Wirtschaft

Kommt jetzt der Rettungsschirm gegen Naturkatastrophen?

Ahrtal zeigte die Lücke: Jetzt plant Berlin Pflichtschutz gegen Flutschäden. Was Hubig und Klingbeil vorhaben

21.10.2026, 10:36 Uhr

Bundesregierung plant besseren Schutz vor Elementarschäden

Die Bundesregierung will den Versicherungsschutz gegen Naturkatastrophen wie Hochwasser, Starkregen oder Erdbeben ausbauen. Grundlage dafür sind Eckpunkte für einen Gesetzentwurf, die Justizministerin Stefanie Hubig und Finanzminister Lars Klingbeil (beide SPD) erarbeitet haben. Das Papier liegt der dpa vor, zuvor hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ darüber berichtet.

Künftig sollen neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen standardmäßig auch Schäden durch weitere Naturgefahren einschließen. Bislang ist eine solche Absicherung gegen sogenannte Elementarschäden in der Regel nicht automatisch enthalten.

Hubig sagte der Zeitung, Fachleute rechneten damit, dass Extremwetter infolge des Klimawandels häufiger schwere Schäden an Häusern verursachen werde. Deshalb sei ein flächendeckender Schutz gegen Elementarschäden nötig. Gleichzeitig müsse dieser für Eigentümer und Mieter finanzierbar bleiben. Nach den vorliegenden Plänen sollen Betroffene im Schadensfall höchstens 20.000 Euro selbst tragen müssen.

Versicherer fordern stärkere Vorsorge

Unter Elementarschäden versteht man Schäden an Gebäuden oder Hausrat, die durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Starkregen oder Erdbeben entstehen. Solche Risiken sind normalerweise nicht automatisch in Wohngebäude- oder Hausratversicherungen enthalten, sondern müssen über eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgesichert werden.

Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), begrüßte das Ziel, mehr Gebäude gegen Naturgefahren abzusichern. Eine Pflichtversicherung allein verhindere jedoch keine Schäden. Damit der Versicherungsschutz auch langfristig bezahlbar bleibe, brauche es verbindliche Präventionsmaßnahmen sowie eine staatliche Rückversicherung für extreme Naturkatastrophen. Beides sei im Koalitionsvertrag ausdrücklich vorgesehen.

Viele Häuser bislang nicht abgesichert

Spätestens nach der Flutkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021 war deutlich geworden, dass ein großer Teil der Gebäudeschäden nicht versichert war. Die Bundesregierung verfolgt deshalb schon länger eine Reform in diesem Bereich.

Derzeit sind deutschlandweit mehr als 40 Prozent der Wohngebäude nicht gegen Überschwemmungen und andere Elementarschäden versichert. Nach den Plänen sollen auch bestehende Wohngebäudeversicherungen um diesen Schutz ergänzt werden können. Reagieren Eigentümerinnen und Eigentümer ein Jahr lang nicht auf ein entsprechendes Angebot ihres Versicherers, soll die erweiterte Absicherung automatisch in Kraft treten.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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