Nach den tödlichen Schüssen auf den 21-jährigen Lorenz in der Oldenburger Innenstadt wird sich demnächst ein Polizeibeamter vor Gericht verantworten müssen. Das Landgericht Oldenburg ließ die Anklage wegen fahrlässiger Tötung zu, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Der angeklagte Polizist, 28 Jahre alt, soll den jungen Deutschen in der Nacht auf Ostersonntag 2025 während eines Einsatzes in der Fußgängerzone von hinten erschossen haben. Nach dem Stand der Ermittlungen trafen ihn mindestens drei Kugeln – am Oberkörper, an der Hüfte und am Kopf. Lorenz erlag später im Krankenhaus seinen Verletzungen.
Der Fall löste weit über Oldenburg hinaus Bestürzung aus. In mehreren Städten demonstrierten Menschen gegen Polizeigewalt und Rassismus. Die Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“ sieht rassistische Motive als zentrale Ursache für den Tod des Schwarzen jungen Mannes.
Gericht sieht vorläufig keinen Verdacht auf Mord oder Totschlag
Nach einer ersten Einschätzung geht das Landgericht davon aus, dass der Beamte möglicherweise irrtümlich annahm, in einer Notwehrsituation zu sein. Deshalb sieht das Gericht derzeit einen ausreichenden Verdacht wegen fahrlässiger Tötung, nicht jedoch wegen Totschlags oder Mordes. Ein Termin für den Prozess steht bislang noch nicht fest.
Bereits im November hatte die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anklage erhoben. Demnach nahm der Polizist an, Lorenz wolle ihn mit einem Messer attackieren. Tatsächlich habe der 21-Jährige zwar Reizgas eingesetzt, das mitgeführte Messer aber laut Ermittlern nicht verwendet. Nach Auffassung der Anklage versuchte Lorenz im Moment der Schüsse zu fliehen, um einer Festnahme zu entgehen.

Verfahren nach tödlichen Polizeischüssen bleiben die Ausnahme
Dass Polizistinnen oder Polizisten in Deutschland nach tödlichen Schussabgaben vor Gericht stehen, kommt nur selten vor. Im vergangenen Jahr starben bei Polizeieinsätzen bundesweit mindestens 16 Menschen. Zwar werden in solchen Fällen automatisch Ermittlungen eingeleitet, doch die meisten Verfahren werden später eingestellt. Fachleute schätzen, dass nur rund zwei Prozent dieser Fälle tatsächlich vor Gericht verhandelt werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber