Mehrere Länder lockern Lkw-Fahrverbot wegen Rhein-Niedrigwasser
In mehreren Bundesländern dürfen bestimmte Lastwagen an Sonn- und Feiertagen vorübergehend wieder unterwegs sein. Am ersten Sonntag nach Inkrafttreten der Sonderregelung waren auf Autobahnen in Nordrhein-Westfalen bereits mehrere Lkw zu sehen.
Das NRW-Verkehrsministerium hatte die Beschränkung am Freitag für Transporte und Leerfahrten ausgesetzt, die direkt oder indirekt mit den Folgen des Niedrigwassers am Rhein zusammenhängen. Wegen der anhaltend geringen Pegelstände können viele Frachtschiffe aktuell nur einen Teil ihrer üblichen Ladung transportieren.
Verkehrsminister Oliver Krischer erklärte, die Situation bringe viele Unternehmen in eine schwierige Lage. Mit der Ausnahme solle erreicht werden, dass Lieferketten stabil bleiben und Engpässe in der Versorgung vermieden werden.
Wirtschaft begrüßt die Maßnahme
Aus der Industrie und Logistik kommt Zustimmung. Bernhard Philipps, Vorsitzender des Verbands Spedition und Logistik NRW, betonte, der Straßentransport sei im Unterschied zu Schiff und Bahn nicht an feste Strecken gebunden. Güter könnten daher flexibel dorthin gebracht werden, wo sie gebraucht würden.
Auch BDI-Vertreter Holger Lösch sieht in der Verlagerung von Transporten auf Straße und Schiene eine Möglichkeit, die Folgen des Niedrigwassers abzufedern und Wertschöpfungsketten zu sichern. Allerdings könne der Ausfall von Kapazitäten auf den Wasserstraßen nicht vollständig ersetzt werden.
Kritik von Verdi
Widerspruch kommt von der Gewerkschaft Verdi. Uwe Köpke, zuständig für Postdienste, Speditionen und Logistik, kritisierte, dass die Entscheidung zulasten der Beschäftigten gehe. Zudem werde damit der gesetzlich geschützte Charakter von Sonn- und Feiertagen als Ruhezeiten infrage gestellt.

Befristete Ausnahmen in mehreren Ländern
Neben Nordrhein-Westfalen haben auch Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland das Sonn- und Feiertagsfahrverbot zeitweise gelockert. Zuvor hatte Bundesverkehrsminister Steffen Bilger nach Gesprächen mit Unternehmen und Verbänden kurzfristige Maßnahmen angekündigt, um die Lieferketten auf wichtigen Wasserstraßen wie Rhein, Donau und Elbe zu sichern.
In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gilt die Sonderregelung zunächst bis zum 31. August. In NRW dürfen Lastwagen während der Sommerferien außerdem auch samstags fahren. In Rheinland-Pfalz und im Saarland laufen die Ausnahmen längstens bis zum 30. September.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber