Urteil im Prozess gegen Daniela Klette möglicherweise heute
Im Verfahren gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette wegen bewaffneter Raubüberfälle könnte nach mehr als einem Jahr Verhandlung heute ein Urteil fallen. Die Schlussvorträge sind abgeschlossen. Allerdings ist auch denkbar, dass der Prozess noch nicht endet, weil die Verteidigung in ihrem Plädoyer zusätzliche Anträge gestellt hat. Ob das Verfahren fortgesetzt wird, hängt nun davon ab, wie das Gericht mit diesen Anträgen umgeht.
Klette steht seit März 2025 in Niedersachsen vor Gericht. Nach Darstellung der Anklage soll sie gemeinsam mit den mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub zwischen 1999 und 2016 mehrere Überfälle auf Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein begangen haben. Die Täter sollen maskiert und zum Teil schwer bewaffnet gewesen sein. Im Laufe des Prozesses wurden fünf Taten aus dem Verfahren herausgenommen. Verhandelt werden damit noch acht Überfälle in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, bei denen insgesamt mehr als zwei Millionen Euro erbeutet worden sein sollen.
Festgenommen wurde Klette im Februar 2024 in ihrer Wohnung in Berlin. Dort entdeckten Ermittler unter anderem Waffen, Munition, eine Attrappe einer Panzerfaust, gefälschte Ausweispapiere, Perücken, Gold sowie 240.000 Euro Bargeld. Nach Garweg und Staub wird weiterhin gefahndet.
Unterschiedliche Sicht auf die Beweise
Staatsanwaltschaft und Nebenklage plädieren für eine mehrjährige Haftstrafe gegen die 67-Jährige. Die Staatsanwältin bezeichnete Klette in ihrem Plädoyer als schwere Straftäterin und verlangte 15 Jahre Freiheitsstrafe. Vorgeworfen werden ihr versuchter Mord, schwerer bandenmäßiger Raub sowie Verstöße gegen das Waffengesetz.

Eine Verurteilung wegen versuchten Mordes gilt jedoch als eher unwahrscheinlich. Der Vorsitzende Richter hatte im Verlauf des Verfahrens Zweifel an diesem Anklagepunkt erkennen lassen. Nach Einschätzung der Kammer dürfte ein Überfall auf einen Geldtransporter am 6. Juni 2015 in Stuhr bei Bremen wohl nicht als versuchter Mord gewertet werden.
Bei diesem Angriff versuchten drei maskierte Täter, an die Ladung eines Geldtransporters zu gelangen, in dem sich rund eine Million Euro befand. Dabei fielen mehrere Schüsse, der Fahrer fürchtete um sein Leben. Weil die Täter die Türen des Wagens nicht öffnen konnten, flüchteten sie ohne Beute. Die Staatsanwaltschaft bewertet den Vorfall als versuchten Mord, die Nebenklage hingegen nicht. Sie fordert in diesem Fall eine Verurteilung wegen versuchten schweren Raubes.
Verteidigung fordert Freilassung
Die Verteidigung weist die Vorwürfe weitgehend zurück und verlangt die Entlassung der Angeklagten. Nach Angaben ihrer Anwälte gibt es keine belastbaren Beweise dafür, dass Klette an den ihr vorgeworfenen Überfällen mit Millionenbeute beteiligt war. Nach ihrer Auffassung sei lediglich ein Verstoß gegen das Waffengesetz nachweisbar. Dafür komme allenfalls eine Bewährungsstrafe in Betracht. Deshalb müsse auch der Haftbefehl aufgehoben werden.
Klettes Anwältin Undine Weyers erklärte zudem, es sei völlig offen, wer die Taten tatsächlich begangen habe. Ihrer Ansicht nach gebe es auch keine Belege dafür, dass die früheren RAF-Mitglieder Garweg und Staub hinter den Überfällen auf Geldtransporter und Supermärkte stecken.
Für den Fall einer Verurteilung hat die Verteidigung ein Gutachten zum Bildvergleich beantragt. Dabei geht es um Fotos, die Ernst-Volker Staub zeigen sollen. Klettes Anwälte wollen damit darlegen, dass die Aufnahmen nicht dieselbe Person abbilden. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders und verweist auf Fotos sowie weitere Spuren, die dafür sprechen sollen, dass Staub sich in Klettes Wohnung aufgehalten und Fahrzeuge gekauft habe, die später bei den Taten verwendet wurden. Die Verteidigung bestreitet das. Weil Staub seit Jahren im Untergrund lebt, ist sein heutiges Aussehen unklar.
Zusätzlich möchte die Verteidigung einen Zeugen benennen, der belegen soll, dass das bei Klette gefundene Bargeld nicht aus den angeklagten Raubüberfällen stammen kann. Das Gericht kann diese Hilfsbeweisanträge auch noch im Urteil zurückweisen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion