Berlin

Vergesellschaftung kommt – das könnte alles ändern

160.000 Berliner Wohnungen sollen verstaatlicht werden – doch Experten warnen: Am Ende könnten die Mieten sogar noch steigen.

21.10.2026, 04:00 Uhr

Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne in Berlin rückt näher

Ein zentrales Vorhaben der Berliner Linken könnte tatsächlich umgesetzt werden: Unter einer möglichen Landesregierung aus Linken, Grünen und SPD soll die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen vorbereitet werden. In ihrem gemeinsamen Sondierungspapier bekennen sich die drei Parteien zu diesem Schritt. Sollte er kommen, wäre es ein in Deutschland bislang beispielloser Eingriff in den Wohnungsmarkt.

Worauf haben sich Linke, Grüne und SPD verständigt?

Nach den bisherigen Plänen sollen rund 160.000 Wohnungen von fünf privaten Immobilienfirmen in öffentliches Eigentum übergehen. Die Entschädigung für die betroffenen Unternehmen soll auf 16 Milliarden Euro gedeckelt werden. Finanziert werden soll das Vorhaben über Kredite, die später durch Mieteinnahmen zurückgezahlt werden.

Betroffen wären private Wohnungsunternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen in Berlin. Einen Sockelbestand von 10.000 Wohnungen dürften diese Firmen behalten. Ausgenommen sind Genossenschaften sowie Unternehmen mit gemeinwohlorientierter Ausrichtung. Auch Wohnungen, die seit 2021 gebaut wurden oder sich noch im Bau befinden, sollen nicht vergesellschaftet werden.

Besonders stark träfe die Pläne den Konzern Vonovia, der nach eigenen Angaben in Berlin etwa 130.000 Wohnungen besitzt.

Bis zur möglichen Umsetzung dürfte allerdings noch einige Zeit vergehen. Erst Mitte 2028 soll ein Gesetz vorgelegt werden, das zudem erst ein Jahr nach seiner Verabschiedung in Kraft treten würde. Es gilt als wahrscheinlich, dass das Vorhaben gerichtlich überprüft wird; Klagen aus der Immobilienbranche werden erwartet.

Wie soll das Wohnungsproblem damit gelöst werden?

Mit der Überführung großer Bestände in Landeshand wollen die drei Parteien den kommunalen Wohnungssektor deutlich ausbauen. Ziel ist es, stärkeren Einfluss auf die Mietentwicklung in Berlin zu gewinnen.

Vor allem die Linke vertritt seit langem die Auffassung, dass günstige Mieten in landeseigenen Wohnungen den gesamten Markt bremsen könnten. Hintergrund ist auch der Berliner Mietspiegel, der die ortsübliche Vergleichsmiete abbildet und bei der Frage zulässiger Mieterhöhungen eine wichtige Rolle spielt.

Warum gibt es Kritik von Ökonomen?

Wirtschaftsexperten führen im Wesentlichen drei Einwände an: Durch die Vergesellschaftung entstehe kein zusätzlicher Wohnraum, Investoren könnten vom dringend benötigten Neubau abgeschreckt werden, und zudem seien Finanzierung und Verfassungsmäßigkeit umstritten.

Jens Tockmitt, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Pfandbriefbanken, warnt zudem vor einem Verlust an Vertrauen. Aus seiner Sicht würde ein solcher Schritt Investoren verschrecken und über den Berliner Wohnungsmarkt hinaus Signalwirkung entfalten – auch für andere Immobilienbereiche und die Finanzierung von Infrastruktur.

Der DIW-Ökonom Konstantin Kholodilin hält die aktuellen Pläne finanziell für problematisch. Nach seiner Einschätzung müssten die Mieten in den vergesellschafteten Wohnungen sogar deutlich steigen, wenn das Projekt ohne Zuschüsse des Landes finanziert werden soll.

Er rechnet vor, dass bei einem Zinssatz von 4 Prozent, einer Eigenkapitalquote von 80 Prozent und einer Kreditlaufzeit von 30 Jahren jährlich rund 740 Millionen Euro für Zinsen und Tilgung anfielen. Hinzu kämen Bewirtschaftungskosten von etwa 457 Millionen Euro pro Jahr. Daraus ergäbe sich eine monatliche Nettokaltmiete von 9,78 Euro pro Quadratmeter, um die Ausgaben ohne Landesmittel zu decken.

Werden zusätzlich Instandhaltungskosten von 17,18 Euro pro Quadratmeter und Jahr berücksichtigt, läge die nötige Miete laut Kholodilin sogar bei 11,21 Euro pro Quadratmeter. Zum Vergleich: Vonovia beziffert die derzeitige durchschnittliche Nettokaltmiete in den betreffenden Wohnungen auf 8,26 Euro je Quadratmeter.

Welche weiteren Maßnahmen sind geplant?

Die Vergesellschaftung soll nach dem Willen der Sondierer von zusätzlichen wohnungspolitischen Schritten begleitet werden. Unter anderem wollen die Parteien schärfer gegen überhöhte Mieten und unzulässige Vermietungspraktiken vorgehen.

Im Papier kündigen sie einen grundlegenden Kurswechsel an: Der Schutz vor rechtswidrigem Verhalten auf dem Wohnungsmarkt solle künftig stärker als aktive öffentliche Aufgabe verstanden werden. Vorgesehen sind unter anderem eine neue Mietenaufsicht sowie eine spezialisierte Abteilung bei der Berliner Staatsanwaltschaft.

Auch der Wohnungsneubau soll beschleunigt werden. Für den Zeitraum von 2026 bis 2031 streben Linke, Grüne und SPD 100.000 Baugenehmigungen an, aus denen ebenso viele neue Wohnungen entstehen sollen.

Wie unterscheiden sich die Pläne von den ursprünglichen Forderungen der Linken?

Der jetzt vereinbarte Kurs bleibt hinter den ursprünglichen Wahlkampfvorstellungen der Linken zurück. Damals wollte die Partei bereits Unternehmen mit Beständen ab 3.000 Wohnungen vergesellschaften. Das hätte etwa 240.000 Wohnungen betroffen.

Außerdem plante die Linke ursprünglich die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts. Diese sollte Kredite aufnehmen, die Bestände übernehmen und anschließend verwalten. Im aktuellen Sondierungspapier ist stattdessen allgemeiner von einem Träger der Vergesellschaftung die Rede.

Droht ein bundesweites Verbot solcher Vorhaben?

Auf Bundesebene hatte die Bundesregierung bereits im Juli angekündigt, Vergesellschaftungen verhindern zu wollen. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt bislang allerdings nicht vor; bisher existiert lediglich ein Beschluss des Koalitionsausschusses.

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) betonte erneut, die Regierung arbeite an einem Investitionsschutzgesetz. Die Linie des Bundes sei klar: Es brauche mehr private Investitionen, und diese sollten geschützt werden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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