Bayern

Streit um Uber-Preise eskaliert

Uber und Bolt müssen in München plötzlich fast Taxi-Preise verlangen – doch darf die Stadt das überhaupt?

10.08.2026, 04:15 Uhr

Mindestpreise für Fahrdienste in München beschäftigen nun das Gericht

Die in München eingeführten Mindestpreise für Plattformen wie Uber und Bolt landen vor Gericht. Nach Angaben einer Sprecherin des Verwaltungsgerichts laufen derzeit drei Eilverfahren gegen die Allgemeinverfügung, die seit dem 4. Juli in Kraft ist.

Seitdem müssen sich die Tarife der Fahrdienste in der bayerischen Landeshauptstadt am städtisch festgelegten Taxitarif orientieren. Dieser sieht aktuell einen Grundpreis von 5,90 Euro sowie 2,70 Euro pro gefahrenem Kilometer vor.

Für Uber, Bolt und ähnliche Anbieter gelten allerdings nicht die Zuschläge, die bei Taxis verpflichtend sind. Dadurch ergibt sich bei Fahrten, die weniger als eine Stunde vor Abfahrt gebucht werden, ein Mindestgrundpreis von 5,13 Euro. Für die ersten sieben Kilometer werden 2,43 Euro je Kilometer fällig, darüber hinaus 2,25 Euro. Zuvor lagen die Preise der Fahrdienste im Durchschnitt etwa 40 Prozent unter denen der Taxis.

Zoll sieht Verstöße gegen Mindestlohn

Hintergrund der Neuregelung sind Erkenntnisse des Hauptzollamts München. Demnach hätten die Fahrdienste nahezu flächendeckend gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben verstoßen. Auch das Mindestlohngesetz sei regelmäßig missachtet worden.

Taxifahrerinnen und Taxifahrer hatten deshalb protestiert und faire Wettbewerbsbedingungen sowie verbindliche Mindestpreise gefordert.

Bolt meldet starken Nachfragerückgang

Der Fahrdienstanbieter Bolt berichtet, dass die Nachfrage seit Einführung der Regelung vor rund einem Monat um 44 Prozent gesunken sei. Nach Unternehmensangaben sei damit innerhalb weniger Wochen fast ein ganzes Jahr an Marktwachstum verloren gegangen. Zudem seien rund 40.000 Fahrten ausgeblieben, was laut Bolt darauf hindeute, dass viele Kundinnen und Kunden wegen der höheren Preise auf dieses Mobilitätsangebot verzichten.

Taxis in München
Taxifahrer hatten gegen Uber und Co. mobil gemacht. (Archivbild) Quelle: Felix Hörhager/dpa

Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) überprüft die Einhaltung der Vorgaben stichprobenartig. Konkrete Ergebnisse veröffentlicht die Behörde wegen der laufenden Gerichtsverfahren derzeit jedoch nicht.

Nach einer Marktbeobachtung des Taxi-Vermittlers Freenow orientieren sich etwa die Hälfte der angebotenen Fahrten nicht an den vorgeschriebenen Mindestpreisen und unterschreiten diese unerlaubt. Dabei gebe es deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern.

Aus Sicht des KVR haben Taxiunternehmen der Stadt signalisiert, dass die Mindestfahrpreise für sie zumindest leicht spürbare Auswirkungen hätten. Freenow spricht sogar von einem klar positiven Effekt für das klassische Taxigewerbe.

Auch in anderen Städten wie Leipzig und Köln gab es bereits Klagen gegen ähnliche Vorgaben für Fahrdienste.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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