Das Auswärtige Amt hat den iranischen Botschafter einbestellt, nachdem zwei Männer wegen geheimdienstlicher Aktivitäten für den Iran sowie wegen versuchter Beihilfe zu Mord und schwerer Brandstiftung verurteilt worden waren. Auf der Plattform X erklärte das Ministerium, man verurteile das Vorgehen Teherans mit größter Entschiedenheit und werde nicht hinnehmen, dass der Iran die freiheitliche Ordnung in Deutschland bedrohe.
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hatte in der vergangenen Woche einen 54-Jährigen zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Ein 43 Jahre alter Mitangeklagter erhielt eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Nach Überzeugung des Gerichts hatten die beiden in Dänemark lebenden Männer Informationen über den Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, sowie den Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, gesammelt.
Vorwürfe: Vorbereitung von Anschlägen im Auftrag Teherans
Nach Auffassung der Richter dienten die Ausspähaktionen der Vorbereitung staatlich gelenkter Terroranschläge. Im Zentrum stand demnach ein geplanter Mordanschlag auf Volker Beck. Der 54-Jährige soll seine Anweisungen unmittelbar von Angehörigen der Al-Kuds-Brigaden erhalten haben, der Auslandsabteilung der iranischen Revolutionsgarden. Darüber hinaus soll er einen Brandanschlag auf ein koscheres Lebensmittelgeschäft in Berlin vorbereitet haben.
Das Auswärtige Amt betonte auf X zudem, Angriffe auf jüdisches Leben und auf Menschen, die sich für dessen Schutz einsetzten, würden nicht geduldet – schon gar nicht in Deutschland. Die Anschlagspläne gegen Schuster und Beck würden strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Zugleich verwies das Ministerium darauf, dass man sich bereits zuvor dafür eingesetzt habe, die Verantwortlichen iranischer Anschlagsversuche weltweit sowie die Revolutionsgarden wegen der Unterdrückung der iranischen Zivilbevölkerung auf die EU-Terrorliste setzen zu lassen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber