Streit um Nacktszene in Falsche Bewegung: Schwarzer fordert Entfernung
Im Konflikt um eine Nacktszene mit der damals 13-jährigen Nastassja Kinski in Wim Wenders’ Film Falsche Bewegung aus dem Jahr 1975 hat Alice Schwarzer den Regisseur aufgefordert, die Passage aus dem Werk zu streichen. In der von ihr gegründeten Zeitschrift Emma appellierte die 83-Jährige direkt an Wenders, nicht länger nur zu reden, sondern die rund zwei Minuten endlich herauszuschneiden.
In dem Film ist Kinski in einer Szene mit entblößtem Oberkörper zu sehen. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung sagte sie jüngst, sie habe bereits mit 13 gespürt, dass die Situation nicht richtig gewesen sei, auch wenn sie damals vieles noch nicht einordnen konnte.
Wenders stellt Grundsatzfrage zum Umgang mit Filmerbe
Bei der Verleihung des Deutschen Filmpreises am Freitag hatte Wenders erklärt, er würde die Szene heute nicht mehr auf diese Weise drehen. Zugleich verteidigte er sein damaliges Handeln insofern, als der Film in einem anderen zeitlichen Kontext entstanden sei. Daraus leite sich für ihn jedoch eine grundsätzliche Frage ab, die die gesamte Filmbranche betreffe: Wie soll mit älteren Filmen umgegangen werden, wenn einzelne Szenen Betroffene verletzen?
Wenders fragte, ob und in welchem Umfang man einen Film im Nachhinein verändern oder kürzen dürfe, wenn eine Schauspielerin darunter leide. Dabei betonte er, dass er Kinski stets sehr geschätzt habe und weiterhin schätze. Zugleich regte er an, diese Frage innerhalb der Deutschen Filmakademie breiter zu diskutieren.
Anwalt von Kinski kündigt rechtliche Schritte an
Kinskis Anwalt Christian Schertz wirft Wenders vor, mit seiner Rede der persönlichen Verantwortung auszuweichen. Nach Angaben des Juristen habe der Regisseur zudem seit Jahren ein direktes Gespräch mit Kinski über die umstrittene Szene verweigert. Deshalb werde nun der Weg zu formellen juristischen Schritten vorbereitet.
Man wolle noch den Verlauf der laufenden Woche abwarten, um zu sehen, ob es eine Reaktion auf die jüngste öffentliche Debatte gebe. Sollte nicht bestätigt werden, dass die Szene entfernt wird, werde Klage eingereicht, sagte Schertz. Begründet werde dies mit einer Verletzung von Kinskis Persönlichkeitsrechten als Kind.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion