Lokales

Schlangen-Schock: Gemeinde verliert 100.000 Euro

Neun Giftschlangen beschlagnahmt – doch zahlen soll die Gemeinde. Warum das Gericht den Fall komplett anders bewertet.

03.06.2026, 15:11 Uhr

Gerichtsurteil nach Schlangenfund im Allgäu: Blaichach drohen Kosten von über 100.000 Euro

Nach der Beschlagnahmung von neun hochgiftigen Schlangen bei einem Privatmann im Allgäu wird die Gemeinde Blaichach die Unterbringungskosten wohl selbst tragen müssen. Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied, dass der frühere Halter nicht für die mehr als 100.000 Euro aufkommen muss, die durch die Unterbringung der Tiere in einer Reptilien-Auffangstation entstanden sind. Nach Ansicht des Gerichts war die sofortige Sicherstellung der Tiere im März 2024 rechtswidrig.

Bei einer Kontrolle hatte das Veterinäramt des Landratsamts Oberallgäu damals Mängel bei der Haltung von Klapperschlangen und Lanzenottern festgestellt. Zudem fehlte dem Mann die erforderliche Erlaubnis für die Haltung solcher Tiere. Die Schlangen wurden daraufhin eingezogen und in eine Auffangstation nach München gebracht. Später untersagte die Gemeinde dem Mann die weitere Haltung und verlangte außerdem die Erstattung der hohen Unterbringungskosten. Dagegen wehrte sich der Betroffene mit einer Klage.

Gericht sieht Versäumnisse bei der Behörde

Zunächst hatten sich beide Seiten in dem Verfahren auf einen Vergleich verständigt: Der Kläger sollte 15.000 Euro an die Gemeinde zahlen. Blaichach zog diese Einigung jedoch wieder zurück, sodass das Gericht ein Urteil fällen musste.

In seiner Entscheidung bemängelte das Gericht vor allem, dass die Behörde bei der sofortigen Wegnahme der Tiere ihr Ermessen nicht ausreichend ausgeübt habe. Die Gemeinde hatte argumentiert, wegen der Gefährlichkeit der Schlangen habe es keine andere Möglichkeit gegeben, als sie umgehend in die Auffangstation zu bringen.

Die Richter sahen das anders. Ihrer Auffassung nach hätten zunächst weniger einschneidende und deutlich günstigere Maßnahmen geprüft werden müssen. So hätte man dem Halter die Tierhaltung verbieten und ihm aufgeben können, die Schlangen innerhalb weniger Tage selbst abzugeben. Bis dahin hätten die Tiere in gesicherten Terrarien vor Ort verbleiben können.

Haltungsverbot bleibt trotzdem bestehen

Keinen Erfolg hatte der Kläger hingegen mit seinem Vorgehen gegen das behördliche Verbot, weiterhin Schlangen zu halten. Das Gericht wertete seine Behauptung, weder Halter noch Eigentümer der Tiere gewesen zu sein, als unglaubwürdig. Sowohl die Gemeinde als auch der Kläger können nun beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München die Zulassung einer Berufung beantragen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen