht worden, sagte der Ministeriumssprecher. Der 45-Jährige kam deshalb in eine kameraüberwachte Zelle und musste ununterbrochen im Blick behalten werden. Nach einer Woche wurden die Maßnahmen erstmals gelockert: Er wurde in eine weiterhin kameraüberwachte Zelle mit Fernseher verlegt.
Überwachung später nur noch zeitweise
Am 9. Juli folgte laut Ministerium die nächste Lockerung. Auf Grundlage einer psychologischen Einschätzung wurde der Gefangene nur noch abends und nachts besonders überwacht. Tagsüber nahm er am regulären Gefängnisalltag teil. Damit war ab diesem Zeitpunkt auch Kontakt zu Mitgefangenen möglich.
Mitarbeiter der JVA mussten sich den Angaben zufolge zunächst alle 30 Minuten, später alle zwei Stunden persönlich davon überzeugen, dass es dem Mann körperlich gut geht.
Am 13. Juli wurden die Auflagen erneut angepasst. Die nächtliche Kameraüberwachung endete, stattdessen gab es tagsüber und nachts nur noch regelmäßige persönliche Kontrollen.
Sonderauflagen einen Tag vor dem Tod beendet
Nur einen Tag vor seinem Tod wurden die besonderen Maßnahmen nach Angaben des Ministeriums vollständig aufgehoben. Grundlage war erneut die Einschätzung einer Psychologin. Aus einem Protokoll der JVA geht demnach hervor, dass keine negativen Wahrnehmungen im Hinblick auf eine Gesundheitsgefahr, Selbstverletzung oder gar Selbsttötung dokumentiert waren.
Ob der Verdächtige selbst über das Ende der besonderen Auflagen informiert wurde, konnte das Ministerium nicht sagen. Fest steht nach Behördenangaben, dass die letzte Kontrolle am Montagabend gegen 20 Uhr stattfand. Als der Mann am nächsten Morgen gefunden wurde, war sein Körper bereits kalt.
Keine Hinweise auf Fehler – Prüfungen laufen weiter
Nach Angaben des Ministeriums erfolgten sämtliche Maßnahmen auf Grundlage des niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes. Nach ersten Erkenntnissen gebe es keine Hinweise auf Fehler der JVA oder der beteiligten Psychologin. Die internen Untersuchungen seien jedoch noch nicht abgeschlossen. Das Ministerium arbeitet den Fall nach eigenen Angaben mit Hochdruck auf und prüft auch, ob die landesweit geltenden Vorgaben angepasst werden müssen.
Folgen für Hinterbliebene
Ein Sprecher des Justizministeriums sprach den Familien der Opfer sein Mitgefühl aus. Mit dem Tod des mutmaßlichen Täters werde den Angehörigen die Möglichkeit genommen, das Geschehen emotional und vermutlich auch in einem Gerichtsverfahren aufzuarbeiten.
Der Anwalt Steffen Hörning, der eine hinterbliebene Familie vertritt, forderte im NDR-Magazin Hallo Niedersachsen eine genaue Aufarbeitung der Vorgänge in der JVA. Angesichts der zuvor bekannten Hinweise auf eine mögliche Selbstgefährdung müsse geprüft werden, ob es Versäumnisse gegeben habe. Für die Hinterbliebenen bleibe vor allem die Frage nach dem Motiv des Täters unbeantwortet – das sei eine zusätzliche Belastung.
Dem 45-Jährigen wurde vorgeworfen, Ende Juni in einer Mutter-Kind-Einrichtung sechs Menschen getötet zu haben. Unter den Opfern waren jeweils drei Beschäftigte des Jugendamts Hannover sowie der Einrichtung in Stade. Als Hintergrund gilt ein Streit um das Sorgerecht für seine zum Tatzeitpunkt drei Monate alte Tochter.
Die Staatsanwaltschaft stellte die Mordermittlungen gegen den Mann ein, weil in Deutschland keine Verfahren gegen Verstorbene geführt werden. Unabhängig davon dauern die Ermittlungen gegen die Partnerin des Verdächtigen und gegen die Fahrerin des Fluchtwagens an. Zudem versuchen die Behörden weiter, Ablauf und Hintergründe der Tat zu rekonstruieren.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber