Fußball

Fake-Maskottchen: «Alles nur investigativer Journalismus?»

Als EM-Maskottchen tarnte er sich bis zu den Stars – jetzt steht der YouTuber vor Gericht und verteidigt den Coup ohne Reue.

13.05.2026, 10:12 Uhr

Urteil im Prozess gegen Marvin Wildhage in München

Der YouTuber Marvin Wildhage ist nach seiner Aktion beim EM-Eröffnungsspiel in München vom Amtsgericht München verurteilt worden. Die Richterin sprach ihn der Urkundenfälschung und des Erschleichens von Leistungen schuldig.

Wildhage muss 60 Tagessätze zu je 150 Euro zahlen. Zusätzlich werden 5.400 Euro eingezogen, die aus den mit der Aktion verbundenen Videos erzielt wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Juni 2024 war es dem 29-Jährigen beim Eröffnungsspiel der Fußball-Europameisterschaft zwischen Deutschland und Schottland gelungen, sich mit einem nachgeahmten EM-Maskottchen-Kostüm und gefälschten beziehungsweise manipulierten Akkreditierungen unbefugt Zutritt zum Innenraum des Stadions zu verschaffen. Dabei hielt er sich direkt am Spielfeldrand und zeitweise sogar auf dem Platz auf.

Die Richterin stellte klar, dass Wildhage durchaus als investigativer Journalist anzusehen sei und ihm auch niemand abspreche, Sicherheitslücken aufdecken zu wollen. Einen Freibrief für Straftaten bei Recherchen gebe es aber nicht. Gerade Urkundenfälschung sei kein Kavaliersdelikt, betonte das Gericht.

Wildhage verteidigte Aktion als investigativen Journalismus

Zu Beginn des Prozesses hatte Wildhage seine Aktion als investigativen Journalismus verteidigt. Er sagte vor Gericht, es sei seine Aufgabe, auf Missstände aufmerksam zu machen und diese öffentlich zu machen. Das Sicherheitskonzept der UEFA habe damals ohnehin in der Kritik gestanden.

Der ausgebildete Journalist räumte ein, dass seine Videos aus klassischer Sicht womöglich ein ungewöhnliches Format seien. Aus seiner Sicht ändere das aber nichts daran, dass seine Arbeit journalistisch sei.

Die Richterin folgte mit ihrem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Auch der Staatsanwalt hatte nach eigenen Angaben berücksichtigt, dass Wildhage ein journalistisches Ziel verfolgt und einen Beitrag zur gesellschaftlichen Debatte leisten wollte. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert und argumentiert, ihr Mandant habe im Kern journalistische Kontrollarbeit geleistet.

Enttäuschung nach dem Urteil

Nach der Entscheidung zeigte sich Wildhage enttäuscht. Zwar nehme er wahr, dass sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft seine journalistische Arbeit wertschätzten. Für die Einziehung der Video-Einnahmen habe er jedoch kein Verständnis. Außerdem stelle sich für ihn die Frage, wie sich Sicherheitslücken künftig überhaupt praktisch überprüfen ließen, wenn ein Test nur in der Theorie erlaubt sei.

Akribische Vorbereitung der Aktion

Vor Gericht wurde auch deutlich, wie genau Wildhage seinen Auftritt vorbereitet hatte. Die Aktion dokumentierte er später in einem YouTube-Video, das inzwischen mehr als 3,1 Millionen Mal aufgerufen wurde.

Ein Mitarbeiter an der Zufahrt zum Stadion schilderte vor Gericht, der gesamte Auftritt habe stimmig gewirkt. Das Kostüm habe sehr hochwertig ausgesehen. Zudem seien auf dem Fahrzeug passende Logos angebracht gewesen, der Fahrer habe die richtige, schwer zu findende Einfahrt genutzt, und Wildhage sei von einem vermeintlichen Volunteer begleitet worden. Auch eine Parkberechtigung habe vorgelegen.

Nach diesen Angaben ließen die Sicherheitsmitarbeiter das Fahrzeug passieren, obwohl sich zwei Akkreditierungen nicht scannen ließen. Ob dies mit Wissen von Verantwortlichen bei der UEFA geschah oder nicht, blieb in der Verhandlung allerdings offen. Dazu standen unterschiedliche Aussagen im Raum.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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