Illegale Methoden zur Umgehung des gesetzlichen Mindestlohns haben Beschäftigte, Sozialversicherungen und den Staat nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) in den vergangenen zehn Jahren insgesamt bis zu 64 Milliarden Euro gekostet. Die Zahlen liegen der Deutschen Presse-Agentur vor. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) äußert Zweifel an der Datengrundlage, macht aber zugleich klar, dass Verstöße gegen den Mindestlohn nicht hinnehmbar seien und konsequent verfolgt werden müssten.
Millionen Beschäftigte betroffen
Der gesetzliche Mindestlohn gilt seit 2015 und liegt derzeit bei 13,90 Euro pro Stunde. Er stellt die allgemeine Lohnuntergrenze dar, von der es nur wenige Ausnahmen gibt, etwa für bestimmte Praktika. Nach Angaben des DGB arbeiten aktuell rund sechs Millionen Menschen zu diesem Satz, vor allem in Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel und Landwirtschaft.
In der Praxis erhalten jedoch offenbar viele Beschäftigte nicht den vollen Mindestlohn. Ein häufiger Grund ist, dass geleistete Arbeitszeit nicht vollständig bezahlt wird.
Im Schnitt zwei Millionen Betroffene pro Jahr
Nach DGB-Berechnungen waren seit Einführung des Mindestlohns im Durchschnitt zwei Millionen Beschäftigte pro Jahr von Unterschreitungen betroffen. Grundlage ist das Sozio-oekonomische Panel, eine jährliche Befragung von etwa 30.000 Personen in 20.000 Haushalten. Aus Angaben zu Arbeitszeit und Einkommen leiteten die Fachleute ab, bei wie vielen Beschäftigten der jeweils gültige Mindestlohn unterschritten wurde.

Demnach fehlten den Betroffenen im Durchschnitt zwischen 1,70 und 2,40 Euro pro Stunde. Für den Zeitraum von 2015 bis 2024 summiert der DGB die entgangenen Beträge auf rund 64 Milliarden Euro. Davon hätten etwa 35 Milliarden Euro eigentlich an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen müssen. Weitere 22 Milliarden Euro seien den Sozialkassen entgangen, hinzu kämen 7 Milliarden Euro an nicht gezahlter Einkommensteuer.
DGB spricht von Lohnraub
Der Gewerkschaftsbund bringt diese Summe mit den Finanzproblemen der Sozialversicherungen in Verbindung. Ein Teil der fehlenden Mittel gehe auf rechtswidriges Verhalten von Arbeitgebern zurück, die ihre gesetzlichen Pflichten nicht erfüllten, lautet der Vorwurf.
DGB-Vize Stefan Körzell forderte, Lohnbetrug deutlich härter zu bekämpfen. Wer den Sozialstaat stärken wolle, dürfe die Kosten nicht denjenigen aufladen, die arbeiten und dennoch oft kaum von ihrem Einkommen leben könnten. Mindestlohnbetrug sei kein Bagatelldelikt, sondern müsse streng verfolgt und sanktioniert werden.
Arbeitgeber warnen vor vorschnellen Schlüssen
Die BDA betont auf Anfrage, die Arbeitgeber stünden grundsätzlich zum Mindestlohn. Gleichzeitig mahnt sie zu Vorsicht bei der Interpretation der Zahlen. Befragungsdaten könnten ungenau sein, beispielsweise wenn Arbeitszeiten nicht exakt angegeben würden.
Zugleich verweist die Arbeitgeberseite darauf, dass der Staat bei Verstößen handeln müsse. Kritisch sieht sie jedoch die aus ihrer Sicht politisch veranlasste, überdurchschnittliche Anhebung des Mindestlohns im Jahr 2022. Diese habe viele Betriebe wirtschaftlich zusätzlich unter Druck gesetzt.
Tausende Ermittlungen wegen Verdachts auf Verstöße
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls kontrolliert jedes Jahr Zehntausende Unternehmen auf die Einhaltung des Mindestlohns. Laut dem jüngsten Bericht der Mindestlohnkommission wurden 2024 knapp 6.200 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet.
Davon entfielen:
- 45 Prozent auf Fälle, in denen der Mindestlohn nicht oder verspätet gezahlt wurde,
- 50 Prozent auf Verstöße gegen Dokumentationspflichten,
- 5 Prozent auf sonstige Verstöße.
Insgesamt wurden im Jahr 2024 Bußgelder in Höhe von 25,4 Millionen Euro verhängt.
Kritik an zu wenigen Kontrollen
Nach Ansicht des DGB sind die Kontrollbehörden seit Jahren personell unterbesetzt. Rein statistisch werde ein Unternehmen in Deutschland nur etwa alle 140 Jahre kontrolliert. Das habe kaum abschreckende Wirkung. Zudem seien bei der FKS 2.500 vom Bundestag bewilligte Stellen unbesetzt. Diese Zahl findet sich auch im Bericht der Mindestlohnkommission.
Zoll verweist auf gezielte Prüfungen
Die Generalzolldirektion in Bonn weist die Kritik zurück und betont den Grundsatz „Qualität vor Quantität“. Weniger, aber dafür gezieltere Kontrollen führten zu mehr substanziellen Ermittlungsverfahren. Die FKS sei gut aufgestellt und arbeite erfolgreich bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Nach Angaben der Behörde sind die Beschäftigten darauf geschult, auch komplexe Umgehungsstrategien zu erkennen. Dazu zählen unter anderem:
- fehlende oder falsche Angaben zu Arbeitszeiten,
- Arbeitskräfte, die zu Unrecht als Praktikanten geführt werden,
- nicht vergütete Bereitschaftszeiten, Rüstzeiten oder Leerfahrten,
- Absprachen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten über Bezahlung unterhalb des Mindestlohns, denen Arbeitnehmer aus Angst um ihren Arbeitsplatz zustimmen.
Unterschiedliche Rezepte gegen Verstöße
Die Arbeitgeberverbände sehen in einer aus ihrer Sicht maßvollen und wirtschaftlich vernünftigen Mindestlohnpolitik den besten Weg, Verstöße einzudämmen. Wenn der Mindestlohn zu stark von der wirtschaftlichen Realität abgekoppelt werde, könne dies Beschäftigung gefährden.
Der DGB hält dagegen, der gesetzliche Mindestlohn bleibe ein wichtiges Mittel gegen Lohndumping, reiche allein aber nicht aus. Dauerhaft gute Bezahlung und faire Arbeitsbedingungen entstünden vor allem dort, wo Tarifverträge gelten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber