Urteil gegen Daniela Klette noch nicht rechtskräftig
Im Verfahren gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette vor dem Landgericht Verden ist das Urteil vorerst nicht endgültig. Nach der Verteidigung hat nun auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, bestätigte ein Behördensprecher. Damit wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe prüfen, ob dem Landgericht Rechtsfehler unterlaufen sind.
Die Anklagebehörde will erreichen, dass ein Überfall auf einen Geldtransporter vom 6. Juni 2015 in Stuhr bei Bremen als versuchter Mord eingestuft wird. Bei der Tat wollten drei maskierte Täter die Ladung des Transporters an sich bringen. Dabei fielen mehrere Schüsse, der Fahrer fürchtete laut den Feststellungen um sein Leben. Die Täter entkamen jedoch ohne Beute. Nach Auffassung des Landgerichts waren Klette sowie die mutmaßlichen Mitbeteiligten Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub für den Überfall verantwortlich. Das Gericht wertete die Tat allerdings nicht als versuchten Mord, sondern als versuchten schweren bewaffneten Raub.
Mit ihrer Revision wendet sich die Staatsanwaltschaft außerdem gegen das Strafmaß. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren gefordert, das Gericht verhängte jedoch 13 Jahre Haft. Nach Überzeugung der Kammer soll Klette gemeinsam mit ihren beiden Komplizen zwischen 1999 und 2016 insgesamt acht Überfälle auf Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verübt und dabei rund zwei Millionen Euro erbeutet haben. Zusätzlich wurde sie wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verurteilt.

Auch die Verteidigung hat Revision eingelegt, und zwar bereits während der Urteilsverkündung im Gerichtssaal. Aus Sicht von Klettes Anwälten ist nicht ausreichend geklärt, wer die Raubüberfälle tatsächlich begangen hat. Nach ihrer Darstellung sei Daniela Klette lediglich der Verstoß gegen das Waffengesetz nachzuweisen, da in ihrer Berliner Wohnung Waffen gefunden wurden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion